Arbeitlosengeld,Höchstgrenze und was ist mit der Krankenversicherung?

Hallo zusammen!

Eine Frage,vielleicht weiß jemand von Euch Bescheid.

Wenn einer arbeitslos wird (Nettogehlt 10.000) bekommt man ja nur das Höchst-Arbeitslosengeld,ne? Glaub, das sind ca. 2.500 Euro oder so.

Was ist denn in dieser Zeit mit der privaten Krankenversicherung?

Theoretisch kommt man ja unter die Bemessungsgrenze, aber dann würde ja jeder quasi wieder in die gesetzliche KV zurückfallen #schein

Nun ja,wenn man vorher 10.000 Euro netto hatte und dann nur noch 2.500 Euro und davon auch noch eine 4-köpfige Familie mit 1.000 Euro im Monat krankenversichern muss, finde ich das schon sehr heftig! Ist das so?

Wie läuft das ab? Wer kann mir weiterhelfen?

Danke und LG Tina

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das bruttogehalt udn die steuerklasse wären hier sehr hilfreich.

lg

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Es scheint eine grenze zu geben die ca 2400 Euro ergibt laut rechner, aber wie das mit der Krankenversicherung aussieht weiß ich leider nicht, nur übernimmt diese doch auch das Arbeitsamt, nur ob sie die Private übernimmt weiß ich leider nicht.
lg

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hallo!

Es geht dabei um die beitragsbemessungsgrenze
du zahlst auch nur arbeitslosenversiucherung bis zu einem betrag von montalich ca 3700€- daher hast du auch nur Anspruch auf 60 bzw. 67% davon (minus werbungskostenpauschale)
so kommst du dan nauf die ca 2400€.

wer also mehr verdient, sichert durch die gfesetzliche arbeitslosenversicehrung (wie übrigens auch durch die gesetzliche rentenversicherung!) nur diese 3700€ ab.
willst du mehr absichern, muß du das privat machen

lisasimpson

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Du hast die Frage nicht verstanden.

Es geht um die PKV, die richtet sich nicht nach dem Einkommen.


Ob man alleine mit Arbeitslosigkeit zurück in die GKV kann ? Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube mal gehört zu haben, nur mit einem SV-pflichtigem Job geht das.

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"Du hast die Frage nicht verstanden. "
stimmt wohl:)

"Ob man alleine mit Arbeitslosigkeit zurück in die GKV kann ?"

ich glaube nicht.
habe am freitag gehört, daß es rund 6000 Menschen im AlgII bezug gibt, die eine PKV bezahlen müssen und das ja nicht wirklich können.
also gehe ich davon aus, daß weder ALGI noch ALGII bezug dazu berechtigen in die GKV zurückzukehren

lisasimpson

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ja nun.

Das! sollte man sich eben vorher überlegen, bevor man freudestrahlend in die private Krankenversicherung läuft.

Hinzu kommt, Du hast auch nur zur Höchstgrenze Beiträge abgeführt. Da hätte man vielleicht privat vorsorgen/sparen müssen.

Gruß

manavgat

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Danke für alle Antworten,die einen mehr,die anderen weniger hilfreich.

Das privat vorgesorgt wurde,um im Falle der Fälle abgesichert zu sein,versteht sich von selbst.

Die Frage war hier wirklich nur,ob man zurück in die GKV fällt oder weiter privat bezahlen muss!

Aber ich glaube, das hab ich jetzt verstanden bzw. hatte ich mir das auch schon gedacht, vielen Dank!

Euch allen einen schönen 1.Advent,

LG Tina