Anzeige trotz geringem Warenwert?

Hallo,
ich habe bei ebay was ersteigert (7,90 € inkl. versichertem Versand). Bis heute kam weder die Ware noch habe ich auf meine e-mails eine Reaktion erhalten. Ich denke, mein Geld ist hoffnungslos verloren und habe mich eigentlich schon damit abgefunden. Ebay melde ich den Fall ganz sicher. Aber findet ihr, dass ich auch bei der Polizei eine Anzeige machen soll. Einerseits ist es ja auch bei einer so geringen Summe Betrug und es geht ja auch ums Prinzip. Andererseits will ich dort nicht auch noch ausgelacht werden, weil ich für Peanuts so einen Aufstand mache. Was würdet ihr tun?

Danke schon mal,
Cleo

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Hallo,

Du kannst natürlich eine Anzeige bei der Polizei machen, geht inzwischen wohl auch online, aber das bringt Dir Dein Geld auch nicht zurück.
Das müsstest Du auf dem zivilrechtlichen Weg einklagen.

Gruß,
Julia

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Ich würde es tun. Auch wenn der Betrag gering ist. Es geht um Betrug. Und ganz unabhängig von der Summe, Betrug bleibt Betrug. Wer weiss was derjenige sonst noch so abzieht. Solchen muss das Handwerk gelegt werden. Der nächste verliert vielleicht schon 100 Euro oder mehr.
Auslachen wird dich sicherlich niemand. Du kannst ja sagen das es dir nicht ums Geld geht sondern ums Prinzip.

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Hallo!
Ich würde keine Anzeige erstatten.
Die Polizei, Staatsanwaltschaft, etc. sind ohnehin schon vollkommen überlastet. Wenn ich mir vorstelle, daß ein Mitarbeiter wegen 7,90 € in Anspruch genommen wird und derweil wirklich 'schwere Jungs' aus dem Untersuchungsgefängnis entlassen werden, weil die Frist zur Anklageerhebung aufgrund des Personalmangels verstrichen ist, dann sollte man von einer Anzeige absehen - selbst wenn es ums Prinzip geht.
Viele Grüße
Trollmama

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Hallo Cleo

Eine Anzeige würde ich machen.
Auch wenn es "nur" 7,90€ sind. Das Geld wird es Dir zwar nicht zurück bringen aber die Pilzei wird der Sache nach gehen müssen

Stell Dir mal vor er hat das z.B. mit 20 Leuten gemacht. Bei jedem nur so Kleckerbeträge.... auf die Menge der Leute gesehen macht das schon ein bissl mehr aus

Ich würds machen, auch aus Prinzip!

LG Alexa

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Ich würde ihn auch anzeigen.

Im übrigen würde ich ihn anschreiben und erklären wenn er nicht bis ..... zahlt, wirst du einen Anwalt mit der Angelegenheit beauftrage, der die gerichtliche Geltendmachung übernimmt, die dann anfallenden Kosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheid hätte dann natürlich er zu tragen.

Das es nicht stimmt weiß ja der Verkäufer nicht.

Und Anwälte solche Typen gar nicht, ich spreche aus Erfahrung.

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Hallo Cleo,

das mit der Anzeige kannst Du knicken - das bringt gar nichts.
Ich hab schonmal 2 Leute angezeigt:
Einmal wegen 250 Euro (Bildschirm bei ebay gekauft und nie bekommen, gewerblicher Händler)
und einmal wegen 380 Euro (Ebay Käufer).
Und was ist?
Von dem mit dem Bildschirm habe ich nie was gehört,
der 2. Fall ging zwar bis vor´s Gericht, aber mein Geld habe ich bis Dato immer noch nicht (ist jetzt knapp 3 Jahre her und weiss auch gar nicht, was aus dem Fall geworden ist - dann da bekommst Du leider auch nicht bescheid und Du müsstest Dich selber drum kümmern - Du vertelefonierst nachher mehr Geld, als Du überhaupt verloren hast).

Gruß,
Wiebke

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Was du warst vor Gerichtund weißt nicht was aus dem Fall geworden ist? Sorry das wundert mich schon etwas.

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Hallo Wiebke

Ich habe auch schon Anzeigen erstattet.
ABER jeder Polizeibeamte sagt Dir das er bzw. die Polizei Dir nicht das Geld wieder bringen wird, sondern NUR der Sache wegen des Betruges nach gehen werden.
Wenn Du Dein Geld wieder hättest haben wollen, hättest Du zivilrechtlich auch klagen müssen, oder einen Anwalt beauftragen der Dir das Geld via Mahnschreiben / Vollstreckungsbescheid wiederholt (das kann man wohl auch alleine machen ohne Anwalt, aber wie das geht weiß ich nicht so genau)

Glaub mir der andere wird schon seine Strafe bekommen haben (ich kenne wen, der musste auch wegen einer Ebaysache 1000€ Strafe zahlen, Fingerabdrücke abgegen und es mussten Fotos für die Akte gemacht werden)

Alexa

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Hallo,

du kannst zwar eine Anzeige machen aber funktioniert nur über den Zivilrechtlichen Weg,denn der Warenwert war ja nicht höher als 25 Euro. Aber finde mal raus ob der Betr. so etwas schon einmal gemacht hat, dann könnte deine Anzeige schon was aus machen