Arge will nach Trennung Unterhaltsvoschuss, ich aber keine Scheidung

Also, eine etwas komplizierte Sache. Mein Mann und ich haben uns getrennt. Er ist manisch Depressiv mit einem Touch Narzissmus. Lange haben meine Tochter (10) und ich seine Launen und Anfälle ertragen (5 Jahre). Er lehnte immer alle Forderungen nach einer Therapie bzw. ärztlicher Hilfe ab. Nun da ich sagte, ich trenne mich und suche mir eine eigene Wohnung, ist er in Therapie gegangen. Es ist für meine Tochter und mich einfach nicht mehr tragbar mit ihm unter einem Dach zu wohnen. Ich bin selbstständig und beziehe ergänzend ALG2, da ich es noch nicht schaffe die KV alleine zu tragen. Die Arge übernimmt auch einen Teil der Miete. Ich bin nun mit meiner Tochter (es ist nicht sein leibl. Kind) aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, in eine eigene Wohnung. Der Kindsvater zahlt seit Jahren keinen Unterhalt mehr. Bevor ich meinen jetzigen Mann geheiratet habe, bezog ich deshalb Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Dieser Anspruch erlosch logischerweise mit der Heirat. Nun sind wir getrennt und ich soll von der Arge aus beim Jugendamt wieder Unterhaltsvorschuss beantragen. Die vom Jugendamt wollen dafür einen Nachweis der Trennung,sprich ich soll zum Anwalt gehen und die Scheidung einreichen. Ich will mich aber gar nicht scheiden lassen, bzw. woher soll ich wissen, ob ich das nach dem Trennungsjahr überhaupt will. Seit wir in zwei Wohnungen wohnen, kommen wir soweit prima miteinander aus. Jeder hat seinen Freiraum und er kann immer wenn er merkt er bekommt nen Anfall in seine Wohnung gehen oder ich kann sagen nein ich will ihn mal nicht sehen.
Da ich also derzeit keine Scheidung einreichen will, bekomme ich auch keinen Unterhaltsvorschuss. Wie erkläre ich das der Arge? Die Therapeuten meines Mannes würden schriftl. bestätigen, dass man mit meinem Mann derzeit nich zusammen wohnen kann. Wenn ich nun angenommen die Scheidung einreichen würde und mich nach einem Jahr doch nicht scheiden lasse, muss ich den ganzen Unterhaltsvorschuss zurück zahlen. Das kann ich nicht. Und ich kann den Vorschuss auch nicht zur Seite legen und ihn für so einen Fall "ansparen"

Es kann doch keiner verlangen, dass wir uns scheiden lassen. Zumal das ja auch enorme Kosten sind...Vielleicht wird das ja auch wieder was zwischen meinem Mann und mir. Das weiß ich doch jetzt noch nicht. Man wird ja sehen wie die Therapien anschlagen.
Also was soll ich tun?

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Kurzer Nachtrag zum Unterhalt vom leibl. Kindsvater. Er bezieht ALG2 und ist Alkoholiker. Demzufolge sieht es mit arbeiten bei ihm nicht gut aus. Mein Anwalt meinte damals zu mir " Klage? Vergiss es, er ist krank, dies kann er bestätigen lassen, er saß im Knast wegen Geldschulden, bekommt HartzIV, somit lohnt ein Klage nicht."

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Ein Nachweis der Trennung bedeutet nicht Scheidung.

Mein Freund musste nur seinen neuen Wohnsitz nachweisen.
Sprich, 2 getrennte Wohnungen haben die Trennung bestätigt.

Das hat dem Arbeitsamt dann gereicht und die Frau hat dann Hartz4 bekommen und er musste normal Unterhalt zahlen.

Du würdest dann auch normal UV kriegen wenn er nicht zahlen kann/will.

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Er ist ja nich der Vater des KIndes, also muss er auch nichts fürs Kind zahlen.

Nur für die Frau, Trennungsunterhalt

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Hallo!

Keiner verlangt von Dir die Scheidung! Geh zu Eurem zuständigen Stadtamt, Bürgerzentrum o.ä. und lass Dir eine" getrennt lebend Bescheinigung ausstellen" die ist kostenlos. Dauert keine 5 Min.
Wenn Du noch fragen hast kannst Dich gerne melden.
Alles Gute
Liebe Grüße Sanni

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du kannst dir vom einwohnermeldeamt eine "haushaltsbescheinigung" ausstellen lassen. in dieser sind die anschrift und die in deinem haushalt lebenden personen aufgeführt.

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danke für eure tips, nur bringt mir das alles nix solange ich die scheidung nicht einreichen will. werde mich mal anrufen lassen und direkt fragen wie ich vorgehn soll. denn ich hoffe ja, dass die therapie anschlägt und wir wieder ein paar werden. jetzt jedoch ist es unmöglich mit ihm unter einem dach zu wohnen...alles ein bisl schwierig.

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Hast Du Deine Antworten überhaupt gelsen und wenn ja deren Inhalt auch geistig erfassen können?

Ute