Handy von Schwester runtergefallen. Versicherung melden

Hallo ihr lieben,

Ich habe im Moment das iPhone meiner Schwester geliehen, da mein Handy kaputt gegangen ist.

Jetzt ist es mir heute im Bad auf die Fliesen gefallen und oben ist es gerissen.
Habe eine Haftpflichtversicherung.

Da ich noch nie einen Schaden irgendwie verursacht hatte weis ich nicht was ich jetzt genau machen muss.

Zählt das überhaupt die Haftpflicht? Es ist ja nicht mein Handy, aber ich benutze es momentan. Und wie meldet man das der Versicherung? Muss die Unterlagen erst raussuchen, da ich sie bis jetzt wie gesagt nicht gebraucht habe.

Und wie läuft das dann ab? Muss ich das Handy der Versicherung schicken oder kann ich es dann selber zu einer reperatur bringen und sie erstatten mir die Kosten?

Funktionieren tut es einwandfrei ist halt nur der Riss oben, aber der muss ja auf jeden Fall gemacht werden.

Danke euch schonmal

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such deine Unterlagen der Versicherung raus und ruf am besten dort an. Manche Versicherungen verlangen, dass ihnen das Handy zu geschickt wird um den Schaden fest zu stellen, dann wird dort ein Gutachten erstellt.

Ob du auch das Gutachten eines unabhängigen Gutachters vor legen kannst, musst du halt erfragen.

Für Schäden, die durch einen Sturz entstanden sind, sollte deine Haftpflichtvers. eigentlich zahlen. Also die Reparaturkosten, kein neues Handy.
Alles Gute!

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Hallo,
Ich würde nen Kostenvoranschlag holen und den mit dem Antrag auf Kostenübernahme an die Versicherung schicken.

Vorher würde ich allerdings die Versicherung anrufen und den Fall schildern. Du hörst ja dann was die sagen, wie du vorgehen sollst. Liebe Grüße.

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Mach ein paar Fotos von dem Schaden und melde die Sache der Versicherung- Der weitrere Ablauf kann unterschiedlich sein.

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Hallo,

kommt drauf an...mein Altvertrag sah keine Schadenregulierung bei geliehen Gegenständen vor. Wenn man das bei jemand daheim kaputt macht, sah das anders aus.

Mein neuer Vertrag bei anderer Versicherung, würde das jedoch regulieren.

Schau doch mal in deine Versicherungsunterlagen. Den Inhalt kennt hier keiner

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Hallo,
ich rufe in solchen Fällen meinen Versicherungsvertreter an. Der hilft mir da kompetent weiter und sagt mir, was ich tun muss bzw. welche Unterlagen er haben muss.

Das ist sicherlich der einfachste und sicherste Weg. Hier weiß ja auch keiner, was in Deinem Vertrag steht....
LG
Martina75

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Wohnt Ihr im selben Haushalt ?
Dann sieht es definitiv mau aus. Das zahlt keine Haftpflichtversicherung

Aber auch wenn Ihr seperate Haushalte habt, zahlen die meisten Versicherungen bei verliehenen Gegenständen nicht (Grund siehe unten). Kommt auf den Vertrag an, aber mache Dir keine allzu großen Hoffnungen.

Wäre klasse, wenn das ginge: Kumpel und ich holen uns beide die gleichen neuen Handys. Ich gebe im meins, er gibt mir seins. Natürlich nur geliehen. Sind dann beide automatisch über die Haftpflichtversicherung versichert, wenn es einem mal runterfällt ?

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Du brauchst eigentlich nur deine Versicherungsnummer und die Telefonnummer der Versicherung. Rufe dort an, schildere den Fall. Die sagen dir dann genau, was zu tun ist.

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Nicht sagen dass Du es Dir geliehen hast, sondern Du hast es Dir angeschaut, und es ist Dir im Beisein Deiner Freundin runter gefallen....oder etwas in der Art.

Ich bin eigentlich sonst auch immer dafür die Wahrheit zu sagen, aber nicht in so einem Fall, bei dem Versicherungen z.T. nur aufgrund irgendwelcher Spitzfindigkeiten und Klauseln einfach die Zahlung verweigern könnten !

Es ist möglich dass die Versicherung das Handy selbst über einen internen Sachverständigen begutachten möchte, da gerade im Elektronikbereich sehr viel Schindluder getrieben wird.

Also am besten bei Deiner Versicherung anrufen und abklären, wie die mit dem Fall verfahren möchten, und das dann wirklich genau so handhaben !! (Namen des Gesprächspartners unbedingt notieren, oder kurz per Mail bestätigen lassen!)

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Du stiftest zum Versicherungsbetrug an.

Und wieso soll der Fall hier eine Ausnahme von deiner Wahrheitspflicht" sein.

Sie hat sich das Handy geliehen und nutzt es derzeit. Genau der Fall, der üblicherweise ausgeschlossen ist und auch sein soll.

Und was ist hier jetzt "spitzfindig"?

Was ist hier so besonders an der konkreten Leihe, dass du ggf. zu einer Straftat anstiftest?

Oder sollen deiner Ansicht nach alle geliehenen Gegenstände grundsätzlich mitversichert sein? Und man sollte immer lügen, wenn man geliehene Gegenstände beschädigt?

Dann wäre das hier aber kein Sonderfall?!

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<<<Du stiftest zum Versicherungsbetrug an>>>

Ja...na und?

Bekommt Dein Weltbild nun Risse?

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Haftpflichtfälle sind immer schwierig innerhalb der Familie, hast du denn mittlerweile schon eine Antwort bekommen ob ihr es so regeln konntet?