Rückkehr in den Beruf nach langer Krankheit auch ohne Wiedereingliederung?

Hallo,

ich bin jetzt seit einem halben Jahr aus psychischen Gründen krankgeschrieben und gerade in einer Reha-Maßnahme. Ich möchte gern wieder arbeiten gehen in meiner alten Firma und mache mir Gedanken über die Wiedereingliederung. Direkt nach der Reha möchte ich nicht gleich starten, aber so nach ca. 2 Wochen. Solange wie ich nicht voll arbeitsfähig bin, erhalte ich Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Dies ist für mich jedoch zu wenig, um "überleben" zu können. Mit Krankengeld ging es gerade so.

Jetzt hatte ich die Überlegung, ob ich die Wiedereingliederung auch selber machen kann mit meinem restlichen Urlaubsanspruch (ich habe noch alle Urlaubstage von diesem Jahr) und meinen Überstunden. Das heißt, ich würde nach der Reha 2-3 Wochen Urlaub machen und dann langsam starten mit 2 Stunden am Tag, den Rest Überstunden abfeiern. FALLS der Arbeitgeber mitmacht. Aber geht sowas überhaupt? Habe ich irgendwelche Nachteile von Seiten der Krankenversicherung oder Rentenversicherung, wenn ich die mir zustehende Wiedereingliederung ausschlage?

Viele Grüße

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Gibt es in der Klinik eine Sozialberatungsstelle?
Diese gibt eigentlich Tipps und kann dir verschiedene Formen erklären.

Wirst du denn als arbeitsfähig oder teilarbeitsfähig entlassen?

Könntest du evtl. noch andere Anträge zusätzlich stellen, so lange du noch nicht voll arbeitsfähig bist? Als Ergänzung. Oder bist du da über alle Einkommensgrenzen drüber?

Auch da sollte dir eigentlich die Sozialberatungsstelle Auskunft geben können.

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Geh zur Sozialberatung in der Klinik! Du kannst ja mal mit Deinem Arbeitgeber sprechen, auch einer Wiedereingliederung muss er ja zustimmen. Und normalerweise wird er nicht zustimmen, dass er Dir wieder Dein normales Gehalt zahlt, Du aber nur zum Teil arbeitest und er noch nicht weiß, ob Du überhaupt wieder voll arbeiten kannst. Die meisten Arbeitgeber wollen die Sicherheit haben, dass während der Wiedereingliederung ein anderer Kostenträger Deine Bezahlung übernimmt. Gerade da Dir ja die Wiedereingliederung zusteht! Kann gut sein, dass er dies von Dir verlangt.

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Hallo
ich weiss ja nicht wie es bei dir ist, aber ich wurde damals wieder neu eingegliedert und habe daher noch Krankengeld erhalten, in der Zeit der Wiedereingliederung..
Alles Liebe
Moni