Vaterschaft ausgeschlossen!

Hallo Liebe Papa´s

Ich stelle die Frage auch ausschließlich nur an die männl. Urbiafraktion um einfach ein paar Meinungen von Euch zu bekommen.

Mein Mann ist seit einiger Zeit geschieden und hat aus erster Ehe zwei Töchter.

6 Jahre und 5 Jahre.

Die große Tochter ist ihm wie aus dem Gesicht geschnitten, da gibt es wirklich keinen Zweifel.

Bei der zweiten wurde er die letzten Monate immer wieder auf die nicht vorhandene Ähnlichkeit angesprochen...

Fakt ist, das es einen Vaterschaftstest hat durchführen lassen um alle Zweifel aus der Welt zu räumen.
Am Mittwoch kam der der große Schock!

Die Vaterschaft wurde ausgeschlossen!!! #schock

Mein Mann ist am Ende! Am Test gibt es keine Zweifel, da wurde steril gearbeitet.
Wir haben verzweifelt nachgerechnet und haben mit erschrecken festgestellt, das die Kleine ca, 14 Tage nach seiner damaligen Hochzeit gezeugt worden ist.
Er ist kurz nach der Hochzeit ins Ausland geflogen zum Auslandseinsatz.

Mein Mann ist total verzweifelt... kann es nicht glauben, das es nicht seine leibliche Tochter ist.

Er hat schon mit seiner Anwältin gesprochen und es wird eine Vaterschaftsklage geben.

Meine Frage ist, wer von Euch hat ähnliches erlebt oder auf diesem Gebiet Erfahrungen?

1

#schock

Das ist wirklich schlimm!!!!:-(

es tut mir Leid für Deinen Partner/Euch...

Scheisse:-[#schwitz#augen

Alles Gute#klee

P.#herzlich

2

Wieso, freut euch doch, dann könnt ihr euch 5 Jahre ausbezahlen lassen, denn er ist ja dem Kind gegenüber nicht unterhatsverpflichtet!

ja ich weiß, ich bin kein Mann. Und DU darfst hier genaugenommen garkeinen threat eröffnen, alsowas solls.

Wenn ihr noch keine Ahnung habt, was ihr mit der Kohle machen könnt, dann gebt sie mir, ich wüsst schon was damit anzufangen.

3

du das ist aber quatsch...das Kind wurde doch in seiner Ehe gezeugt...also steht er als Vater in der Geburtsurkunde und ist folglich der gesetzliche Vater...und somit Unterhaltspflichtig! Da im Nachhinein etwas dran zu ändern ist unglaublich schwer!


liebe Grüße

Andrea

4

Hallo,

an sich ist es richtig. Aber wenn er jetzt den gerichtlichen Weg geht, dann hat er doch die Möglichkeit aus dieser Sache herauszukommen.

Viel schlimmer ist jetzt wohl die Gefühlslage. Er war 5 Jahr PAPA, war für sein Kind da und nun liest man auf einmal schwarz auf weiss, dass man nicht der biologische Vater ist und jahrelang angelogen wurde.

Das ist erst einmal ein Schlag ins Gesicht, den man verarbeiten muss.

LG
Bianca

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hallo!

einem freund von uns erging es ähnlich. er hat mit seiner exfrau einen sohn, da war er sich immer sicher. dann kamen noch zwillinge, ein junge und ein mädchen. er konnte sich nicht an die kinder gewöhnen, hatte keinen draht zu ihnen, keine ähnlichkeiten. dann haben sie sich getrennt und er hat auch nen test gemacht. ergebnis wie bei euch: vaterschaft ausgeschlossen!

er war am boden, aber dennoch glücklich, dass er sich dieses komische gefühl zu den kindern endlich erklären konnte.
mit einem guten anwalt wurde die sache dann geklärt. die vaterschaft wurde aberkannt! wichtig ist, dass ihr euch einen wirklich guten anwalt sucht, der sich auskennt.

lg
claudine

17

Wow das ist ja echt der Hammer :-[

Man ich mag mir echt nicht vorstellen wie sich dein Mann gerade fühlt. Hat er denn seine Ex schon darauf angesprochen?
Hmm.. ich denke er hat jetzt 2 Möglichkeiten
Entweder er lässt alles so wie es ist und sieht die Tochter weiterhin als sein Kind an.
Oder eben er geht zu einem Guten Anwalt und fechtet die Vaterschaft an. Wie lange das dauert und was da im endefekt raus kommt (auch aus Finanziellen dingen) kann ich aber leider nicht sagen. Ich weis nur, bis er nicht mehr als Vater in der Gebrutsurkunde steht ist er auch weiterhin für das Kind Unterhaltspflichtig.

Mehr kann ich leider auch nicht dazu sagen.

Ich wünsch euch auf jeden fall alles gut für die Zukunft und das dein Mann irgendwie damit zurecht kommt, auch wenn es verdamt hart werden wird.

LG Melli

http://mein.urbia.de/club/Das+Leben+als+Zweitfrau+Stiefmutter/about

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Ich glaube am schlimmsten ist es wohl für das Kind!!! Wer erklärt ihm das und wann!!!!#aha

Wobei es auch Kinder gibt die das gut wegstecken (spreche aus eigener Erfahrung)

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Ich würde mir gut überlegen, ob ich eine Vaterschaftsklage wirklich mache!

Was bedeutet es für ihn und was bedeutet es für das Kind. Wie wird sich das auf die Schwester auswirken?????

Ich würde mit der Anwältin besprechen, ob es sinnvoll wäre, eine notarielle Vereinbarung mit der KM zu schließen, nach dem er keinen Unterhalt für dieses Kind an sie zahlt, er weiterhin alle Rechte! hat und sie das Kind erst mit 18 informieren.

Ein Vater hängt doch an seinen Kinder und die Kinder an ihrem Vater. Das ist doch keine Frage, wer das Kind gezeugt hat!

und für den Fehltritt der Mutter die Kinder leiden zu lassen, das halte ich für keine gute Idee.

Gruß

Manavgat

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Man sollte die Mutter öffentlich an den Pranger stellen und denunzieren.

Ein absolutes NO GO,einem Mann ein fremdes Balg unterzujubeln !!!

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Deine Wortwahl:

fremdes Balg unterzujubeln


disqualifiziert dich.

Gruß

manavgat

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Natürlich:-)
DU hast ja auf jeden Beitrag die passende Antwort.
Im Übrigen disqualifiziert mich da gar nichts;meine Antwort entspricht den Tatsachen.

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