Hallo , ich habe ein Problem bei Ebay..
ich habe eine 500 GB 3,5 zoll Sata II Festplatte verkauft..
Der Käufer sagt nun sie würde qualmen und sei defekt..
er behauptet das er 14 tage umtauschrecht hat und da die ware defekt ist, bin ich verpflichtet sie zurückzunehmen ...
stimmt das denn ?
folgendes habe ich in die artikel beschreibung geschrieben :
Diese Festplatte befindet sich in einem neuen Zustand , ich habe sie vor 2 Monaten geschenkt bekommen.
Sie wurde von mir lediglich ausgepackt, allerdings konnte ich mit ihr nichts anfangen und somit muss ich sie verkaufen...
Da sie neu aus einem Geschäft stammt , kann man davon ausgehen das sie 100% in Ordnung ist..
und darunter habe ich dann folgendes geschrieben :
Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Das bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Der Verkauf erfolgt als Gebrauchtware aus Privatbesitz unter Ausschluß jeglicher Garantie, Gewährleistung und Haftung für Sach- und Rechtsmängel, alle gemachten Angaben und beschriebenen Eigenschaften sind unverbindlich und ohne Gewährleistung sowie ohne Zusicherungen von Eigenschaften; sie dienen nur der allgemeinen Beschreibung und wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Es wird keine Gewähr für die Übereinstimmung dieser Ware nach Alter, Güte und Beschaffenheit mit der subjektiven Wahrnehmung des Betrachters übernommen, d.h. der Verkäufer haftet nicht dafür, dass die eingestellte Ware nicht den Vorstellungen des Käufers entspricht. Bei Fahrzeugen wird zudem keine Zusicherung auf die Richtigkeit des abgelesenen Kilometerstandes gegeben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch alle nicht aufgelisteten bzw. versteckten Mängel) als akzeptiert. Die Ware wird in dem Zustand versteigert in dem sie sich zur Zeit befindet. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes und vereinbaren Sie vor Auktionsende einen Besichtigungstermin. Eine Rücknahme/Rückgabe, Wandlung, Tausch oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Höchstgebot (auch "Sofort-Kauf"sc025.gif ist bindend, d.h. der Höchstbieter/Käufer verpflichtet sich unwiderruflich, die ersteigerte Ware zu dem gebotenen Auktionspreis abzunehmen. Sollte nach Ablauf von 7 Werktagen nach Auktionsende noch keine Zahlung beim Verkäufer eingegangen sein (gilt nicht bei Barzahlung in Verbindung mit Abholung) oder der Käufer die Abnahme des Verkaufsgegenstandes verweigern, hat der Verkäufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25 % des Höchstgebotes sowie alle anfallenden Ebay Gebühren zu verlangen, wobei es Käufer/Höchstbieter und Verkäufer unbenommen bleibt, einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen. Wenn es sich bei der eingestellten Ware um ein Fahrzeug, oder eine andere Ware zur Abholung handelt, ist diese nach Auktionsende innerhalb der nachfolgenden 3 Werktage am angegebenen Standort abzuholen. Eine Abweichung muss mit dem Verkäufer vereinbart werden. t. Mit Abgabe eines Gebotes erklärt sich der Bieter/Käufer mit vorgenannten Bedingungen einverstanden. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind
EBAY - Ich soll Defekte Ware verkauft haben
Hallo
Hast du die Festplatte vorher geprüft?
Natürlich kann es sein das sie defekt ist auch wenn sie neu ist.
Du wirst doch den Kassenzettel haben oder der dder sie Dir geschenkt hat, hat den Zettel.
hm... ob MBesling davon Begeistert ist dass Du hier sowas öffentlich machst?
Hast du dir die Seriennummer deiner Festplatte aufgeschrieben?
Privat verkauf bei Ebay schon mal das klein gedruckte gelesen .
"Privatverkauf , keine Garantie "
Steht in fast jeder Auktion.
<<Und zwar eine, die eine Einigkeit mit dem Käufer zum Ziel hat. <<
Wenn ich es nicht zurücknehmen muss, rein rechtlich, würde ich es auch nicht tun. Da hat der Käufer dann Pech gehabt.
Na klar, das macht eben die Unterschiedlichkeiten.
Der eine geht nach rein "Rechtlichen" Gesichtspunkten und der andere nach Vernunft.
Wie gesagt, so hat eben jeder seine Ansichten.
<<Wie gesagt, so hat eben jeder seine Ansichten. <<
Genau so sehe ich das auch. Und jeder sollte selber entscheiden ob er nach den rechtlichen Gesichtspunkten oder ob er nach Vernunft (wie du es nennst) geht.