Muss ich für meinen "Erzeuger" zahlen?

Hallo!

wie die Frage schon oben steht: Muss ich für meinen Erzeuger zahlen, wenn er ein Pflegefall werden sollte?

Ich habe diesen Mann noch nie gesehen, auch mehrere Kontaktversuche meinerseits hat er und seine Familie abgelehnt aber laut Geburtsurkunde ist er als "Vater" eingetragen, daher meine Frage, was passiert wenn er ein Pflegefall wird, muss ich dann für ihn zahlen obwohl ich ihn nicht kenne?

Danke für Eure Antworten!

sunnyT

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wenn er für dich unterhalt gezahlt und dir die erstausbildung finanziert hat, ja! wenn nicht, dann nicht!

lg tina

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Hallo,

steht das irgendwo geschrieben unter welchen Bedingungen man zahlen muss?

Bei mir ist es genauso und mich würde das auch interessieren.

Danke!
Ricy

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Nein, musst Du nicht.

Aber: mach dich darauf gefasst, dass die Sozialbehörde in so einem Fall erst mal versucht, Dich heranzuziehen. Dann nimmst Du Dir eine Anwältin und wehrst ab.

Gruß

Manavgat

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Er hat Unterhalt gezahlt für mich... Muss ich auch dann nicht zahlen?

Oder ist es sinnvoll alleine aus diesem Grund noch eine Erwachsenen Adoption durchzuführen, obwohl ich schon verheiratet bin... Versteht mich nicht falsch - für meinen "Papa" würde ich jederzeit zahlen, aber nicht für einen fremden Mann der als mein Erzeuger in den Papieren steht.

Gruß sunnyT

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Die Frage ist nicht, ob Unterhalt gezahlt wurde, sondern ob eine soziale Bindung bestand. Zumindest, soweit ich weiß.

Frag bitte eine Anwältin.

Gruß

Manavgat

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Hallo!

Also bei mir ist es der Fall, mein Vater liegt in einem Pflegeheim (Querschitzgelähmt). Habe seid etlichen Jahren keinen Kontakt mehr zu meinem Vater. Sowohl die Kinder als auch die Ehefrau (egal ob geschieden oder nicht) werden angeschrieben.

Es gibt soweit ich aber weiss ein einige Urteile, bei denen die Leute vom Bezahlen befreit worden sind.

Sowie jemand einen Antrag auf "Hilfe" stellt,b ekommst du eine Nachricht ,vom Landeswohlfahrtsverband, dass dein Vater einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hat. Dieser Nachricht ist eine Empfangsbestätigung beigelegt, die man unterschrieben an diese Stelle schicken muss. Naturlich liegen diesem Schreiben auch einige §§ dabei, was deine "Pflichten" sind. Einige Wochen später bekommst du einen tolles Schreiben, in dem du deine Vermögenswerte angeben musst. Wenn du diesen Bescheid dann weggeschickt hast, wird entschieden ob du etwas bezahlen musst oder nicht.

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hallo,sorry aber das muss sein.
dein vater ist querschnittsgelähmt.
schnitze rausgeschnitten hat da niemand.:-D
;-)

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Hi,


also bei meinem Ex war es so, das er bei seinen Großeltern aufgewachsen ist und nie was vom Vater bekommen hat, werder unterhalt noch sonst was. Als mein Ex 24 wurde, hat sein Vater sich ins Koma geoffen und war danach ein Pflegefall, und ja, mein ex, sowie die beiden anderen Kinder die er auch hat sitzen lassen mussten zahlen.

LG

Janine

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Hallo

diesen Artikel habe ich in einem anderen Forum mal als Antwort auf eine ähnliche Frage bekommen...

Pflegebedürftige Eltern: Wann Kinder zahlen müssen

Global Press - Freitag, 3. August, 11:24 Uhr

In vielen Familien kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem nicht mehr die Kinder der Fürsorge ihrer Eltern bedürfen, sondern umgekehrt. Doch neben liebevoller Zuwendung wird oft auch die finanzielle Unterstützung pflegebedürftiger Eltern notwendig. Verwandte in direkter Linie sind nach Paragraf 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Doch haben der Gesetzgeber und die Rechtsprechung dieser Pflicht auch Grenzen gesetzt.Dem Unterhaltspflichtigen steht ein angemessener eigener Lebensunterhalt einschließlich einer angemessenen Altersvorsorge zu. Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung darf bis zu fünf Prozent des Bruttoeinkommens als zusätzliche private Altersversorgung gespart werden, ohne dass darauf zwecks Unterhaltszahlung zurückgegriffen werden darf. Das bedeutet, dass auch ein Vermögen in der Höhe unantastbar ist, wie es mit diesen Aufwendungen im Laufe eines Erwerbslebens hätte angespart werden können. In einem konkreten Fall hat der BGH diesen Betrag mit 100 000 Euro bemessen. Auch kann von dem Unterhaltspflichtigen laut der ARAG in der Regel nicht verlangt werden kann, seine selbstbewohnte eigene Immobilie zu veräußern. Eltern mit eigenem Vermögen haben grundsätzlich keinen Unterhaltsanspruch. Das heißt, solange diese ab einem Alter von 60 Jahren als Ehepaar über einen Selbsterhalt von 3 214 Euro oder 2 600 Euro als Einzelperson verfügen, besteht keine Unterhaltsverpflichtung. Ein Unterhaltsanspruch besteht auch dann nicht, wenn ein getrennt lebender Elternteil früher nie Unterhalt für den Nachwuchs gezahlt hat oder der Kontakt ganz abgebrochen ist. Angeheiratete Kinder müssen für die Schwiegereltern nicht zahlen. Allerdings können unter Umständen bei der Unterhaltspflicht der leiblichen Kinder auch die Einkünfte der Schwiegerkinder mit berücksichtigt werden. Das ist dann der Fall, wenn ein Ehegatte ohne oder mit wenig Einkommen gegenüber dem gut verdienenden Ehegatten einen Unterhaltsanspruch hat, der auf das eigene Einkommen angerechnet werden kann. Zwar hat auch dann ein angemessener Familienunterhalt Vorrang, aber mit dem übrigen Teil des Einkommens muss unter Umständen Elternunterhalt geleistet werden. Muss der oder die Pflegebedürftige in einem Heim untergebracht werden, ist Vorsicht angebracht. Denn in den Verträgen mit Pflegeheimen ist häufig ein Passus enthalten, mit dem der Unterzeichner - oft sind das dann die Kinder - zustimmt, die Kosten zu übernehmen, die nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt sind. Dieser Passus ist zu streichen, da er nichts mit dem übergeordneten Anspruch zu tun hat, den das Sozialamt gegenüber den Kindern geltend machen kann.

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Das ist eine ganz schön schwierige Angelegenheit, wo Du Dich am besten bei einem Anwalt für Sozialrecht erkundigst. Das hängt von so vielen Faktoren ab. Ich kenne das aus eigener Erfahrung. Von daher: Such Dir professionellen Rat!
LG,
Martina75