Krankengeld, wann es endet...

Hallo ihr lieben,

Ich frage für eine Bekannte.
Folgende Situation, die Bekannte ist seit mehr als sechs Wochen krank, nun natürlich im Krankengeld. Sie ist bei ihrem AG auch noch angestellt aber eben im Krankenstand.
Nun ist es so das der Arzt meinte die nächste Krankmeldung könne sie am Dienstag nach der alten AU bekommen. Die vorherige läuft aber nur bis Montag. Mir war es so das dies doch foraufend ausgestellt werden muss da sie sonst den Anspruch auf Krankengeld verliert oder? Und wenn sie diesen verliert...Muss dann der AG wieder Gehalt zahlen? Denn das möchte Sie eigentlich nicht, sie sagt wenn sie krank ist sei sie krank...Und ist sich nun unsicher wegen der Aussage des Arztes.

Vielleicht kennt sich da jemand besser aus als ich.

Liebe grüße und danke

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Wenn die Krankmeldung bis Montag läuft, dann ist sie ja bis einschließlich Montag krank geschrieben. Sprich, ab Dienstag braucht sie eine neue Krankmeldung und dann ist es fortlaufend. Zudem kann der Arzt auch jemanden rückwirkend für 3 Tage krank schreiben.

Lg

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Also nicht rückwirkend für drei Tage, sondern er kann die Krankmeldung auf drei Tage zurückdatieren. So meine ich das😊

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Ich war während meiner Krankschreibung auch unsicher weil ich Artikel gelesen hatte, in denen stand die nächste AU muss spätestens am letzten Tag der alten AU erfolgen.

Meine AU ging bis Freitag und meine Ärztin war erst am folgenden Montag wieder erreichbar.

Ich habe bei der KK nachgefragt und die haben mir gesagt, das wäre ausreichend.

LG

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Bis Montag - heißt doch einschließlich Montag, dann passt das doch, dass sie am Dienstag eine neue AU erhält...

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Man kann sie schon 3 Tage vor Ablauf verlängern. Manche Krankenkassen sind da sehr pingelig. Wenn die nächste Krankmeldung nicht VOR Ablauf ausgestellt wird, kann es Probleme geben. Entweder sie arbeitet dann, oder sie ist von der Krankenkasse ausgesteuert, also nicht mehr versichert. Am Besten bei der Krankenkasse nachfragen. Manchen reicht es auch aus, wenn die Krankmeldung am Tag nach Ablauf ausgestellt wird. Das Krankengeld selbst wird immer rückwirkend ausgezahlt. Also wenn sie alle 2 Wochen eine AU holt, bekommt sie immer für die vergangenen 2 Wochen das Krankengeld. Am Ende der Arbeitsunfähigkeit muss sie für die Krankenkasse eine Endbescheinigung vom Hausarzt holen.
Weiß Deine Freundin über die Möglichkeit einer Reha (Übergangsgeldzahlung dann über die Rentenversicherung) und die stufenweise Wiedereingliederung ( Stundenweiser Wiedereinstieg in die Arbeit, in der Zeit Krankengeldfortzahlung über die Krankenkasse) Bescheid?

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Hi,

früher mussten die AUs überlappen. Dann hat es eine Gesetzesänderung gegeben und heute reicht die Feststellung am nächsten Werktag. Wäre da eine Lücke zwischen den Tagen der Feststellung, wäre die Krankenkasse nicht pingelig, sondern könnte von Gesetzes wegen kein Krankengeld mehr auszahlen. Der Arbeitgeber müsste auch nicht zahlen, die Agentur für Arbeit fiele auch weg und es bliebe nur das Jobcenter.

Der Arzt darf im übrigen zwar nach AU-Richtlinien 3 Tagte rückwirkend krank schreiben. Für das Krankengeld ist aber das Datum der persönlichen und dokumentierten Feststellung durch den Arzt entscheidend.

Liebe Grüße
die Landmaus

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Guten morgen,

Kannst du mir sagen warum dann auch der AG nicht bezahlen muss?

Liebe grüße

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Wenn sie über die 6 Wochen drüber ist, muss der Arbeitgeber nichts mehr zahlen, außer sie geht wieder zur Arbeit. Wenn sie keine aktuelle AU und also kein Krankengeld hat, muss sie entweder arbeiten, oder kann ALGII beantragen.

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