Nachname bei unehelichem Kind

Hallo alle zusammen, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Mein Partner und Ich bekommen ein gemeinsames Kind. Wir sind nicht verheiratet wollen das nach der geburt in ruhe machen.
Unsere Frage ist, wenn das Kind meinen Nachnamen (also der mama) bekommt, und wir dann heiraten und uns für den Nachnamen des Papas entscheiden steht dann in der Geburtsurkunde des Kindes (fiktive namen) ..... Müller ,geborene Stark??
Oder einfach..... Müller.
Vielleicht weiß das jemand. Ich habe schon 2 Kinder aus 1. Ehe und falls wir nicht Heiraten möchte ich ungern das unser würmchen anders heißen wird wie wir.
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Vielen Dank im voraus.
Lg

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Ich meine, das kommt darauf an, wann man heiratet.

Wenn das Kind wenige Monate alt ist und die Mutter bei Heirat den Namen des Vaters annimmt, dann kann man die Geburtsurkunde neu ausstellen lassen. In der neuen Geburtsurkunde steht dann nur der Familienname als Nachname.

Wie das ist, wenn das Kind schon älter ist. Z.B. Grundschule mit Zeugnissen und so, weiß ich es nicht.

Im Zweifel würde ich beim zuständigen Standesamt anrufen und nachfragen.

- Wie ist es wenn....
- bis zu welchem Alter ist eine Änderung einfach möglich
- ab welchem Alter wird es komplizierter
- ab welchem Alter müsste das Kind selbst zustimmen
usw.

Je nachdem was gilt, könnt ihr euch auch überlegen, wann ihr die Hochzeit in Betracht zieht oder eben nicht.

Gäbe es für euch auch die Möglichkeit, dass er dann deinen Namen annimmt?
Dann würdest du weiterhin wie die Großen heißen und er wie euer Kind.
Oder einer von euch einen Doppelnamen?

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Mir wurde gesagt, wenn die Vaterschaft anerkannt ist und ich heirate bekommt das Kind automatisch den Namen vom Vater.

Wenn das Kind vorher schon wie Papa heißen soll, kann man die Vaterschaft direkt mit der Namensgebung beurkunden lassen. Wenn das nicht gemacht wurde, muss das beim Standesamt nachgeholt werden und kostet Geld.

Ich habe beim Standesamt angerufen und die haben mir super freundlich Auskunft gegeben!

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Genau. Einfach beim Jugendamt die Vaterschaftssnerkennung einholen und es bekommt automatisch den Nachnamen vom Papa. Haben wir auch so gemacht.

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Das ist so nicht richtig. Es muss entweder in der Anerkennung drin stehen oder gemeinsames Sorgerecht erklärt worden sein. Nur mit der Vsterschaftsanerkennung geht das nicht automatisch;-)

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Vielen Dank, ich habe sie heute nicht erreicht. Aber ich probiere es dann aber nochmal.

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Weiß nicht, ob du inzwischen Auskunft bekommen hast, aber ich antworte einfach noch.

Unsere ersten beiden Kinder wurden unehelich geboren und hießen bis zu unserer Eheschließung mit Familienname wie ich, also mein Mädchennamen.
Bei Anmeldung der Eheschließung wurde schriftlich hinterlegt welchen Familiennamen wir künftig für unsere Kinder wünschen. Das war der meines Mannes, da unser künftiger gemeinsamer Familienname.
Beide Kinder bekamen nach der Hochzeit komplett neue Geburtsurkunden vom Standesamt ausgestellt in denen nur noch und ausschließlich der neue gemeinsame Familienname steht. Es wird sozusagen so getan, als hießen sie schon seit Geburt so.
Ein Meier, geborener Müller, gibt es heutzutage bei Geburtsurkunden nicht mehr, das wurde abgeschafft. Sowas gibt es nur noch in Heiratsurkunden.
Bis zum vollendeten 5. Lebensjahr erfolgt diese Umschreibung automatisch und kostenlos. Ab dem 5. Geburtstag kostet es etwas und (meines Wissens) ab dem 12. Geburtstag muss das Kind schriftlich sein Einverständnis zum neuen Familienname geben und es ist nochmal etwas teurer.

Hoffe ich konnte helfen.

LG

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Achso, mit Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht hat der Familienname nichts zu tun. Das läuft komplett gesondert. Ist ein eigenes Formular.
Ist beim Standesamt nichts anderes schriftlich hinterlegt, erhält das Kind automatisch den Familiennamen der Mutter.

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Stimmt doch so nicht!
Bei unehelichen Kindern bekommt das Kind automatisch den Namen der Mutter!
Ist das gemeinsame Sorgerecht (im Zuge mit der Vaterschaftsanerkennung) erklärt worden, kann der Nachname frei gewählt werden und wenn nur die Vaterschaft anerkannt wurde (ohne Namenspassus) muss nochmal beurkundet werden, dass das Kind den Namen des Vaters tragen darf! Und hier muss beurkundet werden, dass der Name des Vaters stehen darf und es reicht nicht, das nur im Krankenhaus zu erklären...
Ansonsten hat sich das Namensrecht in Deutschland in den letzten 2 Jahren komplett geändert.

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Vielen dank. Also ich habe vom standesamt nun auch Antworten bekommen. Bis zum 5 Lebensjahr wird es nach der Hochzeit alles automatisch geregelt ohne ein geb. Müller.
Gemeinsames Sorgerecht etc. Sollte vorab geregelt werden wenn es mit einer hochzeit länger dauern würde. Vielen dank für eine Antworten😊 bitte bleibt alle gesund.