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Auszug Wikepedia:

Folgen :Aufgrund der kräftigen Kaumuskulatur, der langen spitzen Fangzähne und den scherenartig ineinander greifenden Reißzähne können Hundebisse erhebliche Schäden anrichten. Es können Hautverletzungen, aber auch tiefere Wunden mit Zerreißungen der Muskulatur, von Sehnen oder Verletzungen von Gelenken und Knochen auftreten. Da die Mundhöhle eines Hundes niemals steril ist, besteht außerdem eine große Gefahr für Wundinfektionen durch Bakterien. Infektionen mit dem Tollwut-Virus spielen in Mittel- und Nordeuropa aufgrund der hohen Durchimpfung der Haushunde bzw. Tollwutfreiheit keine große Rolle, sie müssen dennoch bei jedem Biss in Betracht gezogen werden. Bei den v. a. in Südeuropa häufiger vorkommenden streunenden Hunden ist eine Tollwut-Notimpfung des gebissenen Menschen angebracht.

Ein Hundebiss sollte stets polizeilich angezeigt werden. Eine ärztliche Behandlung ist bei allen die Haut durchtrennenden Wunden angezeigt. Kann der Halter ermittelt werden, so wird dieser verpflichtet, den Hund tierärztlich auf Tollwut untersuchen zu lassen. Aufgrund einer möglichen Virusausscheidung über den Speichel vor Ausbruch der Tollwut beim betreffenden Hund (Inkubationszeit) ist diese bei ungeimpften Hunden nach 10 Tagen zu wiederholen.

Geringe Größe eines Hundes stellt keinen Hinderungsgrund für schwerwiegende Bissverletzungen dar. Es sind in Deutschland zwei Fälle von durch Dackel getöteten Menschen bekannt. Tödliche Verletzungen entstehen oft durch Bisse in den empfindlichen menschlichen Hals (Halsschlagader, Luftröhre, Kehlkopf).


Also - nicht zögern - anzeigen.
Wenn der Hundehalter sich ansonsten mit dem Hund korrekt verhalten hat, muß er nur für den Schadenersatz sorgen.

Wer will die Verantwortung mittragen, wenn schlimmeres passiert#zitter?

Liebe Grüße von triso, die auch einen Hund hat!

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Vergesst nicht Schmerzensgeld und gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen. Auch das hat erzieherische Wirkung.

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Schadenersatz ist klar, die Hose u. Boxershort sind kaputt.

Schmerzensgeld - wer sagt mir da, wieviel man geltend machen kann?

LG
C.

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Hi,

wg. Schmerzensgeld & Schadenersatz solltest Du einen Anwalt aufsuchen. Die Kosten für den Antwalt trägt ebenfalls die Haftpflichtversicherung eures Nachbarn. Hat er fahrlässig gehandelt (so verstehe ich es in Deinem Beitrag), wird die Versicherung Deinen Schaden ersetzen und den Hundehalter in Regress nehmen.

Ich würde außerdem Anzeige erstatten, es dem Ordnungsamt melden (die schreiben den Hundehalter dann an und geben Maßnahmen zur Abhilfe vor, etc.) und von ihm verlangen, dass der Hund ab sofort einen Maulkorb trägt (evtl. hilft es, wenn Du ihm sagst, dass Untätigkeit nach mehreren Vorfällen auch als Vorsatz ausgelegt werden kann und ggfs. seine Versicherung beim nächsten Mal nicht mehr zahlt!).

Gruß
Kim mit 3 #hund

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Hallo alle zusammen,

erst Mal vielen Dank für eure Antworten u. Gewissensreden.

Ich will euch den weiteren Verlauf nicht vorenthalten, also der Reihe nach:

Mein Mann ist zum Nachbarn hingefahren und hat mit ihnen gesprochen. Es war ihnen äußerst unangenehm, daß dazu gekommen ist, ansonsten waren sie etwas ratlos. Er hat nach dem Impfpass verlangt, da mir der Arzt sagte, wir sollten uns diesen unbedingt ansehen, wg. Tollwutimpfung.
Der Nachbar konnte den Impfpass auf die Schnell nicht finden.
So haben wir nun nochmal dort angerufen, was denn jetzt sei und er hat ihn uns vorbeigebracht.
Die Imfpungen sind alle vorhanden und auf dem Laufenden.

Er hat mir nochmal beteuert, wie unangenehm ihm das Ganze wäre. Ich hab ihm gesagt, daß m.M. nach hier dringend Handlungsbedarf besteht und dieser Hund nicht mehr frei laufen sollte.

Unser Nachbar erklärte, er habe nun bereits mit dem Vorbesitzer gesprochen (angeblich hat der Hund mal von einem Radfahrer mit einem Stock eins drauf bekommen). Er hat uns gleichzeitig versichert, daß er sich darum annehmen würde und sich etwas einfallen lässt, wahrscheinlich anleinen.

Ich werde das erst Mal nicht zur Anzeige bei der Polizei bringen, will aber morgen zur Gemeinde und die Sache dort melden.

Ich hoffe, daß die Wunde bei meinem Sohn gut ausheilt, leider kann er momentan nicht gut sitzen, also morgen wahrscheinlich nicht zur Schule.
Der Arzt meinte, falls bei der Kontrolle morgen oder übermorgen irgendwas verdächtig erscheint, dann müsste vielleicht doch "aufgemacht" und die Wunde gespült werden. HOffe wir bleiben davon verschont.

Liebe Grüße noch und einen schönen Abend
C.

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Hallo!

Wenn Du beim Ordnungsamt Deiner Stadt anrufst und den Vorfall meldest und dazu beschreibst, dass der Hund frei läuft auf einem Grundstück, welches nicht eingezäunt ist, dann kommen Mitarbeiter des Ordnungsamtes raus, um zu sehen, ob es stimmt, was Du sagst. Dann werden sie dem Besitzer eine Frist setzen, in der er sein Grundstück "hundesicher" macht bzw. dafür sorgt, dass der Hund es nicht alleine verlassen kann. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass Hunde innerhalb geschlossener Ortschaften garnicht ohne Leine laufen dürfen und rassen (oder größen) -abhängig auch nicht ohne Maulkorb. Aber wie gesagt, das weiß ich nicht genau.
Wenn er das nicht einhält, wird er eine Strafe zahlen müssen.

Eigentlich müsste auch die Haftpflichtversicherung des Hundes im mindesten die kaputte Kleidung und die Behandlungskosten tragen, Schmerzensgeld weiß ich nicht.

Und die Versicherungen zahlen nicht gerne mehrmals hintereinander, werden so also auch nochmals Druck machen.

Ach, und wenn Du sagst, dass die Mitarbeiter des Amtes Deinen Namen nicht nennen sollen, werden sie dies auch nicht tun.

LG
Gaia

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Hallo

wir haben selbst einen großen Hund - Schäferhundmischling.

Ich bin der Meinung - wenn es nicht der erste Vorfall war - dann würde ich den Hundebesitzer anzeigen.
Wobei es dann schwierig wird mit dem nachbarschaftlichem Verhältnis.

Grüße Silly

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Tja.
Wir haben auch selber einen großen Hund (Labradormischling).

Wenn das bei uns einmal vorkommen würde, da wäre es schon in meinem eigenen Interesse vorzusorgen, daß sowas nicht nochmal passiert.

LG
C.