Wie oft Steuerklassenwechsel im Jahr der Schwangeschaft und Geburt?


Hallo zusammen,

mein Mann und ich diskutieren gerade darüber, wie oft man die Steuerklasse im Jahr der Schwangerschaft wechseln kann.
Er ist der Meinung, dass man dies vor der Geburt (aufgrund der Berechnung des Elterngeldes) und auch noch im gleichen Jahr NACH der Geburt wieder zurück wechseln kann.
Ich bin aber der Meinung, dass dies dennoch nur einmal im Jahr geht.

Habt ihr mehr Infos darüber? Ggf auch als Gesetz?

Danke und LG
Sabrina

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eine GEBURT beeinflußt die Steuerklasse absolut nicht!! es ist lediglich zu überlegen ob bei einem bei KIND 1 steht oder bei Beiden 0,5 Kind
Steuerklassen werden durch Heirat und Getrenntlebend/Geschieden beeinflußt und Ehepaare können wählen ob sie die Kombination 4-4 oder 3-5 nehmen. Geschiedene haben mit Kind lebend die 2 und ohne Kind die 1
Mehr ist da nicht drin.

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Äh, etwas am Thema vorbei, oder?

Wo steht denn, wie oft sie nun wechseln können und warum?

Dass die Geburt die Steuerklasse beeinflusst hat ja niemand behauptet!

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Hallo,
also meiner Meinung nach steht im EStG nix darüber, dass man nur einmal im Jahr wechseln darf. Der Wechsel wird erst im Folgemonat wirksam, ja aber dass man nur einmal darf, glaub ich nicht. Am besten beim FA anfragen.

Wenn Ihr jetzt schwanger seid, dann wird doch eh erst nach der Geburt zurück gewechselt. Das wär doch gar nicht mehr in diesem Jahr wirksam! Und nächstes Jahr soll dann ja hoffentlich dieses elktronische System funktionieren.

LG

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Eigentlich ist nur ein Wechsel möglich, aber in Ausnahmefällen (wie z.B. Arbeitslosigkeit usw., hier könnte evtl. auch Elternzeit mit dazu zählen) ist ein zweiter Wchsel möglich.

Also vorher beim zuständigen Finanzamt anfragen!

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Naja, da eine Schwangerschaft ja bekanntlich länger als 12 Monate dauert, reden wir von dem Fall, daß jemand erst nach positivem Test die Steuerklasse wechseln will. Dann fällt in die 12 Monate, die man Gehalt nachweisen muß, der Steuerklassenwechsel. Das hatten wir 2007 und da hat dann die Elterngeldstelle einen ziemlichen Aufstand gemacht. Das häßliche Wort von der Leistungserschleichung fiel und es ging hin und her, bis sie es akzeptiert haben. Inzwischen soll ja die Rechtssprechung ein wenig eindeutiger und positiver für die Eltern in solchen Fällen geworden sein. Trotzdem wollten wir das unbedingt vermeiden und haben beim 3. Kind lange vor der Schwangerschaft bereits den Steuerklassenwechsel gemacht (denn am Ende ist es ja sowieso egal). Insofern mal überlegen, ob sich die Frage nicht eigentlich erübrigt, wenn man in absehbarer Zeit ein Kind plant.
LG