Behindertenausweis, wer kennt sich aus?

Hallo und guten morgen,
hab da mal ne Frage zu nem Behindertenausweis, ab wann bekäme man einen und wo muss man sowas beantragen?
Die Sache ist die, dass ich meinen Unterarm gebrochen habe, der Gips viel zu lange dran war und jetzt die Gefahr besteht, dass mein Handgelenk steif bleibt. jetzt meinte mein Freund, dass ich versuchen solle einen Behindertenausweis zu bekommen, denn eine Einschränkung habe ich in jedem Fall, so oder so, da das Gelenk wohl nie wieder so wird, wie es mal war:-( .... kennt sich da jemand aus und was für Vorteile (da es ja sonst keine gibt) hätte ich dadurch??

Vielen Dank für eure Zeit und Eure Antworten
LG

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Hallo,

den Antrag stellst du beim Versorgungsamt.

Informationen findest du hier:

http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/index.html

Mit einem versteiften Handgelenk in ungünstiger Stellung kommst du wahrscheinlich auf einen GdB von 30, schwerbehindert ist man ab 50.


gruss
Julia

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Hallo!

Den Antrag musst Du je nach Bundesland beim Versorgungsamt oder neuerdings beim Kreis bzw. bei der Stadt stellen. Erkundige Dich einfach mal bei Deiner ortsansässigen Behörde. Wie meine Vorposterin schon schreibt, gibt es verschiedene Stufen bzw. Behinderungsgrade. Steuerliche Vorteile hat man ab einem GdB von 30, man kann sich dann auch mit einem Schwerbehinderten (ab GdB von 50%) gleichstellen lassen. Das ist dann sinnvoll, wenn Du z.B. Deiner beruflichen Tätigkeit nicht ausreichend nachkommen kannst, aber nicht erwerbsgemindert bist. Du kannst dann beim AG z.B. eine Freistellung von Mehrstunden beantragen. Außerdem hat dann ein erweiterter Kündigungsschutz Wirkung.
Falls Du noch andere Diagnosen aufweist, ist es gut, diese im Antragsformular mitzuteilen, eventuell erhöht sich dann der GdB.
Wenn Du Google initiierst, dann schmeißt er Dir zum Thema jede Menge Links raus. Vielleicht findest Du dort noch ein paar Antworten. Rechtlich sind diese Dinge im SGB IX (Teilhabe und Rehabilitation) angeführt.

L.G. Kapulli

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Hallo,

eine Versteifung des Handgelenkes gibt einen Grad der Behinderung von 20 %. Dabei ist es unerheblich, ob einem durch die Behinderung ein besonderer beruflicher Nachteil entsteht.
Der Pauschbetrag, der jährlich bei der Lohnsteuer angesetzt werden kann, fängt bei 25 - 30 % an und beträgt dann 310 €.
Den Antrag erhälst du in NRW bei der Kreisverwaltung bzw. bei kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung

Alles Gute für dich