Verkehrsschild umgefahren gleich Versicherung melden oder später?

Gestern habe ich blöderweise ein Verkehrsschild umgefahren. Polizei hatte ich ja auch gerufen die haben die straßenmeisterei angerufen. Da kommen ja die kosten für dir straßenmeisterei auf mich zu.

Muss ich der Versicherung gleich melden das ich ein unfall hatte oder reicht es aus wenn die Rechnung kommt? Soll ja nicht gerade billig sein so ein Verkehrsschild. ...

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Ruf doch erstmal bei der Straßenmeisterei an und frage, was so ein Schild kostet, wenn es günstiger ist, als die Selbstbeteiligung dann würde ich das so zahlen.

Jetzt mal davon ausgehend, dass Dein Wagen keinen großen Schaden erlitten hat.

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Wie groß ist denn der Schaden am Verkehrsschild? Ich bin vor Jahren mal trotz Schneckentempo bei Glatteis gegen einen Begrenzungspfahl gerutscht. Habe das auch der Polizei gemeldet. Eine Rechnung kam nie. Der gleiche Pfahl wurde einfach neu eingebuddelt. Ich würde abwarten.

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Hi,

aus eigener Erfahrung brauchst nicht melden bei der Versicherung. Ich habe zu DM Zeiten bei nem Unfall ein Verkehrschild umgenietet was dann komplett neu einbetoniert werden musste und ersetzt. Hat mich 250DM gekostet, Selbstbeteiligung lag bei 300DM was ja heute die 150€ sind.

Warte die Rechnung ab und überprüfe ob die Angaben auch wirklich stimmen.

Ne Schulkameradin hatte nen Unfall und ne Leitplanke beschädigt, Versicherung zahlte der Gemeinde dann ne neue , tja Gemeinde hat sich erst mal gefreut denn Monate danach immer noch alte Leitplanke und 3 weitere Unfälle an der selben Stelle nochmal wo auch kassiert aber nie was ersetzt wurde. Gab noch nen netten Prozess dann als das aufflog ^^

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Auf jeden Fall sofort melden. Dazu bist Du verpflichtet.
Du kannst dann später immer noch überlegen, ob Du den Schaden durch die Versicherung begleichen lassen willst oder nicht.

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Melde es deiner Versicherung. Du kannst im weiteren Verlauf entscheiden ob du den Schaden selbst regulierst oder ob die Versicherung regulieren soll.

MfG blaue-Rose

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Ich würde es der Versicherung direkt melden.

Hochgestuft wirst du nur bei Schadenübernahme.

Trotz Meldung an die Versicherung kannst du ja den Schaden selbst zahlen, wenn die Rechnung kommt.