wie ist die rechtslage?? hund gekauft!

Hallo

folgende Situation.

In den kleinanzeigen war ein Hund inseriert der ein neues zuhause sucht.

Wir haben diesen Hund von einer Privatperson gekauft, 200 euro dafür gezahlt und einen Kaufvertrag geschlossen.

In dem kaufvertrag ist festgehalten dass der Hund uns verkauft wird und der Vorbesitzer damit alle Eigentumsrechte überträgt.

Soweit so gut, der Hund ist nun hier bei uns.

Nun ist folgendes:

Jemand (Person X ) hat den Hund als welpen vom Züchter gekauft und ihn dann wenige wochen später wieder weiter verkauft, an den Vorbesitzer, dieser hat mit Person X einen Ratenzahlunsplan geschlossen und wollte den Hund in Raten abbezahlen
Allerdings hat der Vorbesitzer nicht mehr die Raten bezahlt und es sind noch 300 euro offen.
Person X hatte mehrmals um sein Geld gebeten und gesagt dass er den Hund wieder abholt wenn er sein Geld nicht bekommt. Dies stande wohl auch so in dem Vertrag.
Person X hatte nun den Ratenzahlungsplan mit dem Vorbesitzer gekündigt und wollte seinen Hund wieder abholen.
der Vorbesitzer hat aber nun einfach den Hund an uns verkauft.
Wir wussten von der ganzen Geschichte ja nichts, er sagte uns er gibt ihn aus familiären Gründen ab.
Er hat ihn allerdings abgegeben weil er wusste dass Person X den Hund holen will weil er die Raten nicht mehr bezahlt hat.

Person X hat mich nun angerufen und gesagt dass der Hund eigentlich ihn gehört und dass er ihn holen wollte weil er sein geld nicht bekommen hat und nun ist der Hund nicht mehr da....!

Wenn er sein Geld vom Vorbesitzer nicht bekommt dann gehört der Hund ihm....!

#schock#schock#schock#schock#

und nun????? hat Person X jetzt irgendwelche rechte an MEINEM hund??? Ich habe diesen wie gesagt am Samstag gekauft, ihn bezahlt und einen Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer abgeschlossen. Von der Vorgeschichte zwecks nichtbezahlter Raten wusste ich nichts.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen! Den Hund geben wir jedenfalls nicht wieder her aber sind wir auf der sicheren seite???

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Es kommt im Einzelnen auf den Inhalt des Vertrages zwischen dem Züchter und dem Vorbesitzer - also der Person, die euch den Hund verkauft hat - an.

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Person X war kein züchter sondern auch ein Besitzer der den Hund dann an den Vorbesitzer verkauft hat. und der Vorbesitzer hat mit person X vertraglich geregelt in raten zu zahlen, hat aber nur die hälfte gezahlt und befindet sich jetzt in PI.
Person X will seinen hund nun wieder weil dieser nicht vollständig bezahlt wurde.

wir sind also nun die 3. halter für den hund.

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Das ist schon klar, aber wenn der Züchter eine Klausel im Vertrag mit dem Vorbesitzer hatte, die entweder den Weiterverkauf verbietet - kommt vor - oder besagt, dass bis zur Tilgung aller Raten das Eigentumsrecht ihm gehört, habt ihr ein Problem.

Ich würde versuchen, mich mit dem Züchter zu einigen und je nach dem bei einem Kündigungsgrund vom Vertrag mit dem Vorbesitzer zurücktreten und die 200 Euro wieder verlangen.

Hoffe, ihr könnt den Hund behalten.

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der hund ist übrigens bisher nicht gechippt . das wollte ich morgen machen lassen.

stehen die chancen dann besser? er ist ja dann auf "uns" registriert.

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Wenn Du ein geklautes Fahrrad kaufst und es codieren lässt, wird es dadurch auch nicht Deins, sondern bleibt nach wie vor Hehlerware. ;)

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sorry, kann dir da rechtlich nicht weiterhelfen.

aber:

um gottes willen, der hund ist doch kein dvd-player. mal hier hin, mal dort hin, dann wieder zurück....

sollen die ehemailgen halter das unter sich ausmachen, der vorbesitzer hat ja nun 200€.

Hund auf Raten gekauft...Dinge gibt's.

ich hoffe, ihr könnt ihn behalten.

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ja wirklich schlimm.

der hund ist etwas über ein 1 jahr alt und wir sind also die 3. besitzer.

natürlich wollen wir ihn behalten, aber dass person X (der 1.Halter) nun SEINEN hund wieder haben will weil der 2. Halter (von dem wir ihn haben) ihn nicht komplett bezahlt hat verwirrt mich natürlich jetzt doch ziemlich.

er hat einen impfauswei worauf ersichtlich ist wo er herkommt (1.Besitzer) ... ich denke den lasse ich mal lieber verschwinden und lass mir einen neuen ausstellen.

es gibt also zu dem hund zwei kaufverträge (von 1. besitzer zu 2. besitzer und vom 2. besitzer zu uns) wo die rasse/geb.datum usw drin steht aber keine chipnummer o.ä.

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oh gott, 1 jahr und schon rumgereicht, wie eine trophäe :-(

mögen alle mit steinen werfen, aber ich würde auch alles dafür tun, ihn zu behalten an eurer stelle.

ich kenn mich wirklich da rechtlich nicht aus aber mein gefühl sagt mir, dass das eine angelegenheit zwischen den beiden vorbesitzern ist. der 1. halter muss -notfalls- rechtlich sein geld einklagen, wenn er das möchte.

aber nun kommt es auf den vertrag an, den die beiden gemacht haben. was steht da drin?

dass der hund bis zum vollständigen ratenausgleich dem 1. halter gehört?

mein gott, komm mir vor, als schreibe ich über ein dvd-player.

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Man könnte meinen, der Verkäufer und X stecken unter einer Decke.

Da es sich ja nicht um Diebstahl oder eine Straftat handelt, habt Ihr den Hund ehrlich erworben. Ihr müsst Euch da keine Gedanken machen.

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Das ganze klingt nach Beschiss.

Weil: Warum weiss der Vorvorbesitzer, das der Hund plötzlich bei euch ist und kommt zu euch an, das er den Hund wiederholt wenn er das Geld nicht kriegt?

Das klingt nach: Dann bezahlt ihr doch die angeblichen Schulden.

Fakt ist, ihr habt im Gutwissen mit dem Verkäufer einen Vertrag geschlossen. Wenn der Gläubiger (also der Vor Vor besitzer) nun eine Forderung an euren Vertragspartner hat, muss er damit an den Verkäufer treten.

Der Hund ist eine Sache vor Gericht, eine Sache die der Schuldner ja nun nicht mehr hat. Die Schulden hat er natürlich noch. Der Gläubiger kann nun also nur meines Wissens einen Titel gegen den Schuldner erwirkt.

Zwei Möglichkeiten, oder drei:

Arbwarten Tee trinken

oder

Einen Anwalt einschalten, der eure Interessen durchsetzt

oder

Hund offiziell sterben lassen (wurde überfahren etc) und ihr habt Ruhe.

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Danke

also der 1. Besitzer sagte mir dass er dem 2. Besitzer eine frist gesetzt hatte bis wann er die Schulden zu zahlen hat oder er holt den Hund wieder.
der 2. Besitzer hat nicht bezahlt und den Hund an uns verkauft.

Der 1. Besitzer hat nun den 2. Besitzer angerufen weil er nächste woche den Hund holen wollte und erfahren dass dieser nicht mehr da ist.

der 1.Besitzer meint nun wenn er das geld vom 2. Besitzer nicht bekommt dann gehört der Hund ihm und er will ihn wieder.

alles verwirrend. ... warum er den Hund wieder will verstehe ich auch nicht, schließlich hatte er ihn ja damals weggegeben.

wahrscheinlich will er ihn um durch einen wiederverkauf des Hundes an Geld zu kommen, an das Geld was er normal vom 2. Besitzer hätte bekommen müssen.

Naja, ich werd wohl erstmal abwarten, den Hund dann chippen lassen.

Schade dass mit dem Tier so umgegangen wird, es ist ein kleiner ganz lieber!

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Ja aber woher weiss der erste besitzer das der Hund bei euch ist?

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Guten Morgen,

das liest sich doch so, als sei der Hund unter Eigentumsvorbehalt verkauft worden, siehe § 449 BGB. Danach hätte der Besitzer den Hund gar nicht an euch verkaufen dürfen, weil er noch gar nicht Eigentümer war, dies wäre er erst mit der letzten Rate geworden. Der Eigentümer darf den Hund gem. Abs. II jedoch nur heraus verlangen, wenn er vom Vertrag zurück getreten ist dh. Rückabwicklung mit dem Besitzer (von dem ihr den Hund habt).
Der Vertrag zwischen euch und dem Besitzer dürfte rechtswidrig sein. Der hat euch über's Ohr gehauen! Verlangt von ihm das Geld zurück und erstattet Anzeige wegen Betrugs. Mit dem Eigentümer solltet ihr euch einigen. Der Hund wird zwar wie eine bewegliche Sache behandelt, aber es kann doch nicht sein, dass der Hund hin und her geschoben wird, das arme Vieh.

Das ist jetzt nur eine oberflächliche Einschätzung, vllt fehlen da noch Einzelheiten.

Aber der Vorbesitzer hat euch gelinkt.

LG
Rufinchen

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Da war doch noch was: Schau dir mal §§ 929 ff. BGB an.

Der §932 I BGB scheint doch bei euch zu greifen, demnach seid auf der sicheren Seite, es sei denn Abs. II greift. Gab es Anhaltspunkte, dass der Hund unter Eigentumsvorbehalt stand? Dazu müsste man Details zum Kaufvorgang wissen....

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ja genau, so denke ich es auch.

der 1. besitzer sagte er habe ihn den hund auf raten verkauft und im vertrag vereinbart wenn die raten ausbleiben dann geht der hund wieder an besitzer 1 zurück.

die raten sind ausgeblieben, besitzer 1 hat den vertrag mit besitzer 2 gekündigt und wollte seinen hund wieder holen.
besitzer 2 hat allerdings den hund an uns weiterverkauft.

besitzer 2 hätte ihn nicht weiter verkaufen dürfen?? nennt man hehlerei? (oder so)

na jedenfalls ist der hund nun bei uns. hat besitzer 1 nun trotzdem noch anspruch auf den hund?? hmm, kann er beweisen dass es SEIN hund ist weil eine chipnummer o.ä. gab es nie.

ich habe ihn jetzt gerade chippen lassen und registriere ihn bei tasso, dann ist der hund ja mit uns als besitzer in verbindung zu bringen?

oh man :-(

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also,
da ist ja wohl ganz klar arglist im spiel. Straftatsbestand laut BGB aber erstmal egal. tatsache ist, ihr als käufer wusstet nichts von den vereinbarungen zwischen ursprünglichen verkäufer und dem zwischenbesitzer, also dem von dem ihr gekauft habt. wenn glaubwürdig nachweisbar ist, dass ihr nichts davon wusstet, wurdet ihr arglistig getäuscht.wenn ich mich recht erinnere, dann seit ihr somit aus dem schneider und die wirkliche a... karte hat der ursprüngliche besitzer gezogen. weil er nur ansprüche gegen den käufer hat nicht gegen euch.
schau dir nochmal die paragraphen an die rufinschen gepostet hat ;-)

lg holly

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danke

ja die paragraphen lese ich mir gleich durch.

da denkt man nichts böses und dann das!

nein, wir wussten wirklich nichts davon.

in der kleinanzeige stande "NOTVERKAUF" .... ich fragte den besitzer warum er ihn abgibt und er sagte weil er alleine mit 2 kindern ist und es ihm zuviel ist, ich habe dass auch per mail da.
wir haben uns mit ihm getroffen und haben uns dann entschlossen den hund mitzunehmen, haben einen kaufvertrag geschlossen und 200 euro überreicht.

der besitzer hat dem hund viele plüschtiere, spielzeug und fressen mit gegegben und er erkundigt sich auch nach dem hund. also er scheint ihn schon gemocht zu haben, wollte wohl aber auf keinen fall dass der hund an besitzer 1 zurück geht und hat ihn schnell an uns verkauft.

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das ist echt ne üble sache. ich vermute mal, der urspünglich besitzer wird auf biegen und brechen versuchen wenigstens von euch an das geld zu bekommen was ihm laut ersten kaufvertrag noch zusteht. und ich vermute, dass ihr kaum eine andere wahl habt als ev einen anwalt zu befragen. wenn er die sache als klar sieht, dann lasst es ruhig auf einen rechtsstreit ankommen. rausrücken würde ich das arme tier auch nicht mehr. sachenrecht hin oder her. ist eh völlig überaltet. es ist ein lebewesen und sowas sollte man ihm nicht zumuten. also.. ich drück euch die daumen ;-)

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Hattest Du nicht auch bei "Mein Tier und ich" gefragt, wo man am Besten einen Hund besorgt?

Hattest Du nicht die Tipps bekommen, die Finger vom Internetverkauf zu lassen?

Schade.

Armer Hund.

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Hallo

Ja, genau ich hatte im "mein Tier und ich" geschrieben!

ich schrieb dass wir einen Hund aus Deutschland suchen, einen kleinbleibenden Abgabehund der noch nicht all zu alt ist.

Und finger weg vom Internetkauf.... sorry, dann könnte man ja nirgends einen Abgabehund kaufen denn leute die einen Hund abgeben inserieren nunmal in der Zeitung/Internet und sicher sind das auch ganz normale leute und nicht nur schwerverbrecher.

Und im Tierheim findet man nicht so einfach einen kleinen, recht jungen Hund. Wir haben alle Tierheime von 100 km abgegraßt, nicht vorbei gefahren aber online geschaut und angerufen.
da war kein passender dabei.

und warum ist das jetzt "schade, armer hund"

Der Hund ist prima, ihm gehts hier gut und er bleibt mit sicherheit auch hier.

Seine Alternative wäre wohl gewesen wieder zurück zum 1. besiter der ihn schonmal abgegeben hat oder tierheim.

und natürlich muss ich mich nicht rechtfertigen warum und wieso wir diesen hund gekauft haben.

ich würde IMMER wieder die anzeigen durchforsten wenn ich auf der suche nach einem kleinen Hund bin, da gibt es viele die ein zuhause suchen.

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warum jetzt der Hund arm ist, weil die TE ihn genommen hat, erschließt sich mir nicht. Die TE schreibt, er bleibt auf alle Fälle bei ihr. Er wird also nicht weiter rumgereicht. Und, ob da irgendwelche Leute Schulden gemacht haben oder nicht, wird der Hund nicht mitkriegen oder verstehen.

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Du musst Dir keine Sorgen machen, der Hund gehört Euch und den kann Euch auch keiner mehr nehmen.

Ihr habt einen rechtsgültigen Vertrag mit dem Vorbesitzer.

Mit dem Vor- Vorbesitzer habt ihr nichts zu tun, der muss seine Angelegenheiten mit dem Vorbesitzer klären.

Eigentumsvorbehalt hin oder her, kann Euch egal sein, ihr habt den Hund gutgläubig erworben.

Was anderes wäre es nur, wenn der Hund dem Erstbesitzer entlaufen oder gestohlen worden wäre. Dann ist kein gutgläubiger Erwerb möglich.