kann man Missbrauch auch im Erw. Alter noch anzeigen?

Hallo zusammen,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, wenn nicht, einfach löschen.
Ich bin gerade dabei in meiner Vergangenheit aufzuräumen, mit Hilfe eines Therapeuten. Nun kam heraus, das ich als Kind körperlich, seelisch und ....... s....Mißbraucht wurde, von drei Personen, von denen ich weiß wo sie sich Heute noch aufhalten (eine davon war meine eigene Mutter #schmoll).

Nun bin ich allerdings schon Ü30, weiß jemand ob es noch eine Möglichkeit gibt nach so langer Zeit diese Personen anzuzeigen??? Ich selber war damals 4 Jahre, und ja, ich kann mich noch an alles erinnern...............
lg und vielen Dank im vorraus

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Derzeit beträgt die strafrechtliche Verjährungsfrist bei schwerem Kindesmissbrauch 20 Jahre. Allerdings beginnt die Frist erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr des Opfers und kann damit theoretisch bis zu 38 Jahre dauern. Damit soll es den unmündigen Opfern ermöglicht werden, später als Volljährige innerhalb der Verjährungsfrist selbst Anzeige erstatten zu können.

Die Verjährung von Straftaten basiert auf dem Gedanken, dass eine Strafe möglichst zeitnah die Schuld eines Täters ausgleichen und zugleich zu seiner Erziehung und Besserung sowie zur Abschreckung dienen soll. Weil dies bei lang zurückliegenden Straftaten kaum noch sinnvoll scheint, schwindet demnach auch das Bedürfnis des Staates, diese Taten zu sanktionieren.

Die Dauer von Verjährungsfristen richtet sich generell nach der Schwere einer Straftat. Die Spanne reicht von drei bis 30 Jahren und ist im Strafgesetzbuch geregelt. Das schlimmste Verbrechen, Mord, verjährt nie. Ursprünglich war dafür eine Frist von 20 Jahren vorgesehen. Sie wurde mit Blick auf die Nazi-Gräuel in den 1960er Jahren verlängert und 1979 ganz abgeschafft. Eine strafrechtliche Verjährungsfrist von 30 Jahren, wie sie bereits für Kindesmissbrauch gefordert wurde, ist bislang nur für Taten vorgesehen, die mit lebenslanger Haft bestraft werden. Dazu zählen etwa Hochverrat oder besonders schwerer Totschlag.

Taten, die mit mehr als zehn Jahren Haft geahndet werden, verjähren nach 20 Jahren. Dazu zählt der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern wie etwa der Beischlaf mit unter 14-Jährigen. Der einfache sexuelle Kindesmissbrauch mit bis zu zehn Jahren Haft verjährt nach zehn Jahren. Sind die Opfer zwischen 14 und 18 Jahre alt und werden etwa von einem Lehrer missbraucht, denen sie zur "Ausbildung anvertraut" sind, liegt sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen vor. Der Straftrahmen beträgt hier bis zu fünf Jahre und die Verjährungsfrist drei Jahre.

Die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld bei einer Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung beträgt drei Jahre und setzt seit einer Gesetzesreform 2002 mit dem Ende des 21. Lebensjahrs ein. Geht der Missbrauch allerdings mit einer Körperverletzung einher, beträgt die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Schadenersatz 30 Jahre. (afp)

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Danke für die Info. Muss es aber glaub ich nochmal lesen. Habe es jetzt so verstanden, das es quasi verjährt ist #kratz. Ich frage mich nur die ganze Zeit, ob es noch möglich ist die betreffenden zur Verantwortung zu ziehen..........

lg

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Du solltest Dich von einem Anwalt beraten lassen. Nur der weiß, welches Strafmaß in Deinem Fall bei einer Gerichtsverhandlung anzusetzen ist und ob sich der Weg lohnt.

Die Verjährungsfristen wenn Du Schadensersatz haben möchtest, sind der untere Abschnitt und hat nichts mit dem Strafmaß zu tun.

.....die betreffenden zur Verantwortung zu ziehen..........

Das machst Du doch mit einer Anzeige bzw. Klage vor Gericht!

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Ich würde es trotzdem anzeigen! Auch wenn am Ende nichts bei rauskommen sollte als Strafe, so kannst du für dich vermutlich besser mit der Tat umgehen und vor allem werden die Täter an ihr verbrechen erinnert! Also wenn du dich in der Lage siehst, das zu schildern, so zeig diese Personen an!