Kündigung bei geringfügiger Beschäftigung ohne Vertrag?

Hallo,

vorab ich habe zwei Kinder, meine Tochter ist sechs und hat im September mit der Schule angefangen und mein Sohn ist zwei. Mitte Oktober hab ich wieder angefangen zu arbeiten auf 400,-€ Basis, da ich unbedingt wollte und auch einen Ausgleich zum Kinderalltag brauchte. Soweit so gut. Ich hab meiner Chefin von Anfang an gesagt, dass ich zwei Kinder habe und nur zwei halbe Vormittage die Woche arbeiten kann, da da auch dann die Betreuung der beiden gewährleistet ist. Nachmittags geht es deshalb nicht. Hat sie auch verständnisvoll akzeptiert. Die ersten beiden Wochen liefen super, auch mit den Kids. So dann kam der Dienstplan für´n November. War auch noch ok, obwohl es da dann manchmal drei halbe Tage waren. Allerdings entpuppte sich die zuvor nette Chefin zu einem richtigem Biest, dem man nichts, aber auch garnichts recht machen kann! Ihr Verständnis für Kinder ist auch wie weggeblasen. Aus eins wurde halb zwei, egal ob meine Tochter vor der Tür stand oder nicht, hat sie nicht interessiert. Jetzt der Dienstplan fürn Dezember. Jeden Tag, halbtags, und auch mal eine Woche nachmittags! Ich versteh es voll und ganz dass jetzt dann Weihnachten vor der Tür steht, aber ich kann mir eben keine zusätzliche Oma aus den Rippen schneiden, die auf meine Kinder aufpasst! Also entweder ich lass meine Kids zu hause allein, oder ich geh nicht zur Arbeit! Ich hab sie mehrmals drauf angesprochen, wegen Betreuung usw, aber ihr Kommentar ist nur: Ist mir egal, sie haben da zu arbeiten, wie sie das machen ist ihr Problem!
Toll.
Kann mir jemand sagen, welche Kündigungsfrist ich hab? Ich hab keinen Vertrag...

Sorry für das viele #bla, aber momentan steht´s mir echt über!

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<<Ich hab keinen Vertrag... <<
Natürlich hast du einen, aber nur mündlich.

Wenn es keinen Tarifvertrag mit einer Kündigungsfrist drin gibt, gilt für dich die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. bzw. Monatsende.

Zitat:
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Zitatende
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

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Danke für Deine Antwort! D.h. ich kündige zum 01.12. und muss dann den Dezember noch arbeiten, wenn ich das richtig verstanden hab?

Allerdings ändert das nichts an meinem Betreuungsproblem:-( Manche Chef´s sind echt schwierig#zitter

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Zum 15.12. kannst du nicht mehr kündigen, da es bis dahin keine 4 Wochen mehr sind. Somit kündigst du jetzt zum 31.12.2010. Du musst die Kündigung rechtzeitig abgeben. D. h. wenn die Kündigung zum 31.10.2010 wirksam sein soll, muss sie allerspätestens am 03.12.2010 deinem Arbeitgeber zugehen! Aber nicht erst dann an die Post übergeben, sie muss spätestens an diesem Tag in den Kenntnisbereich des Arbeitgebers eingehen.
Am besten gleich die Kündigung übergeben und nicht bis auf den letzten Drücker warten.

Du kannst ihr natürlich anbieten, dass du nur, wie zuvor mündlich abgesprochen, arbeiten kommst. Entweder sie kündigt dich oder nicht.

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Ohne Vertrag gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, Du kannst das ja verkürzen in dem Du Dich weigerst diese Zeiten zu arbeiten, ich denke dann wird sie dir kündigen. Ich würde so auch nicht arbeiten, die Kinder sind nun mal wichtiger. Das geht mal gar nicht, schon gar nicht wenn es vorher abgeklärt wurde

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Eben das ist ja das was mich ärgert! Ich hab´s extra abgeklärt und sie war einverstanden! Sonst hätt ich nie dort angefangen zu arbeiten.
Denke ich werd das nochmal ansprechen (dann schon zum vierten Mal) und wenn sie dann immer noch keine Einsicht zeigt, dann komm ich eben nicht.

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Gar nicht hingehen geht aber auch nicht. Du musst schon arbeiten gehen bis sie dich kündigt oder du gekündigt hast und die Kündigungsfrist um ist. Sonst kann dich das teuer zu stehen kommen.

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