Überweisung.. Ist der Arzt dazu verpflichtet?

Hallo,

hätte gerne gewusst, ob ein Arzt dazu verpflichtet ist, auf Wunsch eine Überweisung,z.Bsp. an eine UNI-Klinik auszustellen, damit man sich eine zweite Meinung einholen kann.
Kann ich verlangen, das er mir die bei ihm gemachten Röntgenaufnahmen aushändigt?
Vielen Dank für Eure Antworten
LG
Bea

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Kann ich verlangen, das er mir die bei ihm gemachten Röntgenaufnahmen aushändigt?

Ja das kannst du

Bei der ersten frage kann ich dir auch nicht antworten. Aber geh doch ohne Überweisung hin.

LG
Jelena

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Hallo Jelena.

vielen Dank für deine Antwort.

Leider geht das nicht. Ich brauche eine Überweisung, weil es keine Praxis, sondern halte eine Klinik ist.

Aber wenn er mir die Überweisung nicht geben sollte, ist es nicht so schlimm, dann versuch ich es halt bei dem Kinderarzt meiner Tochter, ist nämlich für sie. Wichtiger sind die Röntgenaufnahmen

LG
Bea

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Das mit der Überweisung weiß ich nicht, aber man muß ja nicht aufschreiben zu wem man überweist, nur die Fachrichtung! Ich hab bis jetzt alles bekommen was ich wollte...sollte es mal nicht so sein, zahl ich halt noch mal die 10 € Eintritt!

Oder meinst Du eine Einweisung?

Die Bilder muß er Dir auf Verlangen geben, glaub ich zumindest #kratz

lg glu

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Hey Bea!

Mmh, die Praxisgebühr (PG) ist ja eigentlich eingeführt worden, um Mehrfachuntersuchungen zu unterbinden.

Sprich, dein Arzt ist in keinem Fall "verpflichtet", eine Ü auszustellen. Ob er es allerdings macht, wenn du ihm deine Beweggründe erklärst, liegt dann in seiner Hand und seiner Kulanz!

Die Röntgenbilder sind Deine/die deiner Tochter und die muss er somit rausgeben auf Verlangen. Wir geben Bilder automatisch mit aufgrund von Platzmangel!

Wenn du in die UNI gehst, um dir eine 2. Meinung einzuholen, denk daran, die Berichte und Ergebnisse der Voruntersuchungen mitzunehmen.

LG
choki

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Hallo Bea,

weder das eine noch das andere. Die Röntgenaufnahmen sind Praxis-Eigentum, wenn, dann kriegst Du die kulanzhalber.

Selbstverständlich muss er Dir KEINE Überweisung ausstellen, wenn er das nicht für nötig hält.

Beschreib den Sachverhalt doch mal etwas genauer...

Liebe Grüsse
Andrea

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Hallo Andrea,

also, wie gesagt, es geht um meine Tochter.
Sie war Anfang des Jahres bei dem Arzt, wegen ihrer ewigen Rückenschmerzen.
Er diagnostizierte eine erstgradige Übergangsskoliose, und verschrieb ihr 10 mal Krankengymnastik und meinte, damit müsse das besser werden. Wurde es aber nicht.
Er hat auch nichts näheres zu seiner Diagnose erklärt, nur das es sich um eine Verformung der Wirbelsäule handele, die in dem Alter häufig vorkomme.
Diese Erklärung hat er auch nur meiner Tochter abgegeben, obwohl ich mit in der Praxis war.
Nun hab ich mich etwas schlau gemacht und erfahren, das es hier bei uns , eine spezielle Sprechstunde für diese Erkrankung gibt und ich möchte dazu gerne eine zweite Meinung einholen.
Und da wird ausdrücklich drauf hingewiesen , das man eine Polioüberweisung benötigt und vorhandene Röntgenaufnahmen mitbringen soll.

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Röntgenbilder sind kritisch, weil sie wirklich Praxisbesitz sind, aber du kannst sie sicher ausleihen, wenn du unterschreibst, sie wieder zu bringen.

Alles andere, Berichte, Untersuchungsergebnisse etc. müssen für dich kopiert werden, wenn du was willst.

Und nein, ein Arzt ist nicht verpflichtet, eine Ü auszustellen.