Mein Mann bekommt ein Haus geschenkt

Hallo,

mein Mann bekommt das Haus seines Vaters Geschenkt, wisst ihr was wir beachten sollten?

Was ist wichtig zu wissen?

Der Vater wohnt in diesem Haus und wird auch darin wohnen bleiben.


Danke LG eve

1

für mich wäre als erstes wichtig zu wissen ob irgendwelche schulden auf dem haus lasten

2

Hallo Eve,

lasst Euch steuerrechtlich und erbschaftsrechtlich beraten.

Es muß geklärt, wie und ob Schenkungssteuer anfällt, was ist mit möglichen anderen Erben, was passiert im Streitfall #schock oder wenn der Vater noch mal heiratet...

Gruß W.

3

Hi,
Deine Frage kann dir so niemand beantworten.

Gäbe es andere Erben mit Pflichtanteil? Schulden? Wer zahlt die laufenden Kosten? Schenkungssteuer? Wer zahlt Renovierungen, Sanierungen...

Wir hatten das Thema vor einigen Jahren in der Familie.

Bei uns war die Situation so, dass die Schenkende auf diesem Weg versucht hat, ihr eines Kind zu enterben (warum und wieso ist privat - aber eine ganz normale "Enterbung" wäre nicht möglich gewesen, dafür ist "zu wenig" vorgefallen). Es ging gründlich daneben.

Die Schenkende starb wenige Jahre nach der Schenkung. Innerhalb der Frist von 10 Jahren - damit war das Haus trotz der Schenkung Bestandteil vom Erbe. Um das andere Kind auszahlen zu können musste der Beschenkte (der nun Erbe war) das Haus verkaufen. Dumm nur, dass in dem Haus (in einem viertel davon) eine Person von der Schenkenden ein lebenslanges Wohnrecht bekommen hat.

Ein Haus zu verkaufen wo jemand (kostenloses) Wohnrecht auf Lebenszeit drin hat ist praktisch unmöglich.

Also musste diese Person ausgezahlt werden...da gibt es dann Tabellen, welche Lebenszeit diese Person noch zu erwarten hätte, was die Miethöhe für etwas vergleichbares ist #bla#bla...aber natürlich läuft das alles nicht reibungslos ab, wenn die Person vor allem eines NICHT will: ausziehen.

Dazu kamen sehr hohe laufende Kosten vom Haus, das Haus musste kernsaniert werden usw. - alles nicht machbar vom Beschenkten, und die dort wohnende hatte weder Geld noch Lust sich um irgend etwas zu kümmern, selbst der Garten war schon zu viel Arbeit und total verwildert, der Verkauf (beste Lage in einer der teuersten Städte) war halt notwendig. Der Beschenkte hat dazu halt auch noch am anderen Ende Deutschlands gewohnt.

Endergebnis: alle unzufrieden und zerstritten bis heute. Der einzige "lachende Dritte" war der, der eigentlich lt. Wille der Mutter gar nichts bekommen sollte...der hat seinen Pflichtteil bekommen wie sonst auch, die Scherereien hatten andere.

Das kann bei Euch natürlich alles ganz anders aussehen. Aber die ganze Sache sollte sehr genau durchdacht werden.

Viele Grüße
Miau2

4

Hallo,

das ist ne ansich liebe Sache vom Vater ABER wie schon viele schrieben: was ist mit dem Grundbuch ? Ist es "sauber" oder lasten Schulden auf dem Haus ?
Von da an wo ihr Eigentümer des Hauses seit und der Vater Wohnrecht (vermutlich auf Lebenszeit hat) seit IHR verantwortlich für ALLES ! Von Renovierungen / Sanierungen, über alles was ander Straße anfällt, bis hin zu Müll etc.
Etwas das gut überlegt sein möchte.
Nach der Schenkung seit ihr die Besitzer - zukünftige Erben wie zB andere Geschwister sind dahingehend an sich machtlos ... würde evtl aber auch noch einmal mit einem Notar darüber sprechen ... und wie schon jemand geschrieben hat - Vater Wohnrecht, was ist gegebenfalls mit einer Frau/Freundin ? ? ?
Wie gesagt mit dem Notar reden. Die Schenkungssteuer ist allgemein überschaubar, sofern das Haus nicht in den Millionenwert geht ;-)

5

Hi,
sie sind eben nicht machtlos, wenn der Schenkende innerhalb von einer Frist von 10 Jahren nach der Schenkung stirbt.

Zumindest die Erben die einen Anspruch auf einen Pflichtteil hätten hätten auch Ansprüche an das Haus (halt anteilsmäßig), wenn das passiert - genau das IST bei uns passiert. Wobei ja die Frage, ob es außer dem Mann der TE noch andere Erben mit Pflichtteil geben würde nicht beantwortet ist.

Wenn sich also die Gesetzeslage in den letzten 7 Jahren nicht maßgeblich geändert hätte würden weitere Erben mit Pflichtansprüchen die Sache im Falle eines Todes innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung u. U. erheblich komplizieren.

Viele Grüße
Miau2

6

Begründung vergessen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/2325.html

Viele Grüße
Miau2