Frage zum Nachnamen und Sorgerecht

Hallo.

Also. 1. Kind hat den Nachnamen vom Vater und das Sorgerecht wurde geteilt. Eltern sind nicht verheiratet. MUSS das 2. gemeinsame Kind auch den Nachnamen des KV bekommen und MUSS das Sorgerecht geteilt werden oder KANN man das wieder so machen?

LG Sophie

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Mann und Frau MUSS sterben, sonst Nichts. Es ist und bleibt zur Zeit noch die Entscheidung der Mutter.

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Du als Mutter kannst entscheiden, wie dein Kind heissen soll und wie das Sorgerecht für das Kind aussehen soll.

Bei uns ist es so. Kind hat Nachnamen vom Papa und das Sorgerecht habt ich alleine. Fall jemand jetzt fragt wie das ohne gemeinsames Sorgerecht geht..tja kostet eben beim Standesamt extra die Namenssache

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Außer dem Tod gibt es schon noch ein paar andere Sachen, die festgelegt sind. Dazu gehört z.B. auch die Namenswahl. Deine Antwort ist schlichtweg falsch. Nur bezüglich des Sorgerechts kann die Mutter allein entscheiden. Noch.

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Kannst du machen, wie du willst...Logisch wäre ja aber nun mal, wie es beim ersten ist...


lg

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Bei mir in den Unterlagen, die ich ausgefüllen musste, stand eine Klausel, dass wenn das Kind den Namen des Vaters bekommt, dies auch für die weiteren Kinder desselben Mannes gilt. Also in NRW kannst du das zweite Kind demnach keinen anderen Nachnamen geben oder du probierst es zu wiederrufen, vielleicht klappt es ja.
lg

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Wenn 2 Kinder die gleichen Eltern haben, dann gibt es dieses Wahlrecht für das 2. Kind nicht mehr. Es bekommt den Nachnamen, den schon das erste Kind hat.
Das Sorgerecht hat zunächst nur die Mutter, wie sie das dann regelt, ist ihre Sache.

...und hier noch das Gesetz dazu:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1617.html

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#danke

Guten Morgen.

So hatte ich es auch noch in Erinnerung. Aber es steht ja drin, wenn die Eltern die gemeisame Sorge haben. Wenn man dies aber nicht macht, muss man den Namen dann dennoch geben?

LG Sophie

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ich kenne die gesetze dazu nicht. aber ganz so klar kann es nicht sein. denn: meine tante hat mit ihrem lebensgefährten zwei kinder. ziemlich weit auseinander. und das erste kind heißt wie sie und das zweite wie der vater. wie sie das sorgerecht offiziell geregelt haben weiß ich nicht. aber es war offensichtlich kein problem es so zu handhaben. anfangs etwas gewöhnungsbedürftig, aber kinder und familie haben kein problem damit, also ist es gut so.

lg

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Ein Sorgerecht teilen kann man grundsätzlich gar nicht, Eltern können aber eine GEMEINSAME Sorgeerklärung abgeben. Dann sind sie gemeinsam sorgeberechtigt.

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet, erhält das Kind den Nachnamen der Mutter. Die Eltern können mit einer gemeinsamen Willenserklärung beim Standesamt dem Kind aber auch den Nachnamen des Vaters geben.

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#danke

Das weiß ich ja schon. So wurde es bei dem 1. Kind gemacht. Die Frage ist nun, ob man es bei dem 2. Kind wieder so machen muss. Also zumindestens mit dem Namen. Ich meine nämlich, dass ich es mal so gelsen habe. Bin mir aber nicht sicher.

Sophie

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Nein, man muss das nicht erneut so machen. Kind Nummer 2 hätte also zunächst Deinen Nachnamen. Soll es den Namen des Papas bekommen, müsst ihr das gemeinsam beim Standesamt beurkunden lassen.

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