Jugendamt...muss ich die reinlassen?

Hallo!

Nein, ich habe keinen Ärger mit dem Ja;-)

Ich bin nur neugierig..

Weiss jemand wie die rechtliche Lage ist, wenn jetzt das JA vor der Tür stünde und rein wollte - MUSS ich die reinlassen?

Ich würde aus Prinzip schon sagen, dass sie verschwinden sollen#schein

Was müssten die haben, damit ich sie reinlassen muss?

Was pasiert, wenn ich sie nicht reinlasse?
Was ist die rechliche grundlage?


lg

melanie

1

Wie die rechtliche Lage ist ,weiß ich leider auch nicht.
Aber das :

Ich würde aus Prinzip schon sagen, dass sie verschwinden sollen

würde ich sicher nicht tun.
Wenn sie mir einen vernünftigen Grund nennen können ,warum sie da sind,würde ich sie auf alle Fälle rein lassen.
Hier ist es sauber ,meinen Kindern gehts gut ,also hab ich auch nichts zu verbergen.

LG

2

Hallo

Hast du ein schlechtes Gewissen???Ich würde die reinlassen.

1. Ging es mir die letzten Jahre echt schlecht(burn out) und wäre froh gewesen wenn ich mich hätte mal auskotzen können und vielleicht Hilfe bekommen hätte.
Ich selber habe mich geschämt und war zu stolz Hilfe anzunehmen.
Ich habe mir aber dann doch selber Hilfe geholt.

2.Wenn die jetzt nach der Reha hier stehen würden und hier nicht alles picco-bello wäre(was eigentlich nicht sein kann bei vier Kindern und vielen Problemen);-)
würde ich das schon sagen warum hier nicht alles picco-bello ist.
Mir ist das auch egal.Ich mache das was ich schaffe und der Rest juckt mich nicht mehr.

Ich habe vor 2 Wochen 2 Kinder aus der Klasse meiner Tochter (9 Jahre ) beim JA gemeldet wegen Mobbing und Gewalt und sex.Belästigung angezeigt und da ist noch nichts passiert #schock.

Wenn du nichts zu befürchten hast kannst du die reinlassen.

Bei meinem Vermieter würde ich die Tür zuschlagen,der findet immer was .

lg

3

>>>Wenn du nichts zu befürchten hast kannst du die reinlassen. <<<

Wenn ich das immer schon lese..nichts zu befürchten, nichts zu verbergen.... das ist doch kein Grund, Jan und Allemann in meine Wohnung zu lassen.

Außerdem ging es um die Frage, ob man jemanden hereinlassen MUSS.

4

keine Ahnung ob man die reinlassen muß.Einfach anrufen und fragen #huepf#huepf.

lg Sandra

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6

Hallo Melanie,

wenn Du schon aus Prinzip sagen würdest, dass "sie" verschwinden sollen, wirst Du sicher mit den Konsequenzen leben wollen.

Einerseits wird immer laut über die angeblich "schlafenden Beamten" geschimpft, die möglichst Tag und Nacht in den "Asi-Familien" (nicht meine Wortwahl!) präsent sein sollen - aber wenn "die" vor der Türe stehen, lässt man "die" dann doch nicht rein.

Wenn dann wieder ein Kind tot ist, kommt aber gleich der Aufschrei: "Das böse, schlafende Jugendamt".

Was "die" haben müssen?
Einen Hinweis, dem sie hoffentlich nachgehen - denn "die" können nicht wissen, ob der Hinweis gerechtfertigt ist oder nicht.

"Die" können das dann aber im Gespräch mit Dir klären.

Claudia
Adoptiv- und Pflegemama

8

Hi!

Z.B. Lt. dem Sozialgesetzbuch Paragraph 8a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefärdung) muss das Jugendamt bei begründetem Verdacht prüfen ob eine Kindeswohlgefärdung vorliegt. Sollte von seiten der Eltern absolut keine Kooperation kommen, z.B. das Kind versteckt werden oder das JA immer weider vor verschlossener Tür stehen und hat das JA alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und Hilfestellung ausgeschöpft, dann ist es verpflichtet weitere Schritte einzuleiten.

Warum sollte dem JA der Zutritt verweigert werden, wenn zuhause alles ok ist? Es ist ein kurzer Besuch, die Mitarbeiter vom JA sind nicht Hinz und kunz, sondern wollen sich nur vergewissern dass alles in Ordnung ist und wenn ich die Tür nicht aufmache ist das wohl nicht gerade der logischste und einfachste wEg um irgendwelche Anschuldigungen oder Verdächtigungen aus der WElt zu schaffen.

Du musst die Mitarbeiter des JA nicht reinlassen, wenn Du nicht willst, aber sie haben dann das Recht im Notfall mit der Polizei wiederzukommen, wenn es schwerwiegende Vorwürfe geben sollte.

Warum wird sich einerseits so darüber aufgeregt, wenn das JA einfach "mal so" zur Kontrolle vorbeikommt und dann ist wieder das Geschrei groß wenn dann wirklich was passiert ist und das JA nicht oft genug oder schnell genug vor Ort war?

LG

curlysue

9

Hallo Melanie,

also "einfach so"; also wenn nichts "irgendwie" "Verdächtiges" vorgefallen ist, würde ich die nicht reinlassen - warum auch? Was soll das bezwecken?

Naja, "dass sie "VERSCHWINDEN" sollen" würde ich SO KRASS nicht sagen, aber, wie gesagt, einfach so und ohne Grund nicht.

Ich kenne mich mit der Rechtslage aber auch nicht aus, weil ich damit noch nie zu tun hatte.

Aber ich lasse schon aus Prinzip nicht Hinz und Kunz ins Haus, denn da könnte ja jeder kommen. Gut, das JA ist zwar nicht "jeder" und nicht "Hinz und Kunz", aber trotzdem glaube ich nicht, dass man alle "wichtigen" Menschen mir nichts dir nichts reinlassen muss. Denke ich zumindest mal. Denn dann könnte ja das JA demzufolge bei jeder Bilderbuchfamilie, wo alles in Ordnung ist, einfach mal so reinschneien und gucken.

Und mit "etwas verbergen oder nicht verbergen" sowie mit "etwas zu befürchten haben oder nicht zu befürchten haben" hat das überhaupt gar nichts zu tun; es geht einzig und allein darum, dass man nicht jeden einfach so ohne Grund ins Haus bzw. in die Wohnung lässt. Denn auch wenn ich NICHTS zu verbergen und/oder NICHTS zu befürchten habe, will ich nicht, dass da wildfremde Leute in meiner Wohnung herumschnüffeln - und eben auch nicht das JA.

Nun hast du mich aber doch neugierig gemacht; worum geht es denn da genau?


Gruß

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Hi!

DAs JA kommtaber nicht einfach so mal bei einer "Bilderbuchfamilie" vorbei, sondern nur um bei einer Meldung zu schauen, ob da was dran ist oder nicht oder um vielleicht Nachbarn über eine Familie zu befragen gegen die ein Verdacht vorliegt.

Um einfachmal eben so bei unauffälligen Familien vorbeizuschneien und sich mal so just for fun umzuschauen haben die keine Zeit. Sie kommen ja kaum mit den schweren Fällen nach.

Von daher find eich den Vergleich mit Hinz und kunz hereinlassen wie einen Vergelich von Äpfel und Birnen.

LG

curlysue

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Oh, sag das nicht: Es gibt auch noch die Fälle, in denen das JA nach Geburt eines Kindes einen Routinebesuch abstattet.
Ich hatte dadurch auch schon Besuch einer Sozialarbeiterin des hiesigen KJGD. Sie hat mir eine Dreiviertelstunde lang sämtliche Angebote für Eltern/Familien vorgestellt - gut, die hätte ich mir zur Not auch zusammengoogeln können, außerdem arbeite ich selber im JA und bin da nicht ganz unwissend ;-)

Warum hätte ich mich gegen den Besuch sperren sollen? Ich habe nichts zu verbergen, die Kollegin kann einen Haken an ihre Besuchsliste setzen und alle sind zufrieden. Ich bezweifle jedoch, dass sie in Fällen, wo wirklich was im Argen liegt, reingelassen werden würde.

LG hollycassy

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Hallo,

ich bin selber vom Jugendamt und kenne mich da aus.

Im Prinzip kann sich das Jugendamt keinen Eintritt erzwingen. Aber aus irgendeinem Grund wollten sie ja Kontakt mit dir aufnehmen.
Wenn du nichts zu verbergen hast würde ich öffnen, was solls? So kann man am schnellsten die Sachlage klären.

Wenn sie dich nicht zuhause antreffen kann es sein, dass du eine Einladung ins Amt bekommst. Wenn du auch da nicht erscheinst wird es den Mitarbeitern mulmig.
Da kann es je nach Sachlage soweit gehen, dass man mit der Polizei anrückt oder vor Gericht landet.
Wie gesagt dass kommt darauf an, was da für Details vorliegen. Wenn dich jemand wegen etwas angeschwärzt hat muss das Jugendamt ja überprüfen ob es stimmt.

Ich fand es immer auffällig, wenn sich eine Familie total ablehnend verhalten hat.

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Gut, dass sich endlich mal eine Fachkraft bei "so einem" Thema meldet!#blume

LG
Claudia

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Ich finde es erstaunlich, dass hier Sätze wie "Wenn du nichts zu verbergen hast"

Sobald hier irgendwas wegen Jugendamt steht, wird einem unterstellt man hätte was zu verbergen oder sonstiges, wieso eigentlich?

Wir haben eine Abteilung beim Jugendamt, dass Leuten wie meiner Familie und mir hilft bei Dingen die rund um die Behinderung meines Sohnes zutun hat (Anträge ausfüllen, mit dem Kita und der Schule sprechen etc.) und unsere Betreuerin würde ich trotzdem nur reinlassen, wenn die sich angemeldet hat und das hat nichts mit verbergen zutun.

Lg Lia

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ich hab nix zu verbergen bei mir könnten sie jederzeit kommen. ich würde sie sogar reinlassen.... :-p

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Nein, muss man nicht, aber wenn man nix zu verbergen hat, macht man sich doch nur unnötig verdächtig. Ich würd sie reinbitten, ihnen aber sagen, sie sollen die Schuhe ausziehen, ihnen keinen Platz und nix zu trinken anbieten und ihnen schon beim Reinlassen sagen: "Also Sie wissen ja, ich müsste sie nicht reinlassen, aber ok..." So richtig schön herablassend.

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Aber dir ist schon klar, dass die Leute nur ihren Job machen und nicht vorbei kommen, um andere zu tyrannisieren und nieder zu machen. Aus welchem Grund sollte man sie herablassend behandeln? Weil man keine Manieren hat?
Entweder lass ich sie ein oder schicke sie weg, beides geht freundlich.
Man sollte meinen, dass man zivilisiert miteinander umgehen kann. Herablassung...davon bekommt man schlechtes Karma...das ist unnötiger schlechter Stil. Man kann durchaus offen sagen, dass der Besuch einem nicht passt und wissen will, warum sie auftauchen und dies für absolut ungerechtfertigt hält. Auch das geht freundlich.

Rufinchen

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Weil hier einem eingetrichtert wird, man lässt sie rein, wenn man nichts zu verbergen hat;-)

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Hallo,

rechtlich gesehen mußt Du sie nicht in die Wohnung lassen. Die Wohnung ist rechtlich geschützter Raum.

Wenn allerdings Gefahr im Verzug ist, kann die Tür sogar von der Feuerwehr gewaltsam aufgebrochen werden. Dazu braucht es einen richterlichen Beschluß. Dazu wird die Polizei verständigt und die informiert die Staatsanwaltschaft und das Ordnungsamt. Bei akuten Gefährdungen kann dann im sofort die Öffnung der Wohnung erfolgen.

Wenn das JA tatsächlich mal bei Dir vor der Tür steht, solltest Du allerdings schon im Interesse der betroffenen Kinder kooperativ sein. Alles andere macht keinen Sinn und ist kontraproduktiv.

Sanne