Verheiratet, getrennt lebend, Elterngeld/Elternzeit - 1000Fragen?

Hallo zusammen!

Mein Mann und ich haben uns getrennt. Soweit in Ordnung.
Nun blicke ich momentan garnicht durch #aerger

Einstweilen bleibe ich in dieser Wohnung bis ich zu meinen Eltern zurück ziehe.

Ich bekomme zwar Elterngeld und Kindergeld, sowie irgendwann mal Unterhalt für mich und die Kinder, aber es wird nicht annähernd reichen Wohnung und "Leben" zu finanzieren. Es handelt sich nur um einen kurzen Zeitraum, eben bis der Umbau fertig ist.

Nun - wie ist denn das? Die Elterngeldberechnung ist ja abgeschlossen. Bekomme ich jetzt 2 Monate länger Elterngeld wenn ich das bei der Elterngeldstelle melde? Ich bin zwar verheiratet, aber mein Mann hat eine eigene Wohnung.
Das Elterngeld wird ab Januar 2011 beim ALGII angerechnet? Oder erst ab den neuen Anträgen von 1.1.2011?

Am Ende bin ich wohl "noch besser dran" ALGII zu bekommen und nicht noch Elterngeld.

Hier hab ich den ALGII Antrag liegen mitsamt den Anlagen die benötigt werden.

Arbeiten gehen werde ich wieder ab März 2011 (wenn ich für beide Kinder eine Betreuung finde, meine Kinder sind dann 1 und 2 3/4).

Ungern möchte ich überhaupt Sozialleistungen beantragen, aber es geht momentan nicht anders #schmoll


Woher weiss ich was sinnvoller ist was zu beantragen? Was ist überhaupt der Unterschied auf Wohngeld? Diese Wohnung hier hat knapp 100qm und kostet 680 Euro warm.
Hab ich überhaupt eine Möglichkeit das für eine kurze Zeit bezahlt zu bekommen - immerhin ziehe ich dann in eine nahezu kostenfreie Wohnung und beziehe nichts.
Es macht also keinen Sinn für wenige Wochen umzuziehen um dann wieder umzuziehen...?


Was hat das überhaupt mit Wohngeld und Kinderzuschlag auf sich?



Kann mir jemand sagen was für mich besser wäre?



#winke und danke!

1

Die Frage, was besser wäre, stellt sich nicht! Wenn Du grundsätzlich Anspruch auf ALG II hast bzw. bedürftig bist, kannst Du Dir nicht überlegen, lieber nur Kinderzuschlag und Wohngeld zu erhalten... Dir bleibt da keine Wahl!

Das Elterngeld wird beim ALG II ab 1.1.2011 voll angerechnet, egal, wie lange der Leistungsbezug schon besteht.

Bevor Du ALG II bekommst ist allerdings Dein Mann für Euch voll unterhaltspflichtig, sowohl für Dich als auch für die Kinder. Logischerweise ist der Unterhalt vorrangig vor Sozialleistungen, daher bemühe Dich schleunigst um eine Unterhaltsberechnung, sonst stehst Du ggf. bald ganz ohne Geld da.

Bei Wohngeld wird die Miete bis zu einem Höchstbetrag gezahlt, egal, wie hoch die tatsächliche Miete ist. Bei ALG II würde VORERST vermutlich die aktuelle Miete übernommen, allerdings natürlich nur für einen begrenzten Zeitraum, da mir die Kosten zumindest subjektiv für 3 Personen viel zu hoch erscheinen.

Dein Fahrplan:

- Unterhalt beim Anwalt (!) berechnen lassen (und zwar dalli, dalli...)
- ALG II beantragen
- wird ALG II abgelehnt, Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen
- wird auch dies abgelehnt, hast Du genug zum Leben :-)

Kümmer Dich um den Unterhalt und dann um ALG II. ALG II wird ab Antragstellung gezahlt, Wohngeld bis zu 6 Monate rückwirkend.
Aber wie gesagt: Du kannst Dir das nicht aussuchen! ALG II und Wohngeld schließen einander aus. Besteht Anspruch auf ALG II, wirst Du kein Wohngeld erhalten.

Grüße, Goldie

2

Das, was ich zur Höhe des Wohngeldes geschrieben habe, bezieht sich natürlich nur auf den Fall, dass der Höchstbetrag des Wohngeldes niedriger ist als die tatsächliche Miete! Sorry...

3

Hi,

ich kann Dir raten zum Jugendamt zu gehen.
Die rechnen Dir aus, was Dein Mann zahlen muss.
Das kostet keine Anwaltskosten und die Beamten mahlen und es wird auch was......nur soltest du keine Zeit verschenken.

Ein Anwaltsbrief verschärft das ganze evtl. Jugendamt ist da etwas anders und ihr wollt doch keinen Krieg und weiterhin, auch wegen der Kinder, gut miteinander auskommen?

Für Dich bis das kleinste 3 ist, denn dann ist Dir ein Job zumutbar.
Seit 2008 ist der Unterhalt gestiegen....es ist dann nicht gerade wenig, was er zahlen muss...+ für dich+Kiindergelt....

Sie werden beim alg II wahrscheinlich sagen, das sie vorrübergehend die Wohnung, zahlen, aber ich glaube dir stehen nur 75qm bei 3 Per.zu.
Je nach Art und Alter des Hauses hat die Satdt solche Tabellen, wo sie nachschauen können, was Du bekommst.
Einen Antrag auf Kinderzuschlag würde ich auch stellen.
Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.

Grüße Conny