Was wenn mein Arbeitsstelle zugemacht wird??

Guten Morgen Ihr Lieben,

ich bin zur Zeit sehr beunruhigt. #zitter
Ich habe seit Ende November BV, was meinen Arbeitgeber nicht gefreut hat. Bin Therapeutin und arbeite in einer Praxis und seit ich im BV bin, läuft da alles drunter und drüber. Erst nächste Woche kommt eine Vertretung für mich. :-(
Die Chefs verhalten sich unmöglich.

Jetzt habe ich erfahren, dass auch mein Kollege (der Einzige der noch Vollzeit arbeitet neben mir), gekündigt hat.
Jetzt fehlt wieder jemand im Team.
Die Chefs wissen das seit Ende 2010, dass er geht und bis jetzt suchen sie keinen Ersatz für ihn. #schwitz
Aber diese Stelle muss besetzt werden, sonst läuft die Praxis nicht.

Da die Chefs mittlerweile total sauer auf alle sind und auch nicht mehr die Jüngsten, befürchte ich, dass sie jetzt einfach zusperren. #schock

Was wäre denn dann mit mir?? Ich habe erst ab ca. Mitte März Mutterschutz, bis dahin bekomme ich ja auch weiterhin mein Geld aufgrund des BV.

Wer würde denn überhaupt zahlen, wenn es die Praxis nicht mehr gibt?? Muss ich mich dann arbeitslos melden?? #schwitz Das wäre ja eine Katastrophe, zumal das ja dann alles wieder aufs Elterngeld angerechnet wird. #heul

Oh man, ich kann nur hoffen, dass dieser Fall nicht eintritt.

Sorry für das lange #bla #bla #bla
aber ich weiß ehrlich gesagt auch grad gar nicht wohin ich mich wenden kann.

LG und einen schönen Tag Euch allen,

Sophie mit Würmchen 25. SSW #verliebt

1

Sie müssen dir ja erstmal kündigen und das muss durchs Gewerbeaufsichtsamt usw.

Sonst müssen sie weiter zahlen. Also keine Sorge, vor dem Mutterschutz passiert da eh ncihts mehr!

2

Hallo,

das ist ja blöd! Aber lass mal logisch an die Sache rangehen: Du stehst unter besonderem Kündigungsschutz, wegen deiner SS und dein AG muss dein Gehalt voll weiter bezahlen wegen dem Berufsverbot. Wenn dein AG sich entscheidet seine Praxis "dicht" zu machen, dann muss er zumindest die Kündigungsfrist einhalten (es sei denn, er stellt einen Insolvenzantrag, aber dann wirst du vom Insolvenzverwalter weiterbezahlt, bis die Insolvenz abgewickelt ist - und das dauert auf jeden Fall länger als März).

Sollte er dir kündigen wegen Geschäftsaufgabe muss dein Chef deine Kündigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beantragen (wegen Kündigungsschutz). Da er schon älter ist, wird er mit der Begründung, dass er in Ruhestand geht jedoch erfolg haben...

Im schlimmsten Fall hast du einen Monat Kündigungsfrist. Das heißt, wenn er dir noch im Januar kündigt, musst du ab März Arbeitslosengeld beantragen.

Das Elterngeld wird berechnet aufgrund der letzten 12 Monate Einkommen vor dem MUTTERSCHUTZ (nicht vor der Geburt!), somit ist der März höchstens zur Hälte drin!

Wieviel Geld du während dem Muschu bekommst und ob das Arbeitsamt dann die 13 Euro "aufstockt" und bis zu welcher Höhe kann ich dir nicht sagen...

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen... bin leider auch keine Expertin! Du solltest dir auf jeden Fall einen Anwalt suchen, falls die Kündigung ins Haus flattert!

Lg Butter-blume

3

Hallo Butter-blume,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Das mit der Kündigung stimmt, so lang ist die Zeit nicht mehr. :-)

Aber eine blöde Situation ist es trotzdem.

Ich hab zum Glück eine Rechtsschutzversicherung die den Bereich komplett abdeckt, von daher kann ich auch streiten ;-) Wobei ich darauf keine Lust habe in der SS.

Du hast mir jetzt Mut gemacht und das reicht mir schon - #danke

Einen schönen Tag noch und alles Gute

#winke

4

Dafür ist ja ne Rechtschutz da: damit sich andere für dich streiten müssen! ;-)

Armer Anwalt :-p