Anzeige wegen Körperverletzung - Jetzt Verhandlung

Hallo,

da ich lieber unerkannt bleiben möchte, schreibe ich hier.

Im Juni diesen Jahres hatte ich Streit mit meinem Freund (ok, jetzt Ex) worauf ich wollte das er die Wohnung verlässt. Das wollte er nicht und wurde handgreiflich, hat mich geschlagen und ich habe die Polizei gerufen.

Bis die Polizei da war, war mein Freund weg, ich habe Anzeige wegen Körperverletzung gemacht und am nächsten Morgen meine Aussage bei der Polizei. Seither habe ich nichts mehr gehört.

Heute morgen kam nun ein Brief vom Gericht: Die Verhandlung ist nächste Woche Donnerstag und ich bin als Zeugin geladen #zitter

Ich hab grad so Angst, muss ich dann meine Aussage vor Gericht wiederholen? Die haben das doch auf Papier, reicht das nicht?
Und was hat er zu erwarten als Strafe?
Ich hatte keine großen Verletzungen, waren "nur" blaue Flecken und ein großes Hämatom am Bein was ich mir zugezogen habe als ich gefallen bin, weil er mich geschubst hatte. Als ich wieder aufgestanden bin hat er mir mit der Faust ins Gesicht gehauen.
Ist es für ihn von Vorteil das wir an dem Abend was getrunken hatten? (Wir hatten jeder so 4 - 5 Mixery)

Mir gehen im Moment tausend Gedanken durch den Kopf, das hat mich gerade doch etwas aus der Bahn geworfen :-(

LG

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Wenn er nicht Vorbestraft ist in dieser Beziehung wird er warscheinlich nur eine Bewährungsstrafe bekommen und du ein Schmerzensgeld, welches er dir zahlen muss!

Ich hatte den Fall vor 6 Jahren, ein Bekannter wollte von mir in die Wohnung gelassen werden, er hat dann Gewaltsam die Tür geöffnet und ich hatte wirklich nur einen ganz kleinen Kratzer am Fuss und Blaue Flecke am Bein und ich habe 500,- DM Schmerzensgeld bekommen, seine Strafe fiel allerdings höher aus weil er Vorbestraft war. Er musste dann Sozialstunden und ein AntiAgressionsprogramm absolvieren!!!

Ich musste damals nur Aussagen das die Anklageschrift die Verlesen wurde Korrekt ist!
Kopf hoch, du schaffst das schon!!!

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Das hab ich in meinen Ungedanken vergessen zu schreiben:
Er ist nicht vorbestraft wegen irgendwas, hatte sich nie was zu Schulden kommen lassen.

Danke

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hallo,

hast du jetzt ein schlechtes gewissen, weil du ihn angezeigt hast? ich hoffe doch, du stehst noch dazu...

lg
karin

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Wovor hast Du konkret Angst?

Vor der Wiederholung der Aussage ansich? Halte ich für unwahrscheinlich, da Du den Vorgang hier auch schildertest.

Vor Deinem Ex-Freund, weil er sich der Unannehmlichkeit einer Gerichtsverhandlung und deren Folgen ausgesetzt sieht und Du fürchtest, dies könne Konsequenzen für Dich haben?

Oder meinst Du, damals mit Deiner Anzeige überreagiert zu haben?

GzG
Irmi

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Ich hab Angst davor das alles so nochmal sagen zu müssen während er anwesend ist und vor seiner Reaktion.
Hab ihn ja seither nicht mehr gesehen, seine Sachen hat ein Freund von ihm abgeholt und mir ausrichten lassen, dass es ihm leid tut und er sich nicht erklären kann das er so ausgetickt ist #bla

Aber ich weiß grad im Moment auch nicht, deswegen hab ich ja auch gefragt, welche Strafe er zu erwarten hat. Ist er dann eigentlich vorbestraft?

Nicht das er dann nochmal so einen Ausraster hat #zitter

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Wenn Du befürchtest, er könne einen weiteren Ausraster haben, war Deine Anzeige wohl durchaus berechtigt.

Welches Strafmaß ihn erwartet, kann Dir keiner vorhersagen.

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>Und was hat er zu erwarten als Strafe? <

Kommt auf die Auslegung an, siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung

>Ist es für ihn von Vorteil das wir an dem Abend was getrunken hatten?<

Ich weiß nicht was du unter "Vorteil" verstehst, aber Alkohol kann sich strafmildrnd auswirken.

Hoffe ich konnte helfen.

paternoster