19

Ich würde mal beim Tierarzt anrufen und nachfragen was gemacht wurde, ihm den Fall schildern und dann überlegen ob das passt oder nicht.
Mona

20

Hab ich auch schon überlegt, aber da ist ja wieder die ärztliche schweigepflicht, nur ob es dies auch wieder bei Tieren gilt

23

Sag du brauchst es für die Versicherung

weiteren Kommentar laden
26

Klarer Fall: der Hundehaftpflich melden, die kümmert sich schon darum.

Sage nicht, Du hast keine. Dann sehe das als Warnschuss, das nächste mal wird's garantiert teurer und schließe noch morgen eine ab.

In dem Fall solltest Du einfach nicht reagieren. Die Katzenbesitzerin muss nachweisen, dass sie eine berechtigte Forderung gegenüber Euch hat. Rechnung und Mahnungen ignorieren.

Beantragt sie einen gerichtlichen Mahnbescheid, diesem widersprechen.

Dann MUSS sie dem Gericht Beweise vorlegen, das kann sie Deiner Schilderung nach zu urteilen nicht.

Einen Anwalt zu beauftragen wäre so ziemlich das dümmste, was Du tun kannst. Den zahlst Du nämlich garantiert selber und das wäre ziemlich sicher teurer als die Tierarztrechnung. (Und sage jetzt bitte nicht, dass ihr zwar keine Hundehaftpflicht aber eine Rechtschutzversicherung habt)

33

Versuche es mal aus der Sicht Deiner Nachbarin zu sehen. Wie würdest Du reagieren, wenn da ein "wild gewordener Köter" hinter Deiner Katze her ist, und sie in an einer Stelle wo sie nicht mehr ausweichen kann erwischt? Begeistert wärst Du sicher auch nicht.

Als Hundehalterin stehst DU in der Pflicht, Deinen Vierbeiner in jeder Situation unter Kontrolle zu haben....und das hattest Du nicht !

Dass Dein Hund keine Katzen mag, interessiert niemanden. Anders wäre es, wenn die Katzen zu Euch in die Wohnung gelaufen wären, aber das Treppenhaus ist für alle da.

Nimm halt eure Trethupe das nächste Mal auf den Arm, oder sorg dafür, dass das Halsband richtig sitzt.

Was die Rechnung angeht, würde ich dennoch bei dem Tierarzt anrufen, und fragen, ob es sich wirklich um eine Folgeerkrankung aufgrund eines Hundebisses handelt.

Ist dies der Fall.....ärgern und die Rechnung übernehmen. (Barzahlung....keine Überweisung und nichts unterschreiben, aber den Empfang von ihr quittieren lassen !)

Ist dies nicht der Fall, die Nachbarin höflich darauf hinweisen und ihre Reaktion abwarten, und evtl. auch darauf hinweisen, dass ein Mietshaus kein Tierasyl ist, wo sie ausserhalb ihrer eigenen vier Wände Tiere halten darf.

PS: Ich hatte mal den Fall, dass ein Schäferhund sich auf den wesentlich kleineren Hund einer Freundin gestürzt hat und bin dazwischen. Endergebnis: Schäferhund hatte eine Fraktur am Bein und gebrochene Rippen....aber ich war in dem Fall wirklich nicht zimperlich (und ja, ich mag Tiere....und gebe auch nicht dem Hund die Schuld....eigentlich hätte ich dem Halter eins in die Schnauze hauen sollen). Besitzer wollte mich anzeigen und sogar die Polizei kam....die hatte ihm aber dringend angeraten, den Fall auf sich beruhen zu lassen, und froh zu sein, dass nicht ER eine Anzeige bekommt.