Was brauch ich wenn ich beim Jugendamt Unterhalt beantragen will?

Meine Freundin hat sich jetzt von ihrem Mann getrennt und will nur Scheidung einreichen .... nun hat sie mich gefragt was sie alles braucht und Unterhalt für die 3 Kinder zu beantragen nur leider kann ich ihr da nicht weiter helfen.

Deshalb meine Frage was braucht sie nun alles um Unterhalt beim Jugendamt zu beantragen ???

Danke euch schonmal im vorraus!

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Hallöchen


Zum Jugendamt bzw Unterhaltsvorschusskasse hin dort gibt es die Anträge

Da steht alles drin was man so braucht.

Verdienstbescheinigungen beider Elternteile etc .....

lg Petra

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HI !!!

Wie Peti05 schon geschrieben hatte. Sie muss zum Jugenamt gehen und einen Antrag auf Unterhaltsvorschiß ausfüllen falls er nicht freiwillig zahlen will/kann.
Dann sollte sie noch eine beistandschaft einrichten. aber das wird ihr alles beim JA erklärt.

LG

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das ist ja das problem er will nicht die trennung ist seit einer woche und er zieht wohl auch jetzt aus aber er will kein unterhalt zahlen ...er sagt er findet das eine frechheit wenn sie von ihm unterhalt verlangt...und droht ihr sorag damit die gemeinsame tochter mitzunehmen .... muss dazu sagen das er sich nie um die kinder gekümmert hat nie ........... genauso will er von ihr die kaution der wohung haben weil er die ja abgearbeitet hat und noch so einige sachen ihr würdet nur die hände übern kopf zusammen schlagen.....

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Ob er Unterhalt zahlen will oder nicht das interessiert weder das Jugendamt noch die Unterhaltsvorschusskasse. Wichtig ist hier nur das Kindeswohl.
Da ich selber schon bei der UV-Kasse gearbeitet habe kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen.
Zur Unterhaltsvorschusskasse gehen und die Anträge dort ausfüllen, damit wenigstens schonmal ne Zahlung läuft.
Die Unterhaltsvorschusskasse arbeitet mit der Unterhaltsheranziehung und der Beistandschaft vom Jugendamt eng zusammen (zumindest war das bei uns damals so).
Die Unterhaltsheranziehung kümmert sich dann darum den ausgezahlten Unterhaltsvorschuss vom Kindesvater wieder zu bekommen (auch durch Lohnpfändung, wenn er nicht will).
Da Unterhaltsvorschuss aber nur max. 6 Jahre oder bis zur Vollendung des 12.Lebensjahr gezahlt wird, würde ich ebenfalls die Einrichtung einer Beistandschaft empfehlen. Die kümmern sich nämlich auch um den Unterhalt für das Kind bis es 21 ist. Und zwar um den ihr zustehenden Kindesunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle, der, je nachdem wieviel der Kindesvater verdient, höher sein kann, als der Unterhaltsvorschuss.

Also auf zur Unterhaltschaftsvorschusskasse und zur Beistandschaft.

Viel #klee