Darf nach nur 1 Mahnung direkt gepfändet werden?

Guten Morgen.

Ich habe eine Frage: Einem privaten Dienstleister habe ich Geld geschuldet. Ich habe eine Rechnung bekommen (50 €) , habe diese aber wohl zu lange liegen lassen und bekam 1 Mahnung.

Ein paar Tage später habe ich dann frei gehabt und alles bezahlt, was sich angesammelt hat, aber leider ist mir wohl das durch die Lappen gegangen, ich weiß bis heute nicht wieso.

Monate hörte ich dann auch nichts mehr bis heute, denn da hatte ich einen Pfändungsvertrag für Lohnpfändung in der Post.

Mein Chef wird das also auch bekommen haben.

Es gab keine 2. Mahnung, keine Ankündigung und nichts.

Ist das so rechtens?!

Mir ist das so peinlich, ich zahle immer alles, komme finanziell gut über die Runden, und dann sowas.

Was denkt mein AG jetzt von mir? Ich will garnicht zur Arbeit gehen heute :-(

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Und du bist dir ganz sicher, dass dir nicht irgendwie noch ein mahn- und dann ein Vollstreckungsbescheid durch die Lappen gegangen ist?

Vor allem Pfändungsvertrag? Höchstens ne Pfändungsankündigung. Und das geht in Normalfall alles über den Gerichtsvollzieher - der auch im Normalfall eigentlich erstmal andere Wege sucht wegen 50 € plus Gebühren. Lohnpfändung ist so ziemlich der letzte Schritt.

Bist du dir sicher, dass du das Schreiben richtig verstanden hast?

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Üblicherweise kommt ja zuerst eine Zahlungserinnerung und dann eine Mahnung. Mit der 1. Mahnung hat Dich der Gläubiger in Verzug gesetzt, wenn Du nicht schon im Verzug warst, durch ein angegebenes Zahlungsziel auf der Rechnung, das Du dann nicht eingehalten hast.
Bist Du im Verzug, kann der Gläubiger sofort seine Forderung beitreiben, es Bedarf keinerlei Mahnung.

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Gepfändet werden kann erst, wenn ein Titel vorliegt. Also entweder ein Vollstreckungsbescheid (dem ein Mahnbescheid vorangeht) oder ein Urteil. Anders ist es lediglich bei Forderungen des Bundes (Kfz-Steuer beispielsweise) oder der Gemeinde (Hundesteuer).

Da du aber schreibst 'Pfändungsvertrag' gehe ich davon aus, dass hier jemand ein Hintertürchen genutzt hat. Einige Inkasso-Firmen schreiben ohne Titel direkt den Arbeitgeber an, bitten ihn, auf den Arbeitnehmer einzuwirken, dass beispielsweise Raten direkt vom Lohn abgezogen und an den Gläubiger überwiesen werden. Das endet meist mit dem Hinweis, dass anderenfalls ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt wird.

Lag das Schreiben denn als normaler Brief in der Post oder als Zustellung?

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Hallo!

Mittlerweile muss ein Unternehmen gar nicht mehr mahnen und kann gleich ein gerichtliches Mahnverfahren anstrengen, wenn ein Kunde in Zahlungsverzug gerät. Und in Zahlungsverzug gerät man schon dann, wenn das auf der Rechnung angegebene Datum verstrichen ist. Ist auf der Rechnung kein Datum angegeben (zahlbar bis...), gilt automatisch eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.

Allerdings ist es vom gerichtlichen Mahnverfahren bis zur Lohnpfändung noch ein recht weiter Weg, von daher denke ich nicht, dass es sich hier um eine offizielle Lohnpfändung handelt.

Bei einem gerichtlichen Mahnverfahren bekommt man einen Mahnbescheid per Postzustellungsbescheid zugestellt (also nicht einfach in den Briefkasten geworfen oder per Einschreiben). Erst wenn der Antragsgegner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben hat, kann ein Vollstreckungsverfahren durch den Gläubier angestrengt werden (frühestens 2 Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides). Dann erläßt das Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid, der dann entweder "von Amtswegen" oder direkt durch den Gerichtsvollzieher zugestellt wird. Und dann steht vor der Lohnpfändung noch die eidesstattliche Versicherung, in der der Schuldner seine Vermögensverhältnisse darlegen muss...
Also, entweder hast du hier ziemlich viel übersehen, oder es handelt sich hier nicht um ein offizielles Pfändungsschreiben.

LG

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Es ist ein Pfändungsvertrag - als Kopie für mich, es ging aber auch an meinen Arbeitgeber.

Da geht es darum, den Betrag von meinem Gehalt abzuziehen um ihn dorthin zu überweisen.

Mahnbescheid oder ähnliches gab es definitiv vorher nicht !!!! Da hätte ich doch reagiert.

Und es kam eine Rechnung und dann 1 Mahnung, mehr nicht, ich habe das nochmal nachgesehen!

Mir ist das so mega peinlich vor allem vor meinem Chef, was denkt er jetzt von mir #heul

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Ich würde ihn ansprechen und die Summe direkt abbezahlen, ohne dass die Lohnverrechnung eingebunden ist, dann passt das schon.

Als Arbeitgeber kennt man seine Pappenheimer, und wenn das das erste Mal ist, wird's schon nicht so schlimm sein.

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hallo, mich wundert es nur, das man bei einem betrag von 50€ bestellwert,den arbeitgeber mit einträgt. da muß ja schon vorab was gegeben haben, wo schreiben hin und her ging. woher sollten die dann wissen,wer der arbeitgeber ist ?
lg

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Ich habe meinen Arbeitgeber nicht angegeben!!!!

Aber muss man nicht einen gerichtlichen Beschluss haben, wenn der Lohn gepfändet wird?

Und hätte ich da nicht nachricht bekommen müssen?!

Mahnschreiben?

Oder das "Urteil" wenigstens per Einschreiben?

Es war wirklich eine Lohnpfändung und mein Arbeitgeber hat es mitbekommen!

Ohne Vorwarnung, ohne Ankündigung.

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Also klingt mir alles doch als wenn da sich jemand unrechtmäßige Wege gesucht hat, Pfänden kann man nicht so einfach ohne was Gerichtliches.

Zahle am besten schnell und dannbist du die los.