Hauskauf, kreditablöse... Verkäuferin stellt sich quer...

Hallo,

Im Dezember haben wir uns ein Haus angeschaut (mit Maklerin) und uns dazu entschlossen, es zu kaufen. Noch im Dezember war der notartermin. Da die Verkäuferin nicht wusste, bis wann sie eine neue Wohnung gefunden hat, haben wir im Vertrag festgehalten, dass die kaufpreiszahlung etc zum spätestens 1.5.2011 fällig ist. Da die Dame nun schon am 1.4. auszieht, haben wir uns darauf geeinigt, ihr das Geld zum 1.4. zu überweisen und im Gegenzug am 1.4. Die Schlüssel erhalten. Wäre eigentlich kein Problem. Jetzt haben wir am Freitag einen Brief vom notar erhalten, es sind Grundschulden eingetragen. Die Dame hat noch laufende Kredite bei 3 Kreditunternehmen. Wäre ja eigentlich auch kein problem. Wir müssten nun also die kredite ablösen und den Rest der Kaufsumme an die Verkäuferin überweisen...dies wären jedoch keine 250000€ mehr, sondern nur noch 19327€.
Falls wir nicht fristgerecht zahlen würden, würden alle anfallenden kosten uns zur last gelegt werden. Wie es halt so ist.
Jetzt besteht die Verkäuferin aber darauf, dass wir ihr zum 1.4. Den kompletten Kaufpreis überweisen, sie würde die Kredite dann ablösen, wir sollen ihr vertrauen. Das hat sie jedoch nicht uns mitgeteilt ( wir erreichen sie nicht) sondern der Maklerin...diese hat ihr erklärt, dass das für uns ein zu hohes Risiko hätte und es einfach nicht üblich ist. Die Verkäuferin lässt aber nicht mit sich reden, sie will das komplette Geld. Punkt!
Wir haben dann auch noch mit dem Notar telefoniert, auch er versteht das Problem der Dame nicht. Für ihn gäbe es jedoch noch die möglichkeit, dass wir das komplette Geld an ihn überweisen und er dass fristgerecht an die jeweiligen Kreditunternehmen bzw die Verkäuferin. Das wäre jedoch wieder mit Mehrkosten für beide Seiten verbunden. Von allem anderen rät er uns ab.

Das alles haben wir der Verkäuferin per Email mitgeteilt, da wir sie eben nicht ans telefon bekommen. Doch auch darauf meldet sie sich nicht.

Was würdet ihr nun tun? Ich werde ihr die 19327€ nur zum 1.4. Überweisen, wenn wir bis dahin einen Termin zur schlüsselübergabe vereinbart haben. Habe ihr dies auch in der Email mitgeteilt. Sie war ja diejenige die die Maklerin als "mediator" beauftragt hat, da man mit uns ja nicht reden kann (was gibt es da zu reden? Ich sehe nicht ein, ihr den kompletten Preis zu überweisen, sie setzt sich mit dem Geld ab und wir sitzen auf mega Schulden.)

Lg, aeni

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etzt besteht die Verkäuferin aber darauf, dass wir ihr zum 1.4. Den kompletten Kaufpreis überweisen, sie würde die Kredite dann ablösen, wir sollen ihr vertrauen.

Ohne Beratung durch Notar/Anwalt würde ich da gar nichts machen!

Völlig egal, wie sie Euch unter Druck setzt.

Dein Bauch spricht doch ganz klar zu Dir und sagt Nein. Höre darauf.

Gruß

Manavgat

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Klar wird sie nicht das komplette Geld bekommen. Das problem ist ja nur, dass wenn sie sich nun komplett querstellt, erfolgt die Übergabe erst zum 1.5.
Da wir ja aber schon ausgemacht haben, dass wir zum 1.4. Ins Haus können, haben wir uns alle ab dem 4.4 urlaub genommen. Ist zu kurzfristig um ihn jetzt zu verschieben. Und Anfang Mai würde keiner von uns mehr Urlaub bekommen. Mein schwiegervater hat extra einen op Termin verschoben und wird nun am 12.4 an der Hand operiert. Würde somit Anfang Mai auch wegfallen. Unsere neuen Möbel werden zum 5.4. Ins neue Haus geliefert. Da umzugsunternehmen ist beauftragt. Wir müssen außerdem zum 15.4 aus unserer jetzigen Wohnung raus sein. Da wir ja von Mitte Februar bis Freitag letzter woche immer versichert bekommen haben, dass wir am 1.4. Zur Übergabe kommen...

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Hallo,

halte dich an den Kaufvertrag.
Bei Fragen nur an den Notar.
Alles andere ist zu riskant, genau deswegen ist ja auch ein Notar zwingend vorgeschrieben.


freundliche Grüsse Werner

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Wir halten uns ja an den Notar, aber die Verkäuferin glaubt anscheinend nichtmal ihm. Wir würden ihr alle nicht vertrauen, sie als Lügnerin hinstellen ( angeblich selbst der Notar) und das nur weil sie schon über 60 ist. Das lustige an der Sache ist ja, dass ihr Sohn die hauptwohnung im Haus bewohnt hat. Dessen Küche werden wir Übernehmen bzw ihm abkaufen. Haben einen Vertrag gemacht, seine Kontonummer steht drauf. Sie sagt nun aber, ihr Haus, ihre Küche...das Geld soll auf ihr Konto. Ihr Sohn ( der glaube ich, nichts von ihrem vorhaben weiß) sagt auf nochmalige Nachfrage, dass da Geld auf sein Konto soll.

Niemand versteht das Problem der Verkäuferin. Vertraut sie uns nicht? Naja, solange sie ihr Geld bekommt kann ihr der Rest ja eigentlich egal sein. Sie haftet ja für garnichts mehr..

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Habt ihr beim Hauskauf bzw vor dem Notartermin von der Grundschuld gewusst?

Naja egal wie durch den Kaufvertrag sind die Schulden eure Schulden und die löst ihr am besten direkt ab und der Dame zahlt ihr nur noch die Restsumme von knapp 20000€ damit seid ihr aus dem Schneider.
Lasst euch die Kreditablöse von den Kreditinstituten quittieren.
Und der guten Dame würd ich keinen Meter trauen daher wirklich selbst die Grundschuld ablösen auch nicht übern Notar.

Ach ja drandenken die Grundschuld muss wenn sie beglichen ist dann im Grundbuch gelöscht werden.

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Die Löschung ist ja schon beauftragt. Wird vorgenommen wenn die Kredite abgelöst sind. Steht ja alles im Kaufvertrag und dem Brief vom Freitag. Auch wurde beim notar ausführlich erklärt, dass die grundbucheintragungen gelöscht werden müssen und dazu ggf kredite die noch laufen komplett abgelöst werden müssen. Die Verkäuferin Wüste anscheinend nur nicht, das wir das tun müssen und nicht sie. Wahrscheinlich wollte sie dass wir nie erfahren wieviel Schulden sie nocht hat oder so.

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das hätte die Verkäuferin sich aber überlegen müssen bevor sie das Haus verkauft und sie wurde ja beim Notar auch aufgeklärt so wie ihr.

Sollte es noch dazu spezielle Fragen geben gerne über VK meine Mutter arbeitet beim Notar und macht grad das Thema Grundbuch

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bei uns gabs ähnliche probleme-
die verkäuferin wollte den banken nicht die geforderte "vorfälligkeitsentschädigung" zahlen, weshabl unser geld nicht an die banken freigegeben werden konnte und wir so den kaufpreis nicht zahlen konnten.

Da wir den umzugstermin nicht platzen lassen konnen (andere wohnung war gekündigt) haben wir einen termin beim notar vereinbart und dort eine zusatzvereinbarung mit der verkäuferin geschlossen.
Ich bilde mir allerdings ein, daß die zahlung über ein konto des notras lief- bin mir aber nicht mehr 100% sicher

lisasimpson

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"Für ihn gäbe es jedoch noch die möglichkeit, dass wir das komplette Geld an ihn überweisen und er dass fristgerecht an die jeweiligen Kreditunternehmen bzw die Verkäuferin. Das wäre jedoch wieder mit Mehrkosten für beide Seiten verbunden. Von allem anderen rät er uns ab."

Normalerweise wird ein Verkauf über ein Notaranderkonto abgewickelt. Dort zahlt der Käufer die vereinbarte Summe X ein. Der Notar bestätigt dann die Summe und fungiert als Treuhänder. Die Banken richten sich an den Notar und der Notar löst die Grundschulden ab.

Möglichkeit 2 wäre ohne Notaranderkonto. Der Notar meldet den Verkauf bei den Gläubigerbanken. Diese wiederum stellen eine Abrechnung an den Notar. Der Notar übermittelt die ausstehenden Grundschulden zum Tage X an den Käufer. Der Käufer überweist die Summen an die Gläubiger und das restliche Guthaben für den Verkäufer an den Verkäufer.

Die Verkäuferin kann nicht von Euch verlangen, darf es auch nicht, dass Ihr die komplette Summe an sie auszahlt.

Denn gucke man mal ins Grundbuch. Im Rang 1 steht immer die kreditgebende Bank (!!!!), nicht der Eigentümer. Und dieses aus gutem Grund, denn zu bedienen ist immer in Reihenfolge. Demnach die Kreditgeber zuerst, nicht die Eigentümerin. Für die bleibt der Rest, wenn noch welcher da ist.

Ich bin mir sicher, dass die Frau das Geld NICHT an die Banken zahlen würde.

LG Janette

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Also stimmt es im Prinzip, dass dieser Satz

Soweit zur lastenfreistellung zahlungsauflagen erfüllt werden müssen, kann der Kaufpreis nur durch deren Erfüllung bezahlt werden, nicht durch sonstige leistungen an der veräußrer oder an dritte.

Genau das aussagt?

Den Brief vom Notar haben wir ja schon bekommen. Ganz unten wird ja auch nochmal aufgeführt, dass der VERBLEIBENDE kaufpreisrest dem veräußerer überwiesen werden soll...

Ich weiß echt nicht was ich machen soll...sitz hier auf nem zusammengepackten Hausstand und die Dame meldet sich einfach nicht. Habe schon in Erwägung gezogen, ihrem Sohn eine Email zu schreiben und ihn zu bitten das Gespräch mit seiner Mutter zu suchen...Vllt kann er sie zur Vernunft bringen...aber ich denke dann würde sie noch mehr zumachen...

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Das stimmt so nicht. Wir haben notariell im KV festgehalten, dass wir direkt an die Verkäuferin zahlen und sie lastenfrei übergibt.

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Wieso solltet IHR die Kredite der Vorbesitzerin ablösen???

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Hallo,
die Summe an die Verkäuferin zu überweisen ist gefährlich, denn ihre Banken müssen die Löschung der Grundschulden bewilligen. Haben die ihr Geld nicht, so ist das Euer Problem, denn sie können weiterhin aus der Grundschuld vollstrecken und ihr seit Euer Haus schneller wieder los, als Euch Recht ist und müßt dann hinter der Verkäuferin herrennen.
Hattet Ihr denn im Notartermin auch darauf hingewirkt, dass die Grundschulden gelöscht werden. Die Verkäuferin hätte vor dem Notar die Löschung bewilligen müssen.
Es ist der gängie Weg: Die Banken der Verkäuferin teilen dem Notar mit, was sie noch bekommen (inkl. Vorfälligkeitszinsen) und der Notar teilt Euch (bzw. Eurer Bank) das mit. Ihr bzw. Eure Bank zahlt dann die Summe an die Verkäuferinnenbanken und den Rest an die Verkäuferin.
Die Verkäuferin und ihre Banken müssen den Erhalt des Geldes bestätigen (schriftlich mit Unterschrift) und damit kann der Notar die Löschung der Grundschuld und den Eigentumsübergang beim Grundbuchamt veranlassen.
Ggf. ginge es noch ein Anderkonto einzurichten.
Alles an die Verkäuferin überweisen wäre mir persönlich zu heikel.
Alles GUte.

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Hi,

also bei uns war das so:

Wir haben ein Haus gekauft. Über den Notar lief der Kaufvertrag. Wir haben es finanzieren lassen von unserer Bank. Die Notarunterlagen haben wir unserem Bankmenschen gegeben und von dort ist es geregelt worden.

Die Bank hat automatisch die Grundschuld des Vorgängers abgelöst. Was übrig blieb floss auf das Privatkonto des Verkäufers.

Wie wir letztes Jahr dann unser Haus verkauft haben lief es genauso ab. Die neuen Käufer bzw. die Bank von denen lösten unsere Grundschuld ab und das, was übrig blieb floss automatisch auf unser Konto.

Ich würde das niemals Privat händeln. Immer über den Notar gehen. Ich würde allerdings auch nicht den vollen Kaufpreis auf deren Konto überweisen. Nicht dass es zu Problemen führt, wenn die Dame dann nicht die Grundschuld ablöst..... dann könntet Ihr u. U. drauf sitzen bleiben.

LG
Caro