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Ich bin dann wohl der Einzige, der es etwas anders sieht.

Dem Hund fehlt eine zugesicherte Eigenschaft (Stubenreinheit).
Du hast von Deinem Recht zur Rückgabe gebrauch gemacht. Mit welchem Grund unterschlägt der Verkäufer den Kaufpreis ?
Denn DARF nicht einfach Hund UND Geld behalten !

Sonst verkauft er alle 2 Wochen den Hund wieder für EUR 300,-...

Toller Nebenverdienst !

Das darauf keiner eingeht, wundert mich.

Hast Du einen schriftlichen Vertrag oder zumindest Zeugen ?

Dann würde ich zu Polizei gehen und Anzeige wegen Unterschlagung machen.


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Polizei sagt sie können da nichts machen, müsste zum Anwalt gehen. Habe leider keine Zeugen, habe den Hund allein hingebracht und sie ist mit 4 Leuten, als verstärkung gekommen. Als einzigsten beweis habe ich emails und sms, wo man erkennt das sie lügt und mir das Geld nicht wieder geben möchte.
Sie hat mir ja auch eine falsche Adresse gegeben, hab nur ihre Handynummer.

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weiter oben hast du geschrieben das du mit hunden aufgewachsen bist, demzufolge auch den hauch einer ahnung von hunden hast?

WARUM hast du dir dann nich einen hund von einem ORDENTLICHEN züchter gekauft MIT kaufvertrag.

stattdessen kaufst du von irgendso einen hinterhof vermehrer OHNE jeglichen vertrag und heulst nun rum?

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Schon doof wenn man keine Geduld hat. Und den der arme Hund- wird hin und her geschoben.

Aber vllt. hat er jetzt die Chance ein Herrchen oder Frauchen zu finden, die die Geduld und Zeit für ihn haben, dass er sich wohlfühlt.

Lg Solania die jetzt seit 6 Wochen einen Stubenunreinen hund versucht zu erziehen.

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....wenn ich sowas lese könnte ich :-[ vor Wut.
Verdammte Kacke,lass die Finger von Tieren!!!
Hast wohl festgestellt,das Hunde auch mit Arbeit verbunden sind!!!

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#augen

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Noch so eine Drama Queen #augen..... #bla#bla#bla

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Hier wird irgendwie immer auf die stubenunreinheit rum geritten. In meinen Augen war er doch stubenrein. Er ist eben nur aufs Katzenklo gegangen.


Irgendwie versteh ich die Welt nicht mehr #kratz

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Normale Hunde verrichten ihre Geschäfte draußen - selbst die beiden Chihuahuas (= NOCH kleiner als ein Yorkshireterrier) der Freundin meines Sohnes tun das! Auch neulich, als hier Minusgrade und Schneemassen waren.

Und weißt du, wie großes Hundegscheäft riecht - selbst bei kleinen Hunden zum Davonlaufen! Ich wollte das auch nicht in der Wohnung haben - und ich bin Kummer gewohnt, ich habe drei Wohnungskatzen, davon eine mit Darmproblemen und öfter Durchfall. Und im Allgemeinen versteht man unter einem stubenreinen Hund nicht ein verzogenes Kerlchen, welches ein Katzenklo braucht. Die Verkäuferin hätte dies VOR dem Kauf erwähnen müssen.

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Dass die Verkäuferin dies verschwiegen hat, ist nicht die feine Art. Da geb ich Dir und allen anderen Recht.

Allerdings verstehe ich unter "nicht stubenrein", dass der Hund o. die Katze überall hin pinkelt etc.
Dieser ist ja schon wenigstens mal aufs Katzenklo gegangen. Also ja irgendwo kontrolliert. Das dies sicher nicht normal für einen Hund ist, keine Frage.

Und ja, ich weiß wie sowas riecht. Ich bin mit Katzen aufgewachsen. DAvon waren einige ans Katzenklo gewohnt.

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Hallo,

die Frage ob der Kauf des Hundes mit einem Kaufvertrag festgehalten wurde, hast du scheinbar nicht beantwortet.

Ohne Kaufvertrag und ohne Zeugen wird es schwierig.
Ob und in wie weit die SMS und mails Beweiskraft haben, kann dir nur ein Anwalt sagen.

Ein Anrecht auf den Hund hast du allemal! Nur ob die Verkäuferin dir das Geld zurück zahlen muss, ist fraglich.

Du schreibst auch sie wäre zur Rücknahme und Gesetz verpflichtet #kratz
Das war doch sicher ein Privatverkauf. Denn sonst hättest du ja Papiere oder Kaufvertrag, wo alles nennenswerte festgehalten ist.

Ohne Anwalt wirst du in diesem Fall kaum weiter kommen.

Denn die Polizei kann nichts unternehmen, da du den Hund freiwillig den
Hund übergeben hast.
Betrug ist das auch nur, wenn der Hund oder die Sache Mängel aufweist und diese arglistig verschwiegen wurden.
Das mußt du aber erst beweisen.

Also entweder hast ein paar nette Freunde, die etwas hermachen und setzt die Leute unter Druck oder du gehst den Rechtsweg.;-)

Eine andere Lösung gibt es nicht...es sei denn du hakst das Thema Hund ab.

LG
Tina

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Da bekomm ich so nen Hals.

Du bist einfach nur ein faules Stück. Willst zwar nen Hund, der sollte aber möglichst wenig Arbeit machen.

KEIN Hund ist vom ersten Tag an stubenrein. Schon gar nicht bei fremden Leuten.
Wie oft wolltest du den mit dem Hund raus?? Dachtest dir wohl, 2x am Tag wird schon reichen, oder ??

Was, wenn er mal krank ist und sogar nachts 3 mal rausmuss ( Durchfall etc)???

Der arme Hund....

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Drehst du noch ganz rund?!

"Du bist einfach nur ein faules Stück. Willst zwar nen Hund, der sollte aber möglichst wenig Arbeit machen."

Tipp: Lies den ganzen Thread, du Schreihals!

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Hallo,

sag mal, geht`s noch?

Hast wohl den Text nicht verstanden...

...egal, Hauptsache, mal draufgehauen...#augen

Lass Dir gesagt sein, hier geht es nicht nur um die moralische Verpflichtung einem Hund gegenüber (und nein, ich tu das nicht leichtfertig ab), sondern darum, dass die TE schlicht und einfach beschissen wurde...

Gruß,

Andrea

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#klatsch#klatsch#klatsch#klatsch

da fällt mir nichts mehr ein#klatsch#klatsch

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Warum postest du dann?

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Per Gesetz, laut wikipedia.de bist Du im Recht. Lies wie folgt:

"Durch das TierVerbG wurde 1990 der § 90a BGB eingefügt, nach dem Tiere keine Sachen sind, man sie jedoch rechtlich wie Sachen zu behandeln hat. Das bedeutet, dass man beispielsweise einen Hund ohne weiteres nach den Vorschriften über den Kaufvertrag kaufen und nach den sachenrechtlichen Vorschriften übereignen kann."

Ich hatte nämlich noch im Hinterkopf, dass Tiere in Deutschland tatsächlich "Sachen" sind, also kannst Du vom selben Recht ausgehen, wie beim Kauf eines defekten Fernsehers, den Du zurückgegeben hast. Man muss Dir den Kaufpreis erstatten.

Hab jetzt nicht alles gelesen, aber Du hast schon einen Kaufvertrag, hoffe ich?

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Sehr geehrte Frau Öllrich,

ein Hund wird vor dem Gesetz wie eine Sache behandelt. Sie haben die Rechte und Pflichten gemäß §§ 433 ff BGB.
Wenn Sie den Hund zurückgeben, müssen sie also den Kaufpreis, Preisminderung oder Ersatz/Nacherfüllung erhalten.
http://www.hunde-blogger.de/recht/das-deutsche-hundekaufrecht-52.html

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Hallo,

MENSCHLICH empfinde ich es aber auch als Sauerei, wenn die Verkäufer die Karten nicht auf den Tisch legen...

Wenn ich mir einen Hund kaufe, von dem mir zugesagt wird, er sei stubenrein, gehe ich nunmal davon aus, dass er seine Geschäfte draussen erledigt. Alles andere sollte dann schon erwähnt werden (Katzenklo..).

Wie sieht`s denn da mit der moralischen Verpflichtung aus? Wenn ich will, dass es meinem hund bei seinen neuen Besitzern gut geht, dann erwähne ich doch solche Angewohnheiten...#kratz

...damit erspare ich mir, dem neuen Besitzer und auch dem HUND eine böse Überraschung.

Gruss,

Andrea

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Ganz genau so sieht's aus!

Und was der Klarname im Beitrag von "inblack" zu suchen hat, erschließt sich mir auch nicht.

LG
Ch.

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