Teilschuld bei Autounfall - keine polizeiliche Aufnahme

Hallo!

Vor ca. 4 Wochen hatte ich einen Autounfall, den ich nicht selbst verursacht hatte. Ich fuhr auf der linken Spur einer zweispurigen Straße, war dabei ein auf der rechten Spur fahrendes Fahrzeug zu überholen, als diese plötzlich die Spur wechselte und mir auf Höhe des Vorderrades in die Seite fuhr. An beiden Autos entstand ein verhältnismäßig hoher Sachschaden, sonst ist Gott sei Dank nichts passiert.

Ich ließ mir vom Unfallgegner die Daten geben, da er ja Schuld war, hat er von mir nur die Telefonnummer bekommen. Bereits am Nachmittag rief er mich an und wollte meine Versicherungsdaten.

Eigentlich wollte ich zur Unfallaufnahme die Polizei rufen, der Beamte hat sich am Telefon aber gewunden wie ein Aal, bei klarem Sachverhalt müssten sie eigentlich nicht rauskommen, ob es denn wirklich nötig sei... Naja, ich hab dann auf die Polizei verzichtet, was ich am nächsten Tag schon bereut habe.
Allerdings habe ich dann gleich einen Rechtsanwalt eingeschaltet - mir kam das spanisch vor, dass die Versicherung des Unfallgegners meine Versicherungsdaten wollte.
Der Schaden an meinem Auto wurde durch einen Sachverständigen geschätzt, wie es auf der anderen Seite aussah, weiß ich jetzt nicht.
Nun bekam ich am Freitag ein Schreiben von meinem Rechtsanwalt, dass die gegnerische Versicherung von einer 25%igen Teilschuld meinerseits ausgeht, der Unfall wäre nicht unabwendbar gewesen.

Ich hab aber in diesem Fall wirklich weder bremsen noch ausweichen können, ich war ja schon fast neben dem anderen Fahrzeug, als dieses auf meine Spur rüberzog. Als ich bemerkte, dass das andere Fahrzeug die Spur wechselte, bin ich sofort auf die Bremse, aber ehe ich diese auch nur erreicht hatte, hat es auch schon geknallt.

Hatte von Euch jemand schon einmal eine ähnliche Situation? Wie ist das ganze ausgegangen. Muss ich jetzt davon ausgehen, dass ich auf der Teilschuld sitzenbleibe? Ich kann ja nichts wirklich beweisen, der Unfallgegner hatte zumindest noch einen Beifahrer, ich war aber alleine im Auto. Zeugen sind keine bekannt.

Ach ja, und wo kann ich mich über den Polizeibeamten beschweren, der mir sozusagen die Hilfe verwehrt hat?

Liebe Grüße!

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was hast du denn für einen anwalt...derjenige der die fahrspur wechselt ist immer allein schuld

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Meinen Anwalt kann ich erst am Mittwoch wieder erreichen, da wollen wir dann besprechen, wie wir weiter verfahren.
Von der Teilschuld geht die gegenerische Versicherung aus, da der Unfall in ihren Augen nicht unabwendbar gewesen wäre (sprich: Auch wenn der Gegener erst einmal Schuld ist, ich hätte den Unfall nach Ansicht der Versicherung durch Bremsen oder Ausweichen verhindern können).

Aber Verkehrsrecht scheint nun auch nicht deine große Stärke zu sein. Mich hat gleich das Autohaus darauf aufmerksam gemacht, dass Versicherungen in solchen Fällen gerne von Teilschuld sprechen.

Liebe Grüße!

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http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-autofahrer/verkehrsunfall-beim-spurwechsel-wer-haftet.html

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Die Grundlagen wurden Dir ja schon korrekt mitgeteilt.

Hier wäre problematisch, wenn der Gegner seinen Spurwechsel bestreiten würde.

Wenn der Spurwechsel ber eingeräumt wird, kann sich die Versicherung nicht lapidar darauf berufen, dass der Unfall nicht unabwendbar war.

Zunächst mal gehe ich im Gegenteil davon aus, dass der Unfall für Dich unabwendbar war.

Selbst wenn dieser Nachweis aber nicht gelingt (die Anforderungen sind recht hoch, dass heißt Du müsstest nachweisen, dass auch ein "Idealfahrer" den Unfall nicht hätte verhindern können), könnte man allenfalls die Betriebsgefahr ansetzen.

Da wäe man im Bereich der 20-25 % Mithaftung (auch ohne jedes Verschulden).

Im vorliegenden Fall tritt diese aber aufgrund des doch recht groben Fahrfehlers des Anderen komplett zurück.

Fazit:

Ob der Nachweis der Unabwendbarkeit nun gelingt oder nicht, sehe ich hier keine Haftung von Dir. Auch der Einwand der Betriebsgefahr sollte komplett zurückgewiesen werden.

Ehrlich gesagt wundert mich der einwand der versicherung, wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet ist. Bei einem "Normalbürger" kann ich den Versuch der versicherung noch nachvollziehen.

Sollte der Spurwechsel allerdings streitig sein verkompliziert sich das Ganze dramatisch.

Ich verstehe den Sachverhalt aber so, dass der Gegner einräumte die Spur gewechselt zu haben, weil er einen Parkplatz gesehen hat und sie übersah.

Dann brennt da auch nichts an. Die Versicherung wird zahlen müssen. Ich gehe auch nicht davon aus, dass sie es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wird, den Du dann aber auch nicht scheuen solltest.

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Hallo!

Vielen Dank für Deine Antwort!

Der Unfallgegner hat den Spurwechsel eingeräumt da lag nicht das Problem. Es ist die Versicherung, die jetzt Probleme macht. Und vermutlich hat der Unfallgegner den Unfall etwas anders dargestellt, als er sich aus meiner Sicht ereignet hat. Aber da er mich gar nicht gesehen hat, kann er den Unfall ja auch gar nicht so genau schildern wie ich. Aber so wie mir meine Versicherung mitgeteilt hat, hat er angegeben, ich wäre ihm reingefahren, als er dabei war, die Spur zu wechseln. Tatsächlich ist er mir reingefahren, was im Grunde auch der Schaden belegt. Außerdem hätten die Autos dann anders stehen müssen, als sie es taten.
Naja, ich werde am Mittwoch mal mit meinem Anwalt telefonieren, bis dahin ist der dann wieder da.

Liebe Grüße!

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Ist das ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Dafür wird der doch bezahlt, dass er dieser Ansicht wiederspricht! und gegebenenfalls bei Aussicht auf Erfolg das gerichtlich durchsetzt.

Gruß

Manavgat

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Das wird er sicher auch machen. Aber er ist heute und morgen nicht im Büro, daher kann ich erst am Mittwoch wieder mit ihm sprechen.

LG

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Wenn zwei Unfallbeteilgte ohne Zeugen betroffen sindso kann das im Nachgang sehr knifflig werden weil man mit mancher Gegendarstellung nicht rechnet.

Die Polizei hätte in dem Fall kommen müssen wenn du gesagt hättest, der andere beteiligte bestreitet seine Schuld. D.h. bei offener Schuldfrage hätte die Polizei kommen MÜSSEN. Ich finde diese Variante immer dort angebracht wo Zeugen fehlen.

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Der Unfallgegner hat seine Schuld ja gar nicht bestritten, nur die Versicherung dreht es jetzt so, dass ich eine Teilschuld von 25% hatte. Aber ich konnte definitiv nicht mehr bremsen, als der Unfallgegner anfing rüberzuziehen, war er nicht einmal mehr eine Autolänge vor mir. Ich hab nahezu reflexartig den Fuß vom Gas genommen und wollte bremsen, aber da war es schon zu spät.
Und in Zukunft werde ich mit Sicherheit darauf bestehen, dass die Polizei kommt. Die haben es damit begründet, dass der Schuldige dann möglicherweise noch ein Bußgeld zu zahlen hat, aber das kann mir ja egal sein.

LG

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Hallo!

Viel helfen kann ich dir auch nicht, außer, dass ich letzte Woche genau den gleichen Unfall hatte, nur wollte ich nicht überholen, weil es auf einem Ikea-Parkplatz war und ich demnächst nach links in die Parkreihen fahren wollte. Der Unfallverursacher ist auch ohne Blinken rübergezogen. Hab noch gebremst, hat trotzdem gekracht. Bei uns kam die Polizei und der Polizist meinte, die Schuldfrage ist eindeutig, wer die Spur wechselt, hat erhöhte Sorgfaltspflicht und somit Schuld. Wenn dein Anwalt das nicht auf die Reihe kriegt, such dir einen anderen. Ich war auch beim Gutachter und der hat mir den Unfallhergang, wie von mir beschrieben, anhand der Schäden bestätigt. Wenn du beim ADAC bist, kannst du auch mal bei der Rechtsberatung anrufen.

Viel Glück!

LG, xandria

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Das Problem ist tatsächlich die Nachweispflicht. Es wird dir jetzt aber auch nichts nützen, wenn ich sage, hättest du mal die Polizei gerufen.

Und BESCHWEREN kannst du dich bei der Polizei auch nicht, denn er hat es dir nicht verwehrt.

"Muss das wirklich sein?" => Ja

"ICH habe dann auf die Polizei verzichten." => Eben, du hast darauf verzichtet.

Da wird wohl ein wenig Lehrgeld auf dich zukommen.

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Der freundliche Beamte hat es mir regelrecht ausgeredet, nach 5min hab ich dann klein beigegeben. Da sag ich nur "Die Polizei dein Freund und Helfer!"

Naja, ein Leserbrief bei der regionalen Zeitung kann manchmal auch etwas ausrichten...

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Hallo,

wie kommst du denn auf die Idee, dass du hier rechtlich fundierte Antworten bekommst, auf die du dich verlassen kannst?
Gut, dass du einen Anwalt eingeschaltet hast. Der Anwalt hat dir doch lediglich mitgeteilt, was die gegnerische Versicherung geltend machen will. Das muss er doch auch. Warum hier einige seine Kompetenz dadurch in Zweifel ziehen, ist mir etwas schleierhaft. Ich wäre irritiert, wenn mir mein Anwalt solche wichtigen Infos nicht weitergäbe.

Es besteht ein hoher Sachschaden. Es ist also völlig klar, dass die gegnerische Versicherung nicht auf dem Batzen Geld sitzen bleiben will und eine Teilschuld unter zu jubeln, kann man doch mal versuchen. Das ist doch üblich! Wenn der Fall streitig bleibt, geht der Fall vor Gericht.
Frage ist doch, ob es einen streitigen Sachverhalt gibt. Wenn nicht, dann ist er doch recht einfach, rechtlich zu bewerten.

Mit der Teilschuld wollen sie bestimmt auf die Betriebsgefahr des KFZ hinaus, die auf 20-30% festgelegt wird. Diese reduziert sich auf Null, wenn der Unfall unabwendbar für dich war und/oder der Verkehrsverstoß des Gegners besonders grob war. Das kann hier aber keiner beurteilen, vor allem nicht die Aussagen, die getroffen wurden.

Was könnte denn die gegnerische "Mannschaft" darlegen, um deine Mitschuld zu kreieren bzw. um den eigenen groben Verkehrsverstoß abzumildern? Das muss ja logisch mit den Schäden zusammen passen. Bei Zeugenaussagen wird schon bewertet, ob der Zeuge völlig unabhängig ist oder einer Partei zuzuordnen ist, sprich wie glaubhaft seine Aussage ist.

Du hast das Datum und die Unfallzeit, dann kannst du doch rausfinden, wer deinen Anruf bei der Polizei angenommen hat, wenn du den Namen nicht mehr weißt.

Beschwere dich beim Chef, auch die Polizei hat eine Hierarchie. Im Zweifel rufst du beim Revier an und erfragst die Hierarchie oder fragst, bei wem man sich beschwert.

Das nächste Mal lässt du dich nicht abwimmeln.....

LG
Rufinchen

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Hallo!

Vielen Dank für deine Antwort!

Dass ich hier rechtlich fundierten Antworten bekomme, war mir schon klar, aber meinen Anwalt kann ich erst morgen wieder erreichen, und da hatte ich gehofft, dass hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Naja, als positiv werte ich schon einmal, dass meine Versicherung jegliche Zahlung erst einmal abgewiesen hat.

Meine Tante hat am Sonntag erzählt, sie hätte neulich auch einen Spurwechselunfall gehabt, auch da war die Polizei gekommen. Die gegnerische Versicherung ist nicht einmal auf die Idee gekommen, dass eine Teilschuld vorliegen könnte - obwohl die Gegenpartei den Unfall ganz anders darstellte.

Liebe Grüße!

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Meinem Freund ist letztes Jahr ein sehr älterer Herr ins (mein) Auto gefahren. Der Opa war krank, fast 90, stocktaub und blind wie ein Maulwurf. Er hatte kurz vorher eine Chemo und hätte gar nicht fahren dürfen. Hat bei der Polizei selber zugegeben, dass er mitten auf der Straße in einer Kurve fuhr, weil er abgelenkt war. Wir haben eine Teilschuld bekommen. Da hat uns auch der Anwalt nicht geholfen. Leider. Wir wurden in der Versicherung kräftig hochgestuft und fahren nun einen "Unfallwagen", ohne eigentlich irgendeine Schuld am Unfall gehabt zu haben. Unser Anwalt meinte Recht haben und Rech bekommen sind zwei Paar Schuhe.

Seltsamerweise ist besagter alter Herr am Tag der Geburt unserer Tochter verstorben. Wir hatten übrigens dafür gesorgt, dass ihm der Führerschein entzogen wurde. Der nächste Unfallgegner von ihm wäre vielleicht ein Fahrrad oder Moped gewesen.

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War das ein fachanwalt für Verkehrsrecht?

Gruß

Manavgat

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Ja, war es. Der hat alles genauestens geprüft und mit den Versicherungen gesprochen. Die Zeugenaussage vom Opa wurde als ungültig erklärt und mein Freund hat die Mitschuld bekommen, weil er nicht in den Straßengraben (wo Bäume waren) ausgewichen ist. Die gegnerische Versicherung hätte wohl einen Teil unserer Kosten durch die Hochstufung tragen können, aber der Opa ist verstorben bevor das durch war.