Ungewollte Fahrerflucht-was tun?

Hallo,
Mir ist letzte Woche was total blödes passiert. Ich war letztes Wochenende auf einem Geburtstag und auf dem Nachhauseweg geschah dann folgendes: Beim wechseln der Spur auf die rechte Spur hatte ich die Geschwindigkeit des fahrenden Autos hinter mir falsch eingeschätzt.. er war doch schneller als ich Gedacht hätte, sodass dieser abbremsen musste und mich daraufhin angehupt hat. Mit einer Handbewegung habe ich mich bei dem Fahrer entschuldigt und fuhr normal weiter. Die Sache war eigentlich für mich gegessen, bis dann der große Schock kam. Zuhause angekommen stand auch schon die Polizei in meinem Wohnzimmer. Meine Eltern waren stinksauer.. habe mich im ersten Moment total erschrocken, weil ich nicht direkt begriffen habe, weshalb die Beamten hier sind. Der Grund: mir wird Fahrerflucht unterstellt! Konnte das erstmal garnicht glauben, natürlich ist mir dieser Zwischenfall eingefallen, jedoch kam es ja zu keinem Unfall und ehrlich gesagt habe ich die Situation nicht so "dramatisch" empfunden. Anscheinend wurde jemand im Auto durch das abbremsen verletzt, sodass mir nun Fahrerflucht mit Personenschaden unterstellt wird. Ich wäre niemals auf den Gedanken gekommen, dass jemand zur Schaden kommen könnte, da ich die Situation nicht besonders drastisch empfunden habe. Nun bin ich total verzweifelt, kann mir weder einen Anwalt leisten, noch Strafe zahlen. Ich bin wirklich nicht absichtlich weitergefahen, hätte ich gewusst dass mein blöder Fehler jemanden Schaden könnte ( ich vermute keine Starken Verletzungen) wäre ich natürlich stehen geblieben. Und geflüchtet bin ich nicht, sondern bin nur nichtsahnend nachhause gefahren. Kennt sich jemand mit so einem Fall aus? Was genau erwartet mich nun, Richtsprozess? Führerschein weg? Hohe Geldstrafe? Zu meiner Person: weiblich, 20 Jahre alt.,Studentin, nicht in der Probezeit, keine Vorstrafen, keine Punkte

Mache mir echt bisschen Sorgen, wird sowas in das Führubgszeugnis eingetragen? Sehen meine Chancen sehr schlecht aus?
Freue mich über jede Antwort

Liebe Grüße MJ

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Hat sich jemand beim Abbremsen den noch kochendheißen Kaffee übergeschüttet oder wie soll sich da jemand verletzt haben?
Ich kann das ehrlich gesagt gar nicht glauben. Ich musste auch schon öfters bremsen, weil mir jemand die Vorfahrt genommen hat und meine Tochter knallte dann mal ordentlich in den Gurt, was ihr natürlich im ersten Moment weh tat - aber wie verletzt man sich so stark, dass man sofort die Polizei informiert?
Für mich hört sich das eher danach an, als wenn da jemand finanziell was rausschlagen will ...

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>>Ich kann das ehrlich gesagt gar nicht glauben.<<
Geht mir genau so, die Geschichte stinkt zum Himmel...

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Ja das habe ich mir auch gedacht.. vielleicht waren ältere Menschen im Auto und die haben sich am Nacken verletzt oderso ich weiß es leider nicht, mir wollte man nichts sagen. Die Verletzungen können niemals so schlimm gewesen sein (hoffe ich natürlich)

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Hallo MJ,

Fahrerflucht setzt Wissen und Wollen voraus. Man wusste, dass es zum Unfall/Zusammenstoß/Verletzung kam und wollte dennoch nicht warten und ist einfach weiter gefahren. Beides muss nachgewiesen werden.

Die Tatsache, dass es bei dir scheinbar nicht zum Zusammenstoß kam, spricht schon mal dafür, dass du es eben nicht wusstest. Und das würde ich auch in den Schreiben, die folgen, so darlegen. Kommt ein Schreiben, bei dem dir sofort Fahrerflucht vorgeworfen wird, lege Widerspruch ein und lege dar, warum es eben keine Fahrerflucht war.
Kommt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, in der sie anbieten, gegen Zahlung von ... das Verfahren einzustellen, lege wieder Widerspruch ein. Zahlst du einfach, dann gibst du die Fahrerflucht zu und das hat erhebliche Auswirkungen bei eurer Haftpflichtversicherung.

Unabhängig von den Ermittlungen der Polizei, wird eure Kfz-Haftpflichtversicherung ermitteln, sofern die Gegenseite Ansprüche stellt. Unabhängig von den Ergebnissen der Polizei, werden sie hier sicherlich die Haftung gegenüber dem Verletzten bestätigen, denn du sagst ja selbst, dass es diesen Vorfall gegeben hat und es daher sein könnte. Diese Haftungsentscheidung ist aber wie gesagt nicht gleich zusetzen mit der Frage, ob es nun Fahrerflucht war oder nicht. Das ist für die Versicherung erst im Anschluss relevant, wenn sie alle Ansprüche des Verletzten beglichen haben und dann geprüft wird, ob du vertragliche Obliegenheiten (Fahrerflucht) verletzt hast. Wenn die Staatsanwaltschaft hier zu dem Ergebnis kommt, dass man die Fahrerflucht aus den o.g. Gründen nicht nachweisen kann, ist der Fall dann auch für die Versicherung abgeschlossen.

Da ich bei einer Versicherung arbeite und genau solche Fälle bearbeite, kann ich dir versichern, dass Fahrerflucht häufig im Raum steht. In vielen Fällen wird das Verfahren eingestellt, weil sich der Tatvorwurf eben nicht bestätigt hat. IdR deshalb, weil der andere tatsächlich nichts bemerkt hat bzw es nicht bewiesen werden konnte. Fraglich in deinem Fall ist für mich, warum in dem anderen Fzg jemand verletzt wurde, wenn es gar nicht zum Zusammenstoß kam. Evtl kommt in Betracht, dass der andere nicht angeschnallt war, aber das ist reine Spekulation meinerseits. Deine Versicherung wird das schon ermitteln.

vg, m.

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Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Ich selbst hab um ehrlich zu sein wenig Ahnung von Versicherungen, Anzeigen usw deswegen hilft mir deine Zusammenfassung wirklich sehr zu verstehen, was mich bald erwartet. Ich habe mich genau wie du auch gefragt, ob die Personen vielleicht garnicht angeschnallt waren, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ernsthafte Verletzungen zustande kommen konnten. Deinen Rat werde ich befolgen????????

Liebe Grüße

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Die Fragezeichen sollten eigentlich einen Daumen nach oben sein,sorry :)

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Innerorts? Außerorts? Wieviel km/h waren erlaubt?

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Darf ich fragen, was deine Fragen mit dieser Sachlage zu tun haben?

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Weil der Geschwindigkeitsunterschied zwischen zwei Fahrzeugen schon erheblich sein muss, damit bei einer Bremsung (keine Vollbremsung bis zum Stillstand, um die geht es hier ja wohl nicht) im bremsenden Fahrzeug eine ordnungsgemäß gesicherte Person einen Schaden davon trägt.

Wenn ich auf der Autobahn mit 60 km/h den Fahrstreifen wechsel, und der von hinten mit 200 km/h anfahrende PKW muss auf meine Geschwindigkeit abbremsen, dann kann ich mir ein solches Szenario eher vorstellen, als wenn ich innerorts mit 40 km/h den Fahrstreifen wechsel. Dann wären es nämlich (legal) nur 10 km/h, und da kann eigentlich nicht viel passieren.

Es geht mir darum, dass die TE den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort relativ leicht entkräften kann: Sie hatte (wie sie in der Zwischenzeit geschrieben hat), weitere Personen im Fahrzeug, anscheinend hat keiner die Situation als "Unfall" eingeschätzt, und mit einer Geschwindigkeitsdifferenz, wie sie innerorts maximal möglich ist (vorausgesetzt, die TE ist nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren), muss man nicht damit rechnen, dass es bei einer geschwindigkeitsanpassenden Bremsung zu Verletzungen kommt.

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Wow! Die Polizei bei euch muss aber extrem schnell sein, wenn du direkt nach Hause fährst und sie VOR dir da ist, der Unfall gemeldet wurde und sie dich schon ermittelt haben!

Bei unserem letzten Unfall haben wir fast eine halbe Stunde warten müssen, bis überhaupt der Streifenwagen an der Unfallstelle war...

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Wenn jemand verletzt und der Verursacher flüchtig ist, sind die oft deutlich schneller, als wenn es z.B. ein einfach gelagerter Auffahrunfall ist, bei dem die Beteiligten noch vor Ort sind. Und "direkt nach hause fahren", kann in Großstädten deutlich zeitintensiver sein als in in einer kleinen Stadt mit 20.000 Einwohnern

Ich habe bei unseren Versicherungsnehmern schon alles erlebt. Bei den einen stand die Polizei ruckzuck vor der Tür, die anderen hatten erst nach Tagen Besuch.

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Hab noch Freunde abgelassen, sodass sich alles verzögert hat. habe somit relativ lange gebraucht

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Sobald du irgendwas Schriftliches in der Hand hast, solltest du auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen.

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Hallo,

ganz ehrlich, die Geschichte nehme ich Dir so nicht ab.

LG

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Hallo,
Darf ich fragen wieso? Also was an daran passt dir nicht? Bzw was erscheint dir Unglaubwürdig?

Lg

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Irgendwie unglaubwürdig finde ich, dass im Fall einer wirklich ernsthaften Verletzung - die die sofortige Einschaltung der Polizei rechtfertigt - doch während der Fahrt niemand in der Verfassung gewesen wäre, dein Kennzeichen zu notieren bzw. zu telefonieren.

Zumindest ich würde da in so einem Schockmoment nicht dran denken ...

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Hm, heiße Kiste da eine Fahrerflucht draus zu machen....bin echt ratlos, habe ich noch nie gehört (und ich war ja selber 15 Jahre Polizistin)

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Die Polizei hat mir um ehrlich zu sein auch kaum zugehört, mich ständig unterbrochen und sich ständig angegriffen gefühlt. Mir wurde auch nicht gesagt wie stark die Verletzungen seien. Zur Anzeige kommt es laut der Polzei auf jeden Fall.
Liebe Grüße

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Ich würde mir einen Anwalt nehmen.

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Hallo! Also meine Meinung dazu ist, dass man es glaub ich nicht absichtlich macht...aber ich verstehe, dass es schon mal passieren kann!
Wenn der Schock einsetzt und man einfach nicht weiß was man machen soll, kann es schon mal passieren, dass man einfach heim rast und erst in den sicheren 4 Wänden darauf kommt, dass das wohl die falsche Entscheidung war..doch dann ist es schon zu spät, und ein Mensch könnte erheblichen Schaden davontragen... also am besten mal tief durchatmen und überlegt handeln!!

lg

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Was hat denn Dein Beitrag mit dem geschilderten Sachverhalt zu tun?

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Ich glaube, da hat jemand nur die halbe Überschrift gelesen ;-)