Mündliche Wohnungszusage, dann wieder anders -> Rechtens?

Hallo,
wir sind Okt. 2012 von 3Raum in eine 4-Raumwohnung(unterm Dach) gezogen.

Diese 4Raumwohnung zeigte 2wochen nach einzug bereits schimmel und wir müssen schnell wieder raus-> wegen den Kindern-> sie kränkeln seit dem!

Wir wiesen den Vermieter auf den Schimmel hin und er sicherte uns mündlich zu 100% eine andere 4Raumwohnung zu, 2.Etage.

Bei der Wohnungsübergabe der 3Raumwohnung (Nov 2012) bemängelte der Vermieter den Verschleiß und die Abnutzung an Türen und Furnier und wir sollen für den Schaden aufkommen (1000Euro), sonst "BEKOMMEN WIR DIE ANDERE 4Raumwohnung NICHT"!

Ist das Rechtens?

Wir hatten eine Übernahme für den Schaden bei der Haftpflichtver. gestellt, diese schrieb das sie nicht für Verschleiß und Abnutzung aufkommt-> das schreiben kam heute!

Danke für Euren Rat!

Lg.

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Hallo,

1. kommt es drauf an, wie alt die Türen waren und ob der Verschleiß durch euch entstand

oder halt der Zahn der Zeit nagte - Qualität einer Tür ist auch entscheidend

2. Mündliche Zusage einer Wohnung ist bindend - allerdings sollte man auf Zeugen zurück greifen können 1000 Euro oder die Wohnung gibt es nicht, ist schon Erpressung.

3. Mängelanzeige aufsetzen - wegen Schimmel, Frist setzen und Mietminderung ankündigen und dann auch vollziehen. Beim Mieterverein vorstellig werden.
Oft sind sogenannte Schimmelwohnungen dort schon bekannt und dann kann kein vermieter sich raus reden, wenn bereits ein oder mehrere Mieter wegen dem gleichen Problem vorstellig wurden.

Wenn bereits nach 2 Wochen schimmel auftritt, dürfte da getrickst worden sein und ich würde dies als arglistige Täuschung bezeichnen.

Auch hier ist der Mieterverein (ca. 85 Euro inkl. Rechtschutz, die aber bei Neuantrag erst eine Vorlaufzeit hat und nicht beim aktuen Fall greift) gefragt. Dieser kann euch einen Gutachter vermitteln und euch beraten, ob eine fristlose Kündigung möglich ist.
da offenbar eine erhebliche Gesundheitsgefährdung von dem Schimmel ausgeht.

4. Versteh ich nicht, warum man bei so einem Vermieter eine andere Wohnung beziehen möchte. Darauf würde ich dankend verzichten und zusehen, das dieser für die Kosten eines Umzug aufkommen muss - jedenfalls wenn das nachweislich vorsätzlich verschwiegener Mangel an der Mietsache war.

Außerdem würde ich bei keinem erpresserischen Vermieter wohnen wollen.

Von daher mal umhören, ob man die Vormieter irgendwie ermitteln kann. Lag auch dort Schimmelbefall vor, der dann nur überstrichen wurde,ist dies zu eurem Vorteil.

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Hi,

um so schnell wir möglich aus der Schimmelwohnung zu kommen, hätte ich ersteinmal den Schaden - wenn dieser rechtens ist - so schnell wie möglich selber bezahlt.

Habt ihr vorher die Versicherung nicht mündlich informiert...??? Da weiß man ja schnell, wie der Stand der Dinge ist - inwieweit man verischert ist oder nicht.

Naja, ihr habt jetzt einen Mietvertrag, ihr könnt übern Mieterschutz prüfen lassen, inwieweit ihr Mietminderung machen könnt, der Mieter muss es beheben.....das kann dauern....

Mündliche Zusage ......#schein

lisa

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Hallo,

ehrlich gesagt, würde ich keine Wohnung mehr im selben Haus beziehen wollen.

Der Schimmel verbirgt sich bestimmt nicht nur in einer Wohnung und im schlechtesten Fall habt Ihr das gleiche Problem in Kürze wieder.

Also würde ich an Eurer Stelle schauen, ob Ihr nicht eine ganz andere Wohnung findet.

Und das mit den 1000 € oder die andere Wohnung sind schon Erpressermethoden.

Wobei ich auch nicht verstehe, wie man in 4 Wochen eine Wohnung derart abwohnen kann. Da seid Ihr ja an einen ganz "netten" Vermieter geraten.

GLG

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So wie ich das verstanden habe handelt es sich bei den Mängeln um die 3 Zimmer Wohnung. Anscheinend ist die TE von der 3 Zimmer Wohnung in eine 4 Zimmer Wohnung des selben Vermieters gezogen und möchte nun quasi die 3. Wohnung (schimmelfreie 4 Zimmer Wohnung) bei eben selbigen Vermieter beziehen.

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Hallo,

sie sind von einer 3-Raum-Wohnung in eine 4-Raum-Wohnung gezogen, die nach 2 Wochen Schimmelbefall aufwies. Daraufhin bot ihnen der Vermieter eine andere 4-Raum-Wohnung an.

So habe ich das verstanden.

GLG

GLG

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Verschleiss in Höhe von 1000€ innerhalb von 4 Wochen?????

Ich glaube, der Vermieter will Euch gehörig über's Ohr hauen. Allerdings habt ihr ohne Mietvertrag keinen Anspruch auf die andere Wohnung. Am besten mal zum Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht - und Euch über Eure Rechte bezüglich Mietminderung, etc. aufklären.

Grüsse
BiDi

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In einem Monat soll an Türen und Fenster ein Verschleiß in Höhe von 1000,-- aufgetreten sein?

Wie soll das gehen?

Ihr habt einen Antrag auf Übernahme des Schadens gestellt. Ist denn dieser Schaden in den 4 Wochen überhaupt eingetreten (unabhängig von Verschleiß oder Verschulden)?

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"In einem Monat soll an Türen und Fenster ein Verschleiß in Höhe von 1000,-- aufgetreten sein?"

"Wie soll das gehen?"

Der Schaden betrifft nicht die Wohnung, die die TE zur Zeit bewohnt, sondern die vorherige...und wie lange sie dort gewohnt hat, wurde hier nirgendwo erwähnt.

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Danke für die Aufklärung. Du hast vollkommen recht.

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Wie lange habt ihr denn in der ersten Wohnung gewohnt, in der so ein teurer Verschleiß zustande gekommen sein soll? Und seid ihr euch einer Schuld bewusst, habt ihr etwas getan, was einen Verschleiss verursacht haben könnte, der über die normale Abnutzung hinausgeht? Hat euer Hund die Türen verkratzt oder sowas?

Die Forderung über 1000 Euro klingt jetzt schon erstmal extrem hoch und im Normalfall würde ich sagen, dass der Vermieter damit nicht durchkommen würde. Aber da ihr wahrscheinlich erstmal vor Gericht ziehen müsst, um das zu klären, dauert es noch sehr, sehr lange, bis ihr dann evtl. eine neue Wohnung bekommt.

Und seine mündliche Zusage werdet ihr wahrscheinlich schlecht beweisen können. Bzw. würdet ihr vor Gericht vielleicht auch Recht bekommen, dass er euch - wenn vorhanden - eine Ersatzwohnung geben muss, selbst wenn man die mündliche Zusage nicht beweisen kann. Aber auch das würde ja ewig dauern.

Daher wäre meine Empfehlung auch, schnellstmöglich eine andere Wohnung suchen.

VG

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Wenn eure Haftpflichtversicherung die Übernahme des Schadens abgelehnt hat, liegt die Vermutung nahe, dass die Forderung unberechtigt war...zumal Abnutzungsschäden i.d.R. bereits durch die Mietzahlungen abgegolten sind.

Eine andere Geschichte ist die mündlich zugesagte Wohnung...sofern ihr die mündliche Zusage nicht zweifelsfrei beweisen könnt, dürfte es schlecht für euch aussehen.