Elterngeld, Einkommen vom Partner offenlegen?

Hallo,

ich verstehe gerade nicht, ob ich das Einkommen meines Lebensgefährten und Papa des KIndes beim Antrag offenbaren muß, wenn ich die Antragstellerin bin und Hausfrau, bzw. Studentin war und in den letzen 12 Monaten kein eigenes Einkommen (außer Kindergeld) hatte.

Zählt nur das Einkommen des Antragstellers und müssen wir eheähnl. Gemeinschaft angeben?


Lieben Dank und Gruß
Regenbogenherz

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Das Elterngeld steht ja eigentlich nur berufstätigen zu, viel. deswegen.

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Blödsinn auch Hausfrauen!

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Also diese Änderung gab es bisher noch nicht. Elterngeld steht allen Eltern zu, die nach der Geburt ihres Kindes nicht mehr als 30 Stunden arbeiten - und nicht zu viel verdienen.

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Also ich musste das von meinem Partner nicht angeben!

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Nein, das interessiert nicht.

Gruß,

W

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Hi,
hängt davon ab, ob er auch Elternzeit nimmt oder nicht.

Wenn nicht, du also nur für 12 Monate (ggfs. abzüglich Mutterschaftsgeld) beantragst interessiert sein Einkommen nicht. Dann werden nur die persönlichen Daten erfragt.

Lies dir das noch mal genau durch, bei unserem Antrag vor zwei Jahren stand das entweder auf dem Antrag oder auf den beiliegenden Erklärungen, was man für welchen Fall genau angeben muss.

Das Einkommen von meinem damaligen Lebensgefährten und jetzigen Mann haben wir definitiv nicht angegeben, wofür auch, wenn er kein Elterngeld beantragt. Dabei ist es auch egal, ob ihr verheiratet seit oder nicht.

Viele Grüße
Miau2

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Das Einkommen des Vaters interessiert nur, falls er Elterngeld als Lohnersatz beantragt. Das heisst, wenn er die Partnermonate nicht nimmt, oder nur den Sockelbetrag (300€) will, braucht ihr das nicht anzugeben.
LG

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Das stimmt nciht. Sobald es insgesamt mehr als 12 Monate für beide zusammen sind, muss einer sein Einkommen offenlegen und den Lohnverlust nachweisen, sonst gitbs keine Partnermonate.

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Hmm, das ist mir neu, ist das jetzt wegen dieser Neuregelung, daß man ab 500.000€ Jahreseinkommen kein EG mehr bekommt?
Ich dachte, es könnten im Prinzip einfach beide den Sockelbetrag beantragen und müssten dann nichts nachweisen. Ich meine 2007 waren die Formulare noch entsprechend gestaltet.
Aber ich vermute stark, Du weißt wovon Du schreibst...
LG

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