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Hallo,

Ersteinmal mein Beileid für deine Schwester, die Entscheidung wird ihr sicher nicht leicht gefallen sein...

Es ist aber zum Teil wirklich einfach an eine spätabtreibung zu kommen und es ist wirklich erschreckend wie schnell die Ärzte einen manchmal in diese Richtung drängen.
Mein 1. Sohn würde mit Klumpfuß geboren, keine große Sache und leicht zu korrigieren, nichts was sein Leben groß beeinflussen würde.
In der 2. Schwangerschaft wollte ich gern eine feindiagnostik, um im Falle eines erneuten Klumpfusses besser vorbeireitet zu sein, so dass ein Orthopäde gleich nach der Geburt im Krankenhaus vorhanden ist etc.
Ich wurde bevor geschallt wurde tatsächlich gefragt ob ich dann die Schwangerschaft weiterführen möchte, es wäre vollkommen ok das Kind mit Behinderung nicht haben zu wollen #schock
Wohl bemerkt ich war in der 20.ssw und wegen sowas war ich absolut nicht da.
Meine beiden weiteren Kinder waren zum Glück gesund und beim 3. hatte ich auch keinen Arzt der solche Anmerkungen geäußert hat.

So eine Sache ist nicht vergleichbar mit dem was deine Schwester als Grund hatte und ich verstehe das man sich dann mehr Gedanken macht, aber wegen einer kleinen Fehlbildung ein ganzes Leben wegzuwerfen sowas kann und will ich nicht gutheißen und kann den damaligen Arzt bei mir nicht verstehen.
Ich möchte nicht wissen wieviele kleine Leben so sinnlos enden müssen, nur weil sie nicht perfekt sind.

LG

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In der aktuellen Fassung des § 218 a Absatz 2 StGB (ich glaube gilt seit 1995) heißt es:

"Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden und die Gefahr nicht auf andere, für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann."

Ein Kind kann demnach bis zum Eintreten der Eröffnungswehen noch getötet und damit tot geboren werden.

Ein Meilenstein in der Abtreibungspraxis war das sogenannte Oldenburger Baby Tim, das 1997 seine eigene Abtreibung überlebte.

In der Regel raten die Ärzte heutzutage bei einer vorgeburtlichen Beratung zu einem Abbruch und sichern sich durch das ausführliche Ausmalen eines möglichen Szenarios, was das Kind alles haben könnte, rechtlich ab. Denn rät er nicht zu einem Abbruch und wird das Kind geboren, kann er von den Eltern verklagt werden.

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Der Arzt hat ihr nicht zum Abbruch geraten, sondern ihr nur gesagt dass der Fetus Trisomie 18 hat und dadurch alle möglichen Behinderungen oder der Tod des Fetus einhergehen können.
Sie hat sich dann selber belesen, erkundigt und mit zwei Genetikern gesprochen.
Der Wunsch,die Schwangerschaft abzubrechen kam von ihr.
Der behandelnde Gynäkologe hat sich da neutral verhalten.

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Nunja, es war auch T18, was eine schwerwiegende Behinderung mit einer sehr kurzen Lebenserwartung bedeutet!

Hier ist auch weniger die Frage ob man mit einem behinderten Kind leben möchte! Da stellt sich lediglich die Frage begleite ich mein Kind in seinem kurzen Leben bis es stirbt oder nicht.

In diesem Falle muss der Arzt nicht zu einem Abbruch raten, denn die Abtreibungsrate liegt da bei fast 100%.

Ich kenne allerdings persönlich ganz bewundernswerte Mütter, die das Kind bekommen und begleitet haben. Für mich eine absolut erstrebenswerte Lebenseinstellung, von der ich aber nicht weiß ob ich sie selbst auch leben könnte.

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