Nimmt Kind bei Heirat automatisch neuen Namen an?

Hallo,

eine Bekannte von uns ist auch alleinerziehend und hat einen Sohn von 6 Jahren. Sie wird sehr wahrscheinlich demnächst heiraten.

Wisst ihr, ob der Kleine automatisch auch den neuen Namen bekommt oder muss er den jetzigen Nachnamen behalten #kratz?

#danke

Carina

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Hallo Carina ,

nein das Kind behält zunächst den Geburtsnamen bei .
Adoptiert der neue Vater das Kind , darf es den Namen des Vaters tragen .
Warum behält die Mutter ihren Namen nicht , dann ist alles komplikationslos.
Zu einer Adoption muß der leibliche Vater des Kindes seine Zustimmung geben.

lieben Gruß
Kabama44

2

Hallo Carina,
nachfolgendes ist zu lesen unter: www.paritaet.org/vamv/info/3_98.html


Weiterhin ist eine 'Einbenennung' des Kindes möglich: Geht ein allein sorgeberechtigter Elternteil eine Ehe ein, so kann das Kind auch den Namen des Ehepartners annehmen. Hierzu müssen die Ehepartner eine Erklärung gegenüber dem Standesbeamten abgeben. Auch ist es möglich, den Ehenamen dem bisherigen Namen des Kindes voranzustellen oder anzuhängen. Die Einbenennung bedarf der Einwilligung des anderen leiblichen Elternteils, wenn das Kind bisher dessen Namen führte. Diese Einwilligung kann aber durch das Familiengericht ersetzt werden, wenn die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Auch hier ist, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, seine Einwilligung in die Namensänderung notwendig. Mit jeder Wiederheirat ist eine erneute Einbenennung möglich.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, wie die Rechtsprechung die Interessen des Kindes an der Namensgebung bewertet. In den überwiegenden Fällen wollen Kinder ihren Namen dann ändern, wenn nach einer Scheidung die alleinsorgeberechtige Mutter ihren Geburtsnamen wieder annimmt, oder wenn die alleinsorgeberechtigte Mutter wieder heiratet und als neuen Familiennamen den des Ehemannes annimmt. In der Regel bedarf es der Zustimmung des früheren Ehemannes, wenn die Kinder dessen Namen ablegen wollen. Das Bundesverwaltungsgericht geht in seiner Entscheidung vom 13.12.1995 (6 C 6.94) von einem aus den Persönlichkeitsrechten des Kindes abgeleiteten Interesse an einer Namensgleichheit mit dem sorgeberechtigten Elternteil aus. Dieses Interesse des Kindes ist immer zu berücksichtigen, wenn nicht andere gewichtigte Belange vorgehen. Als Beispiel wird aufgeführt, daß in problematischen Sorgerechtsfällen etwa die Namensänderung instrumentalisiert werden könnte, um die Beziehung des Kindes zum nichtsorgeberechtigten Elternteil zu unterbinden.

Im Falle einer Wiederheirat ist eine Namensänderung im Sinne des Kindeswohls regelmäßig zuzustimmen, wenn in der Stieffamilie noch Stiefgeschwister oder Halbgeschwister leben. So soll gewährleistet werden, daß sich alle zu einer Familie gehörig fühlen.

VG

anya

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Hallo,

wenn die Mami den Kindsvater heiratet, bekommt der oder die Kleine automatisch den neuen Familiennamen. Bei einer Heirat eines anderen Mannes, kann das Kind des Namen des Stiefvaters nur annehmen, wenn dieser das Kind adoptiert und der leibliche Vater (muss dann keinen Unterhalt mehr zahlen) zustimmt!

Bin auch alleinerziehend und sollte ich einen Mann heiraten, werde ich meine Namen behalten oder einen Doppelnamen annehmen, damit das Kind nicht außen vor steht, sondern auch noch namentlich dazugehört!

LG,
Connie + Damian * 14.11.05