Ebay:nicht bezahlter Artikel gemeldet-jetzt hat sie bezahlt

Hallo,

ich habe am 02.10. etwas bei Ebay verkauft. Die Dame hat nicht bezahlt und nicht auf meine e-mails reagiert.

Also habe ich den Fall gemeldet und als dann auch nichts kam, wurde der Fall geschlossen und ich bekomme die Provision wieder gutgeschrieben.

Jetzt sehe ich grad, dass am 21.10. der Betrag auf meinem Konto eingegangen ist.
Einfach so, keine email- nichts!

Was mach ich denn jetzt? Kann ich die Bank anweisen, das Geld wieder zurück zu buchen? Ehrlich gesagt, würde ich ihr den Artikel gar nicht mehr schicken wollen, sondern wieder einstellen...

#danke
Viki

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Soweit ich weiß ist es so wenn der fall geschlossen wurde ohne das sie sich gemeldet hat ist der kaufvertrag aufgehoben
weiß das wer genau?

normal siehst du doch ihre BV auch,überweis es einfach zurück und schreib ihr das das erledigt ist,zwecks schließung usw. und stell es wieder ein

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ja du kannst den fall über ebay schließen, überweist das geld zurück und gut ist.

so etwas gibt es mittlerweile immer wieder bei ebay und ich kann dich verstehen.

sie hat durch den eröffneten fall von dir keinerlei anspruch mehr auf den artikel und kann auch keinerlei bewertung mehr abgeben (außer positiv). du erhälst dann die gutschrift des artikels wieder.
dann gehe bei dem artikel aber nciht auf wiedereinstellen, sondern "ähnlichen artikel verkaufen" - ebay erhebt momentan erneute verkaufskosten für wiedereingestellte artikel.
mit dem umweg bekommst du den artikel auch identisch ohne weitere arbeit wiedereingestellt

hoffe geholfen zu haben

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Super, danke für den Tip, hast mir echt geholfen #blume

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Hallo...
immer wieder dieser Irrglaube, dass mit einem geschlossen Fall der KV aufgehoben ist..das stimmt nicht!

Ein rechtsgültiger Vertrag ist erst aufgehoben, wenn dies nach Fristsetzung und Nichtreagieren angekündigt ist. Sprich..."Wenn sie nicht bis Datum zahlen, werde ich vom Kaufvertrag wegen Nichtleistung Ihrerseit zurücktreten!" Dies ist am besten per Einschreiben, oder eben zumindest als E-mail zu senden.
Nur wenn angekündigt wurde, dass man vom KV zurücktritt wegen Nichtzahlens, nur dann ist er auch nichtig nach Fristverstreichung.

Solange der Käufer also davon ausgehen kann, der KV ist gültig, hat er auch ein Recht darauf seine Ware zu bekommen!

Ich weiß, dass die Masche bei Ebay grad echt Haaresträubend ist, das so viele nicht zahlen, auch nicht auf geöffnete Fälle reagieren. Aber ein Schließen des gemeldeten Problems hat lediglich zur Auswirkung, dass die Gebühren von Ebay erstattet werden. Es hat KEINE Kaufvertragsaufhebende Wirkung...Leider!

Wenn sie also nun auf ihren ersteigerten Artikel besteht, musst Du (an die TE) auch schicken.

Liebe Grüße
Nicole

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Hallo

Was soll denn der Kram nun wieder.

Wer weiß warum nicht früher bezahlt wurde.

Schick es ihr und gut ist.

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Findest Du es normal, ohne jegliche Kommunikation 3 Wochen verstreichen zu lassen?



Ich nicht.

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Hallo,

wenn die Leute meinen, etwas ersteigern zu müssen, dann bitte nur, wenn das Geld dafür vorhanden ist und man innerhalb von 14 Tagen bezahlen kann! Und 14 Tage ist schon ein ziemliches "Polster".

Was meinst du, warum viele kleine Betriebe pleite gehen? Wegen genau DIESER Zahlungsmoral. Zahle ich heute nicht, zahle ich morgen - oder überhaupt nicht.

Es ist die absolut falsche Vorgehensweise, Verständnis für solche Nicht-/Spätzahler aufzubringen und nach Entschuldigungen zu suchen. Wenn sie schon später bezahlt, hätte sie auch mal kurz eine e-mail schreiben können, warum sie nicht zur Bank kommt.

SO schaut es mir danach aus, dass es wieder diese Masche ist: ich bezahle nicht, lasse vom Verkäufer den Fall schließen (der meint, damit ist alles erledigt), bezahle dann und wenn die Ware nicht vorhanden ist, sprich weiterverkauft, bestehe ich auf Erfüllung des geschlossenen, privatrechtlichen Kaufvertrages.

Sorry, ich habe kein Verständnis dafür, wenn Leute etwas ersteigern, ohne dass das Geld vorhanden ist. Dann darf man halt nicht mitsteigern und muss warten, bis das Geld auf dem Konto ist und man zeitnah bezahlen kann. Zeitnah bedeutet für mich, ca. 7 Tage nach der Ersteigerung sollte das Geld gebucht sein, falls man extra zur Bank deswegen muss und den Überweisungsbelegt einschmeißen. Aber bitteschön nicht 3 Wochen das Schweigen im Walde.

VG
Gael

... die SOFORT nach Ersteigerung bezahlt bzw. am nächsten Tag, wenn die Auktion evtl. um Mitternacht ausgelaufen ist.

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ich frag mich manchmal, warum manche immer gleich mit dem pressklotz draufhaun und hauptsache durch...

wie meine vorschreiberin schon gemeint hat, wer weiß, warum sie vorher nicht bezahlt hat!

schick ihr den artikel doch einfach und gut.... alles andere macht nur mehr stress!

du hast doch jetzt dein geld...

lass 5 mal grade sein und stress dich deswegen nicht rein #blume

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Hi,

falls du ihr keine Zahlungsfrist geschickt hast, schaut es so aus, dass der KV weiterhin seine Rechtsgültigkeit besitzt und Madame Anspruch auf die Ware hat.

Schick sie ihr also - aber erst in ca. 6 Wochen! Schreibe ihr, dass du in Urlaub bist und die Sachen erst nach Rückkehr am xx.xx.xxxx versenden kannst.

Sie kann sicherlich noch ein wenig darauf warten, da aufgrund des verspäteten GEldeingangs ersichtlich ist, dass sie die Sachen nicht dringend braucht.

VG
Gael

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So hätte ich es wohl auch gemacht.

Aber ich muss auch sagen, ich verstehe die Aufregung um nicht bezahlte Artikel nicht. Ich setz nach einer Woche grundsätzlich eine Frist von 5 Werktagen (da kommt man dann auch auf die 2 Wo etwa) und schreibe dazu, dass ich, wenn mir kein plausibler Grund genannt wird, danach einen Fall eröffnen werde und vom Kaufvertrag zurücktrete wegen Nichtzahlung. Das reicht doch schon, um dann auch auf der sicheren Seite zu sein, dass dann wirklich kein Anspruch mehr auf die Ware besteht.

Bis jetzt hatte ich Gott sei dank noch keinen Fall, wo dann nicht gezahlt wurde.
LG Nila

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Warum genau willst Du ihr den Artikel nicht mehr schicken?
Wer weiß denn, ob bei ihr nicht wirklich etwas so Gravierendes passiert ist, dass sie sich nicht melden konnte oder für 2 1/2 Wochen tatsächlich Wichtigeres im Kopf hatte als einen Ebay-Kauf?

Der Kaufvertrag ist m. E. nicht aufgehoben, nur, weil Du das bei Ebay so meldest. Ebay setzt ja nicht geltendes Recht außer Kraft.

Gruß,

W