Weihnachtsgeld/13. Gehalt trotz Beschäftigungsverbot?

Hallo alle zusammen!

Hab mal eine Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus, oder hat das gleiche "Problem".

Habe heute mein Novembergehalt bekommen, aber ohne Weihnachtsgeld. Hab es sonst immer im November bekommen. In der Arbeit haben sie nur gesagt, sie wüssten jetzt auch nicht genau, warum ich keins bekommen hab, sie hätten schon alle eins bekommen und wenn dann müsst ich selbst mal rein kommen und mit unserem Chef reden.

Auf jeden Fall hab ich seid 02.11. ein Beschäftigungsverbot und war vorher schon ziemlich oft krank geschrieben gewesen und in meinem Vertrag steht

"ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, auf sie besteht auch bei mehrmaliger Zahlung kein Rechtsanspruch ....... Die Weihnachtsgradifikation ist zurückzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eigener oder arbeitgeberseitiger Kündigung bis zum 31.03. des Folgejahres aus dem Anstellungsverhältnis ausscheidet."

Vielleicht hab ich deswegen ja keins bekommen, weil ich ja nächstes Jahr nicht mehr da bin???

Danke schonmal für eure Antworten.
LG Chayenne-Blue

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Ja, so sieht es leider aus!

Wir hatten einen ähnlichen Fall mal bei uns an der Arbeit. Der Chef kann frei darüber verfügen. Da Du ein Beschäftigungsverbot hast (und ihn das bestimmt nicht gerade freut) und nächstes Jahr auch nicht mehr da sein wirst, ist er wohl der Meinung, das er es Dir nicht zahlen möchte.
Unfair aber leider keine Seltenheit.

Hoffe es gibt trotzdem Geschenke an Heiligabend #schein

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Danke für deine schnelle Antwort. :-D

Natürlich wird es Geschenke geben. ;-)

Ich wollte nur nochmal sicher gehen, dass er auch wirklich Recht hat damit, bevor ich zu ihm hinfahre und frage warum ich keins bekomme, will mich ja nicht zum Affen machen... ;-)

LG

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Naja, vorsichtig fragen kann man ja. Ich kenne ja Deinen Chef nicht ;-)
Ich kenne aber dafür meinen und da bräuchte ich garnicht zu fragen. Weder nett noch sauer...
Wir bekommen nicht mal ein 13. Monatsgehalt, sondern nur 25% des Gehaltes und dann im Dez. noch mal eine Bonuszahlung, die zwischen 25% und 100% liegt. Je nach Jahresabschluss. Und ich sage mal so. Wir haben noch nie 100% bekommen und letztes Jahr hat er die Hürde sogar noch angehoben:-[

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Das hat damit nix zu tun. Auch wenn du nach dem 31.3. nicht mehr arbeitest, besteht ja dein Beschäftigungsverhältnis weiter. Das trifft normalerweise nur bei Beendigung des Besch.verhältnisses zu. Und mit dem BV hat es eigentlich auch nix zu tun. Hab es trotz BV bekommen. Ausserdem ist ja ausschlaggebend, dass du die überwiegende Zeit des Jahres bereits gearbeitet hast. Und es dir plump gesagt erarbeitet hast.
Hab es sogar für 2009 noch bekommen, obwohl ich im Juli 2009 entbunden habe und seit dem in Elternzeit bin. Ich würde den Chef einfach darauf ansprechen. Musst ihm ja net blöd kommen. Einfach ganz sachlich fragen, was für nen Grund dass es hat, dass du es nicht bekommen hast. Vielleicht ist es ja auch nur ein Abrechnungsfehler. Vielleicht dachte der-/ oder diejenige, dass du es nicht bekommst, wenn du nicht arbeitest und hat sich einfach nicht darüber informiert und der Chef weiß gar nix davon.

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Huhu,

also ich habe mein Weihnachtsgeld bekommen obwohl ich seit 26.08.2010 krank geschrieben bin und mich eh mit meinem Arbeitgeber um Lohnfortzahlung vor dem Arbeitsgericht streite (2 aufeinanderfolgende Krankheiten mit einem Tag Arbeitsfähigkeit dazwischen ergo 12 Wochen Entgeldfortzahlung, bei 3 Wochen machen sie Probleme)

Allerdings arbeite ich im öffentlichen Dienst.

Normalerweise hättest du welches bekommen müssen..


Liebe Grüße

Carmen mit Julien an der Hand und Sam inside (33 SSW)

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Hallo,

also generell darf dir keen Nachteil durch ein BV entstehen auch nicht beim 13. Gehalt.
Wenn alle deine Kolleginnen den gleiche Vertrag haben wie du und alle das 13. bekommen haben steht dir auch eins zu.
Bezahlen tut ja die KK. Würde deine AG drauf ansprechen und zur Not Anwalt einschalten.
Es spielt keine Rolle ob du nächstes Jahr nocht da bis oder nicht, du bist ja in Mutterschutz und solange wie keine Kündigung vorliegt gilt auch dein Arbeitsverhältnis.

Las dich nicht ärgern und hol dir dein Recht.


Grüße Stephie

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Danke für die schnellen Antworten. :-)

Dann werd ich wohl doch mal nachfragen, verlieren kann ich ja nix... ;-)

LG