Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht...

Hallo, ihr Lieben,

das ist mein erster Beitrag hier im Forum und ich möchte nicht niedergemacht werden...

Folgende Situation:
der Papa von meiner Tochter und ich haben gemeinsames Sorgerecht, ich habe einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt. Welche Auswirkungen damit verbunden waren, konnte ich nicht absehen...
Wir hatten letzte Woche die Anhörung beim Familiengericht und es wurde der Umgang festgelegt...

Jetzt meine Frage: Kann ich den Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht zurückziehen, obwohl schon die erste Anhörung war?

Ich würde mich über eine Antwort freuen....ich weiß langsam nicht mehr weiter....

Lg blushless

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Klar geht das. Sag Deinem Anwalt Bescheid und gut ist.

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Danke für die schnelle Antwort...aber geht das so einfach? Und was ist dann mit den Kosten? Und wenn ich den Antrag zurückziehe, bleibt dann der Gegenantrag vom Papa bestehen?

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wo kein Antrag da kein Gegenantrag un du zahlst eben deinen Anteil der Kosten: deinen Anwalt und die bisher entstandenen Gerichtskosten plus die bisherigen Kosten SEINES Anwaltes den er wegen deines Antrages nehmen mußte.

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