WICHTIG!!! Wer kennt sich im Bereich Entgeltfortzahlung aus?

Hi,

wer kennt sich im Bereich Entgeltforzahlung aus?

Ich habe da nämlich mal eine Frage.

Vorgeschichte:
FA hat mich wegen Schwangerschaft 7 Wochen krankgeschrieben (Risikoschwangerschaft). Ich habe aber nur 6 Wochen Lohnfortzahlung, d.h. ich bekomme 1 Woche nur anteilig mein Gehalt. War sehr erstaunt, dass das so viel ausmacht.

Bin stink sauer auf den FA, denn er hätte mir auch ein Beschäftigungsverbot erstellen können (Kollegin hatte das), aber er macht das nicht, nur wenn ich z.B. in der Druckerei arbeiten würde u. ich mit giftigen Dämpfen zu tun hätte.....

Jetzt plagt mich ein Problem. Ich weiß, dass ich wegen Schwangerschaftsbeschwerden nicht mehr krank sein darf, sonst bekomme ich wieder nur anteilig mein Gehalt,

aber was ist, wenn ich Grippe oder so bekomme? Ist ja eine andere Krankheit. ´Das zählt doch wieder neu, oder?

FRAGE:
Weiß jemand, ob es eine Regelung gibt, wie lange ich wieder in die ARbeit gehen muss, damit ich wg. z.B. Grippe zu Hause bleiben darf u. dass ich nicht wieder weniger Geld bekomme? Stimmt das, dass ich 4 Wochen wieder in die ARbeit gehen muss?

Für Eure Antwort wäre ich wirklich dankbar, denn der Gedanke alleine plagt mich, dass ich nicht mehr krank werden darf. Schon von dem alleine werde ich krank.......
Bin doch erst in der 13. SSW u. der Winter mit Grippe kommt doch jetzt erst !

DANKE,
Eure Patricia

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Hallo!
so sichber bin ihc mir zwar nicht..aber wenn man in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommt gibts da nicht Sonderregelungen? Kann mir nicht vorstellen wenn du nicht arbeiten gehen darfst, das du dann deine Miete nicht mehr bezahlen kannst... ich meine auch wenn du auf Grippe krankgeschrieben wirst zählt das neu. Ruf doch einfach mal bei der Kasse an!
Gruß Sandra

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Also, hallöchen, liebe Patricia!

Entgeltfortzahlung ist die ersten 6 Wochen einer Erkrankung, danach gibts 72 Wochen Krankengeld.

Diese Fristen beginnen bei jeder erneuten Erkrankung (andere Diagnose) von vorn. Dass man 4 Wochen warten muss, um erneut an was anderem zu erkranken, ist mir neu. Ein Grippe-Virus oder auch nur ein Hustenbazillus richtet sich kaum nach dem Kalender. Auch kann man Unfälle mit Arbeitsunfähigkeit als Folge kaum planen. Mich verwundert nur, dass Du auf die Grippe so hinweist... Sind bei Euch Fälle bekannt? Arbeitest Du in einer risikoreichen Branche?

Abgesehen von der KK geht es niemanden an, woran Du erkrankt bist. Dein Arbeitgeber darf dich das nicht fragen. Maximal kann nach 6 Wochen die KK sagen, wir wollen Dich zu einem amtsärztlichen Gutachten schicken. Das dürfen die.

Meine Frage aber ist: Was machst Du beruflich? Warum sollte man Dich bis zum Ende der SS krank schreiben? #kratz Ein Beschäftigungsverbot durchzukriegen, ist gar nicht so leicht. Dafür muss es schon Gründe geben - und ich bin mir gar nicht so sicher, ob Du dann das volle Gehalt kriegen würdest. Ich denke eher nicht. Auch dann müsstest Du Dich wohl mit dem normalen Krankengeld zufrieden geben müssen... Das kann Dir aber die KK genauer erklären...

Alles Gute für Dich... :-)

Berg#katze

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bei einer risikoschwangerschaft MUSS der arzt ein beschäftigungsverbot ausschreiben. damit bringt er deinen ag auch auf die sichere seite:

- 0 runde bei deiner gehaltszahlung zb.

erklär das mal dem arzt. im übrigen wird das dir dein arbeitgeber auch bestätigen - da er wegen solchen fällen IMMER meldung über die zahl der gebärfähigen frauen zu machen hat.

ein anruf bei deiner krankenkasse tut im übrigen ein übriges - eine risiko schwangerschaft ist keine ausheilbare krankheit die eben mal mit krankschreibung "ausgeheilt" wird.

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ps - für jede weitere krankschreibung und zum antrag für krankengeld muss im übrigen der krankschreibende arzt die begründung mit angeben - und du musst jedesmal - auch wenns nur für 1 woche ist - einen neuen antrag stellen fürs krankengeld.

ist auch ein wichtiger aspekt der zu bedenken ist - da der arzt auch gegenüber der krankenkasse erklären muss warum du weiterhin krankgeschrieben bist. und in den meisten fällen auch noch druck bekommt.

dann - die regelung stimmt nicht mit den 4 wochen in arbeit gehen.

jedes jahr läuft es neu:

mehr als 6 wochen krankschreibung wg. ein und der selben sache gibts nur 1x im jahr. du musst demnach zb. für 2007 ab der 6. kalenderwoche das krankengeld beantragen.

bist du nur 2 weitere wochen krank geschrieben - antrag stellen - schreibt er eine fortsetzung raus für die 9. und 10. woche 2007 musst du wieder einen antrag stellen - ebenso wenn er meint in der 11. woche 2007 sollt du auch daheim bleiben - dafür ist wieder ein neuer antrag fällig den der arzt jedesmal ohne ausnahme zu bestätigen hat. versäumt er das - bekommst du kein geld.

er soll dir ein bv ausschreiben - ansonsten ist er in unverantwortlicher arzt der es befürwortet das vorsätzlich werdende mütter zusätzliche sorgen und stress am hals haben. und das hast du wenn du zu einer risikoschwangerschaft wöchentlich den krankengeld antrag zu stellen hast weil er als arzt unfähig ist und zufaul.