EBAY - Ich soll Defekte Ware verkauft haben

Hallo , ich habe ein Problem bei Ebay..

ich habe eine 500 GB 3,5 zoll Sata II Festplatte verkauft..

Der Käufer sagt nun sie würde qualmen und sei defekt..

er behauptet das er 14 tage umtauschrecht hat und da die ware defekt ist, bin ich verpflichtet sie zurückzunehmen ...

stimmt das denn ?

folgendes habe ich in die artikel beschreibung geschrieben :



Diese Festplatte befindet sich in einem neuen Zustand , ich habe sie vor 2 Monaten geschenkt bekommen.

Sie wurde von mir lediglich ausgepackt, allerdings konnte ich mit ihr nichts anfangen und somit muss ich sie verkaufen...

Da sie neu aus einem Geschäft stammt , kann man davon ausgehen das sie 100% in Ordnung ist..


und darunter habe ich dann folgendes geschrieben :


Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Das bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Der Verkauf erfolgt als Gebrauchtware aus Privatbesitz unter Ausschluß jeglicher Garantie, Gewährleistung und Haftung für Sach- und Rechtsmängel, alle gemachten Angaben und beschriebenen Eigenschaften sind unverbindlich und ohne Gewährleistung sowie ohne Zusicherungen von Eigenschaften; sie dienen nur der allgemeinen Beschreibung und wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Es wird keine Gewähr für die Übereinstimmung dieser Ware nach Alter, Güte und Beschaffenheit mit der subjektiven Wahrnehmung des Betrachters übernommen, d.h. der Verkäufer haftet nicht dafür, dass die eingestellte Ware nicht den Vorstellungen des Käufers entspricht. Bei Fahrzeugen wird zudem keine Zusicherung auf die Richtigkeit des abgelesenen Kilometerstandes gegeben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch alle nicht aufgelisteten bzw. versteckten Mängel) als akzeptiert. Die Ware wird in dem Zustand versteigert in dem sie sich zur Zeit befindet. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes und vereinbaren Sie vor Auktionsende einen Besichtigungstermin. Eine Rücknahme/Rückgabe, Wandlung, Tausch oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Höchstgebot (auch "Sofort-Kauf"sc025.gif ist bindend, d.h. der Höchstbieter/Käufer verpflichtet sich unwiderruflich, die ersteigerte Ware zu dem gebotenen Auktionspreis abzunehmen. Sollte nach Ablauf von 7 Werktagen nach Auktionsende noch keine Zahlung beim Verkäufer eingegangen sein (gilt nicht bei Barzahlung in Verbindung mit Abholung) oder der Käufer die Abnahme des Verkaufsgegenstandes verweigern, hat der Verkäufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25 % des Höchstgebotes sowie alle anfallenden Ebay Gebühren zu verlangen, wobei es Käufer/Höchstbieter und Verkäufer unbenommen bleibt, einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen. Wenn es sich bei der eingestellten Ware um ein Fahrzeug, oder eine andere Ware zur Abholung handelt, ist diese nach Auktionsende innerhalb der nachfolgenden 3 Werktage am angegebenen Standort abzuholen. Eine Abweichung muss mit dem Verkäufer vereinbart werden. t. Mit Abgabe eines Gebotes erklärt sich der Bieter/Käufer mit vorgenannten Bedingungen einverstanden. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind

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Naja, ist strittig. zurücknehmen MUSST du sie nicht. aber da sie original aus dem laden ist: lass dir vom schenker den Bon geben und schick diesen ggf. zum käufer. so könnte er die ware umtauschen.

ansonsten würde ich sie wohl aus kulanz zurück nehmen. immerhin dass du sie nicht getestet - dies zwar auch gesagt... aber den käufer kann ich da auch verstehen.

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Hallo

Hast du die Festplatte vorher geprüft?

Natürlich kann es sein das sie defekt ist auch wenn sie neu ist.

Du wirst doch den Kassenzettel haben oder der dder sie Dir geschenkt hat, hat den Zettel.

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nein leider nicht..weder der schenker noch ich haben den zettel..

ich kopiere ma die mails zwischen mir und dem käufer damit ihr wisst was er schreibt :


Hallo mbesling,

Guten Tag !

Die Rechnung habe ich leider nicht mehr, ich habe diesen Artikel auch nie ausprobieren können.

Ich verweise hiermit wie auch ausdrücklich in der Artikelbeschreibung versehenen § 156 BGB (Versteigerung)

Das bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt.

d.h. der Verkäufer haftet nicht dafür, dass die eingestellte Ware nicht den Vorstellungen des Käufers entspricht.
Eine Rücknahme/Rückgabe, Wandlung, Tausch oder Preisminderung ist ausgeschlossen.

Ich bedauere zu tiefst, dass der Artikel nicht Ihren Wünschen entspricht, aber da Sie auf diesen Artikel geboten haben, haben sie sich mit den Bedingungen einverstanden erklärt.

MFG
2007_Bullyboy_2007


als antwort kam dies zurück :

KÄUFER:

Hallo 2007_bullyboy_2007,

Guten Tag,

habe ihr Schreiben erhalte. Leider muß ich ihnen mitteilen, das Sie Verplichtet sind die Ware 14 Tage lang zurück zu nehmen. Da Spielt es keine Rolle was oder wie Sie den Artikel Anpreisen Defekte Geräte müssen eh Zurück genommen werden. Das haben die Gerichte erst vor kurzem noch Entschieden.
Ich habe mich da auch noch mal bei einem Bekannten schlau gemacht der Anwalt ist.

Auf ANtwort freut sich

mfg
MBesling




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Ebay schreibt folgendes im Rechtsportal:
Zitat:
b. Wer muss beweisen, dass die gelieferte Ware einen Mangel hat oder fehlerhaft
ist?

Möchten Sie als Käufer Gewährleistungsrechte wegen eines Mangels geltend machen, müssen Sie auch beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies. Lässt sich also nicht mehr aufklären, ob ein Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat oder erst nachträglich durch eine unsachgemäße Behandlung entstanden ist, geht dies zu Ihren Lasten.
Zitatende
Quelle: http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html

Du hast auch keinen Defekt verschwiegen, weil du es einfach nicht wusstest. Und du bist auch nicht verpflichtet die Dinge vorher zu testen.

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Hast du dir die Seriennummer deiner Festplatte aufgeschrieben?

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Hi

ICh weiß nicht warum der so eine Larry macht. Ich habe auch schon mal eine defekte Festplatte ohne Bon direkt beim Hersteller tauschen können.

Du brauchst dafür nur die Seriennummer und über die kannst du schon im Internet rausfinden wie alt sie ist. Ist sie noch keine 2 Jahre alt bekommst du eine neue bzw Ersatz dafür.

Das schreib deinem Kunden mal und als privatverkäufer musst du eh nix zurück nehmen außer auf Kulanz.

Gruß Angel

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<<Ich habe auch schon mal eine defekte Festplatte ohne Bon direkt beim Hersteller tauschen können<<
Es gibt Hersteller die machen es so, da gebe ich dir Recht.

Aber es gibt auch Hersteller die wollen den Bon haben bzw. die Rechnung. Sollte eine Festplatte weiterverkauft worden sein, verweigern einige Hersteller das sogar, weil die Garantie nur für den Erstkäufer gilt. Das haben die dann in ihren Garantiebedingungen stehen. Einige Hersteller verlangen eine Abtrittserklärung vom Erstkäufer.

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Hallo,

der Käufer hat Anspruch auf eine Gebrauchsfähige Ware. Ist eine Ware nicht im Gebrauchsfähigen Zustand kann der Käufer Rücknahme verlangen. Oder du hättest in dem Fall drauf hinweisen müssen, dass die Ware einen Defekt hat. Also folglich in keinem Gebrauchsfähigen Zustand ist.

Auch eine neue noch Originalverpackte Ware kann einen Defekt haben. Entweder der Kaufbeleg oder die Seriennummer des Herstellers wären hier von Vorteil. Oder du einigst dich mit dem Käufer, dass dieser mit der Seriennummer sich an den Hersteller zwecks Umtausch meldet.

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Privat verkauf bei Ebay schon mal das klein gedruckte gelesen .;-)


"Privatverkauf , keine Garantie "


Steht in fast jeder Auktion.#winke

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<<der du hättest in dem Fall drauf hinweisen müssen, dass die Ware einen Defekt hat. Also folglich in keinem Gebrauchsfähigen Zustand ist. <<
Wie soll sie das machen, wenn sie sie nicht getestet hat? Und man muss die Sachen vorher nicht ausprobieren.

So lange der Käufer nicht beweisen kann, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag bzw. der Mangel wissentlich verschwiegen wurde braucht die TE gar nichts machen

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Auch wenn ich die rechtliche Lage nicht genau kenne, fände ich es trotzdem schlimm, wenn der Status "Privatverkäufer" und irgendwelche Phrasen zum Thema "ich gewähre übrigens kein Rücktrittsrecht" einen Freibrief für Privatverkäufer bedeuten, ihre kaputte Ware durch die Republik zu schicken und sich dann zu weigern, für den Schaden aufzukommen.


Und die Sache ist ja hier schon etwas komisch.
Wenn die Platte neu war, wieso gibt es keinen Kaufbeleg?
Wieso schenkt dir jemand eine Festplatte, die du nicht gebrauchen kannst? Ich meine, eine Festplatte ist ja schon ein etwas zielgerichtetes Geschenk, nicht wie ein Kerzenset, was man an jeden x-beliebigen schenken würde. Man schenkt doch nicht so ohne Anlaß jemandem eine Festplatte. #kratz Klingt für mich schonmal alles ein bisschen komisch.

Und der Käufer, dessen Namen du ja hier auch noch veröffentlicht hast, hat 100% (349) positive Bewertungen, auch für Hardware etc. Er macht also überhaupt nicht den Eindruck, als ob er sich mit solchen Tricks bereichern wollte.

Ich finde, du solltest die Platte zurück nehmen!