einstweilige verfügung gegen die neue lebensgefährtin fürs kind

ich rechachiere für eine freundin. sie ist seit 3,5jahren vom vater ihres kindes getrennt und es gibt immer mal wieder reibereien wegen des umgangsrechtes, allesdings weil er sich nicht so daran hält. seit 1jahr hat er nun eine freundin, wie verständlich vertragen sich die beiden frauen nicht wirklich. vor 2wochen kam es zu einer auseinandersetzung zwischen den beiden, die aber dank anderen nicht zu handgreiflichkeiten führte. dennoch hat die neue freundin eine strafanzeige gestellt wegen körperverletzung, beleidigung und bedrohung auf mord. es war die party meiner freundin, nicht nur das diese anschuldigungen völlig an den haaren herbeigezogen sind und gelogen, nein sie hat dafür auch zeugen erfunden, die gar nciht vor ort waren. naja soweit so gut. die anzeige wird sehr wahrscheinlich fallen gelassen. nun möchte meine freundin nicht mehr, dass er das kind alle 2wochen am wochenende hat wenn sie dabei ist, da sie auch die abneigung die sie gegen die kindsmutter also meine freundin, hat auch verbal an der kleinen auslässt in form von schlechter laune. ich habe schon gegooglet, ob die möglichkeit einer einstweiligen verfügung besteht, da sei das kindeswohl ja gefährdet sieht bin ich schon der meinung. hoffe mir kann hier jemand einen antwort darauf geben. meine freundin möchte in keinster weise den kontakt zwischen vater und tochter gefährden um dies noch einmal zu betonen, sie möchte einfach nur dass die neue lebensgefährtin außen vor gelassen wird. bitte meldet euch.

lg

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Also wegen der Anzeige würde ich ne gegenanzeige machen wegen Vortäuschung einer Straftat und Verleumdung.
Das geht ja agr nicht einfach so Anzeigen machen nur weil x die Nase von y nicht passt.
Wegen dem Umgang , ich würde zum Jugendamt gehen und dort nach betreuten Umgang fragen und erklären wie die Sachlage ist.
Normalerweise ist es dann möglich das der Vater sein Kind in den Räumen des Jugendamtes sehen kann und auch ohne Freundin.
Aber dauerhaft wird das nix und unterstellen wir mal das Vater und Freundin zusammen bleiben auf Dauer kann deine Freundin den Umgang zwischen neuer Lebensgefährtin und Kind nicht unterbinden also denk ich es sollte schnellstens ne Aussprache her und die Stutenbissigkeit sollte dem Kind zuliebe begraben werden.
LG
Nikki

Die die neue vom Exmann klasse findet #ole

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der Vater hat trotzalledem dann noch recht sein Kind zu sehen.... er hat ja damit ja nichts zu tun wenn es "Zickenkrieg" gibt....

aber die beiden Kontrahenten sollten mal ein bisschen runter kommen zum wohle des Kindes....

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er soll doch auch das kind weiter sehen sogar seine wochenende soll er weiter haben, aber halt ohne seine freundin dabei, weil sie einfach ihre schlechte laune an dem kind (5Jahre) auslässt.

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Hallo!

Wie kann deine Freundin wissen, dass die "Neue" ihre schlechte Laune an dem Kind auslässt?
Solange sie dem Kind nicht massiv schadet, kann deine Freundin gar nichts.
Wie stellt sie sich das vor? Soll die "Neue" ins Hotel gehen, wenn das Kind am Wochenende beim Vater ist? Soll er sich trennen?
Sowas sind Kindereien.
Selbst, wenn es Unstimmigkeiten zwischen den Erwachsenen gibt, sollten die Kinder außen vor gelassen werden.
Aber wie ich hier so lese, scheint es eine "Krankheit" von den "Exen" zu sein, der "Neuen" gleich alle Schlechtigkeiten dieser Welt zu unterstellen.
Warum eigentlich, wenn man doch von dem Mann nichts mehr will?

Gruß,

ariane

5

Sag deiner Freundin, deren Ex und dessen Freundin sie sollen alle mal erwachsen werden.
Wenn sie nen neuen hat soll dann ihr Ex auch gerichtlich untersagen lassen das dieser dabei ist wenn sie sein Kind beaufsichtigt?
Meiner Meinung nach ist das "am Kind auslassen" an den Haaren herbeigezogen weil sie mit ihr nicht kann.
Entweder sie werden erwachsen oder sie sollten in Zukunft erwachsen werden bevor sie ein armes Kind in die ganze Sache mit einbeziehen.

6

das kindeswohl muss nachweislich gefährdet worden sein.

ein rein vorsorgliches umgangsverbot ist hier nicht möglich.

der vater kann zu den umgangszeiten selbst bestimmen, mit wem er das kind zusammenbringt.

"schlechte Laune" ist keine Kindeswohlgefährdung.

Deine Freundin sollte erwachsen werden. Hier gehts doch gar nicht um das Kind oder eine Gefährdung sondern um den Streit zwischen 2 Frauen. Das kind hat GARNICHTS damit zu tun.

Das Kind soll während des umgangs den vater in seiner normalen (!) umgebung kennenlernen. wenn die lebensgefährtin dazugehört, ist auch das wichtig für das Kind.

Frage beantwortet?



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hi
versteh ich das falsch ?

<vor 2wochen kam es zu einer auseinandersetzung zwischen den beiden, die aber dank anderen nicht zu handgreiflichkeiten führte. dennoch hat die neue freundin eine strafanzeige gestellt wegen körperverletzung, beleidigung und bedrohung auf mord. es war die party meiner freundin,>

deine freundin hat ihren ex und deren freundin auf ihre party eingeladen?
wieso das , wenn sich alle nicht verstehn ?
da wäre es besser kurz und knapp sachlich alles immer zu reden und private dinge, privat lassen, sonst gibs nur stress .
oder versteh ich da was nicht ?

l.g.

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Die neue Lebensgefährtin und jetzige zweite Ehefrau meines Exmannes war auch ziemlich fies zu meinem Sohn. Sie intrigierte gegen ihn, so dass mein Sohn sich mehr als schlecht fühlte und sehr gelitten hat. Mein Exmann glaubte weder seinem Sohn noch mir. "Anja hat den Jungen ja soooo lieb" #augen Ja aber nur gespielt in der Gegenwart meines Exmannes. Letztendlich weigerte sich mein Sohn zu seinem Vater zu fahren. Die Neue wird sich darüber sehr gefreut haben. Mein Sohn hat eine lange Zeit darunter sehr gelitten. Inzwischen hat er sich damit abgefunden. Manchmal ist es nach einer Trennung nicht einfach. Alles Gute für deine Freundin und ihr Kind.

LG
mentale

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Hallo,

entschuldige, aber das ist doch wohl Kindergarten-Niveau.

Ich verstehe nicht, warum es verständlich sein sollte, dass die beiden Frauen sich nicht miteinander arrangieren können - egal ob sie sich sonderlich leiden können oder nicht.

Ich verstehe auch nicht, warum der Kindesvater nicht mal ein Machtwort spricht. Für mich wäre die neue Freundin gestorben bei solch einem Verhalten, mit der Kindesmutter hätte ich auch mal Tacheles geredet.

Die beiden sollen aufhören, sich Strafanzeigen um die Ohren zu schmeißen - denn eine ist meist nur der Anfang.

Auch die einstweilige dürftet ihr a) nicht durchbekommen bei Gericht - dort sind die Befindlichkeiten der Damen untereinander uninteressant, solang nicht gefährlich fürs Kind und b) würde auch das nur die Fronten verhärten.

Ich denke allemann ab zum Jugendamt, Streitschlichtung, Basis finden und sich zum Wohle des Kindes benehmen.

Jana