Umgangsrecht unter Halbgeschwistern

Kennt sich jemand damit aus?

Mein Ex hat mit mir zwei Kinder und mit einer anderen, mit der er auch nicht mehr zusammen ist, noch ein drittes Kind. Er kümmert sich um keins der Kinder.

Da mein Sohn schon aufgrund seiner Behinderung in einer Pflegefamilie lebt und der Erzeuger sich für meine beiden überhaupt nicht interessiert und somit die Familienverhältnisse eh schon nicht so sind, wie sie sein sollen, finde ich es umso trauriger, dass nicht mal die Kinder untereinander sich kennen.

Ich hätte nun gerne, dass sie sich kennenlernen. Allerdings lebt das andere Kind auch aufgrund einer Behinderung in einer Pflegefamilie, was es nur noch komplizierter macht. Aber meine Tochter hat schon des öfteren gesagt, sie würde ihren anderen Bruder gern kennenlernen und auch für meinen großen Sohn kann ich mir vorstellen, dass es schön für ihn wäre, wenn er wüsste, er hat einen Bruder, der auch so ist wie er.

Ich weiß leider über das andere Kind nur den Vornamen und das ungefähre Alter. Die Mutter des Kindes kenne ich nur vom Sehen, habe jetzt versucht, über WKW Kontakt mit ihr aufzunehmen, aber sie hat mir eine ziemlich unfreundliche Mail geschickt. Meinen Ex habe ich auch schon per eMail gefragt, ob er mir sagen kann, wo sein Sohn wohnt, dann hätte ich einfach mal mit der Pflegefamilie telefonisch Kontakt aufgenommen und dort gefragt, ob Interesse besteht, aber bekam keine Antwort.

War vielleicht von euch jemand mal in einer ähnlichen oder sogar der gleichen Situation? Wie kann ich den Kontakt herstellen? Wahrscheinlich nur übers Jugendamt, aber wie genau läuft das ab? Und wird das dort unterstützt oder ist es eher schwierig?

LG, Sonja

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Huhu...also, wirklich helfen kann Ich Dir auch nicht, Du kannst nämlich nicht viel machen.
Ich habe 2 Kids (12 + 11) und mein Ex hat mit seiner (Ex?)-Frau noch einen Sohn, der jetzt 9 oder 10 sein müßte. Meinen Kindern hab Ich von ihm erzählt, sie würden ihn gern mal kennenlernen, aber da mit meinem Ex 0 Kontakt besteht und auf den Brief den Ich seiner frau mal geschrieben hab keine Antwort kam, sind mir die Hände gebunden. Frag einfach mal beim JA nach, damit dort zumindest Euer intresse bekannt ist.

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Ja, ich werde es auf jeden Fall beim Jugendamt mal ansprechen, mal sehen, was sich machen lässt.

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mehr als die Mutter fragen kannst du nicht...

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Das kann ich mir nicht vorstellen. Die Kinder haben doch ein Recht aufeinander und das Kind lebt überhaupt nicht bei ihr.

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wie alt sind denn die anderen... erstmal müssten die ja wissen des es dein Kind gibt und dann müssten sie selbst auf die Idee kommen anzufragen... aber ohne mitarbeit der Erziehungberechtigten, in diesen Fall die Mutter, geht es nicht...

ich weiß nicht ob man sich das Recht einklagen kann in Deutschland....

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Lt. BGB Buch 4, Abschnitt 2, Titel 5, § 1685 (Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen) Abs. 1 haben Großeltern und Geschwister ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

Allerdings weiß ich nicht, ob es angeraten ist, dieses Recht auf Biegen und Brechen durchzusetzen, wenn die andere Seite den Umgang nicht möchte. Es gibt dazu wohl auch Gerichtsurteile. Wenn die Mutter sich stur stellt, müsstest Du evtl. auf Umgang klagen.

Cinderella

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Ich weiß nicht so ganz, was ihr immer mit der Mutter habt... Das Kind lebt in einer Pflegefamilie. Ich denke nicht, dass sie dann soviel zu melden hat, wenn die Pflegeeltern sagen, dass es ok ist, da werden doch wohl die Pflegeeltern mehr zu sagen haben? Mein Sohn lebt auch in einer Pflegefamilie und daher weiß ich, dass das Wort der Pflegefamilie, wo das Kind aufwächst, sehr viel mehr zählt.
Darum ja auch am Ende meine Frage, wie ich Kontakt zu der Pflegefamilie herstellen kann... aber anscheinend hat keiner richtig gelesen... schade...

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Ich wusste nicht, dass eine Mutter ihre "Rechte" sozusagen abgibt, wenn das Kind in einer Pflegefamilie lebt.

Ich hatte auch gedacht, dass Du von der Mutter evtl. die Adresse der Pflegefamilie bekommen könntest. Ansonsten wende Dich ans Jugendamt.

Cinderella

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