Kennt sich hier jemand mit Erbrecht aus???Schulden erben bei Kindern

Hallo,

vielleicht kennt sich ja hier jemand mit Erbrecht aus,speziell bei minderjährigen Kindern als Erben.

Zum Fall:

Der Freund meiner Schwester ist letzten Dezember an Leukämie verstorben.
Beide haben einen Sohn zusammen (4Jahre alt).Sie haben sich vor knapp 2 Jahren zusammen ein Haus gekauft,das mit ca.50000€ belastet ist.
Im Grundbuch standen beide Elternteile.
Nun ist mein kleiner Neffe Alleinerbe,da sie ja nicht verheiratet waren.Meine Schwester möchte das Haus gerne behalten,allerdings wird der Kredit dafür noch langeabzuzahlen sein.
Jetzt hat sie den Erbschein beantragt und da wurde ihr gesagt,dass die Höhe der Schulden zu hoch sind für ein Kind.
Jetzt wird die Sache geprüft und geht evtl.vors Vormundschaftsgericht.

Im blödesten Fall müssen ihre "Schwiegereltern" mit ins Grundbuch,das will meine Schwester aber auf keinen Fall,da sie mit denen kein gutes Verhältnis hat.Dann würde sie das Haus verkaufen.Aber dann kann sie private Isolvenz anmelden,denn sie hat keine Rücklagen mehr.

Das Haus ist auch sanierungsbedürftig,da mein Schwager nicht mehr geschafft hat,alles zu renovieren.Da entstehen also auch nochmal Kosten.

Wie ist das,dürfen minderjährige Kinder Schulden erben?wenn ja in welcher Höhe?
hab jetzt gelesen,dass er wenn er 18 wird,das Erbe noch ausschlagen darf,stimmt das?
meine schwester ist ja nur Nebensache im Grunde,sie hat ja nix geerbt,aber sie ist ja der Vormund von dem Kleinen.

Würde mich über Antworten freuen.

LG

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ich kann mich echt täuschen, aber ist das nicht so, dass sie als mutter nicht das erbe zu verwalten hat? also wäre das doch kein problem, später kann er ja immer noch entscheiden.

und: soweit ich weis, kann sie auch erben, auch wenn sie nicht verheiratet waren.

bei nem bekannten meiner eltern war das erst anfang april so, dass die LG (er lag im koma, ist wieder genesen, wieder ins koma gefallen, war hirntot, es ging ums abschalten der geräte, die mutter konnte es nicht entscheiden, hätte sie nicht übers herz gebracht) bei nem anwalt war und der meinte, wenn nachgewiesen werden konnte, dass sie eheähnlich gelebt haben, sie genauso viele rechte und pflichten wie ne ehefrau hat.

außerdem: deine schwester steht doch auch im grundbuch, oder? also erbt der junge nur den teil seines vaters. sie ist ja mitbesitzerin. unter umständen bekommt sie dann den teil des vaters zugesprochen? zur verwaltung für ihren sohn...

wie gesagt, ich kann mich auch täuschen...

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hi,

ja das denke ich auch.am 10.6.hat sie ein termin bei ihrer anwältin,die wirds wissen müssen.
ja sie steht im grundbuch,beide standen drin.
ja mein neffe hat den teil des vaters geerbt,er hatte auch vermögen hinterlassen,aber auch die schulden,und das Minus überwiegt leider dabei.

danke für die antwort

lg

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generell dürfen Kinder keine Schulden erben, deshalb auch das Vormundschaftsgericht, die prüfen ob ein Wert dagegen steht oder ob es Konsumschulden sind.

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und da wurde ihr gesagt,dass die Höhe der Schulden zu hoch sind für ein Kind.


so so.

Man.


Ich würde eine Anwältin befragen, die sich mit Erbrecht auskennt.

Gruß

manavgat

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Das Vormundschaftsgericht wird prüfen, ob das Erbe für das Kind unterm Strich finanzielle Vorteile bringt oder ob die Schulden höher sind als der anteilige, momentane Marktwert des Hauses.
Im letzteren Fall wird das Vormundschaftsgericht das Erbe nicht genehmigen, notfalls für das Kind ausschlagen.
Sollte das passieren und die Mutter (Miteigentümerin) kann das Haus weiter allein finanzieren, spricht nichts dagegen, dass sie das ganze Haus bekommt. Kann sie es nicht weiter bezahlen, wird es wohl verkauft werden müssen.

Ist der Wert des Hauses höher als die darauf liegenden Schulden, erbt das Kind und die Mutter wird mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verwalter des Anteils eingesetzt.

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#spricht nichts dagegen, dass sie das ganze Haus bekommt.#

Da spricht einiges dagegen.
Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, erbt das Bundesland.
Kurz und bündig : Zwangsversteigerung.

freundliche Grüsse Werner

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Das Land erbt die Schulden ? Würde mich wundern.

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Ein minderjähriges Kind darf nur erben, wenn ihm aus der Erbsache keine Nachteile erwachsen. Ein Kind darf so z.B. keine Schulden erben, weil es keine Möglichkeit hat, diese zu bezahlen. Das Kind hat ja keine Einkünfte. Wenn das Haus ein eigenes Einkommen hätte, wäre das schon etwas anderes. Wenn Mieteinnahmen erwirtschaftet werden könnte die Berechnung schon positiver aussehen. Allerdings könnte es dann sein, dass sie kein Kindergeld mehr bekommt - eben je nach Höhe der Mieteinnahmen.
Das Problem eines Hauses ist eben auch, dass dafür auch Kosten anfallen. Wer zahlt denn (im juristischen Sinne) die Steuern, Versicherungen, Reparaturen?
Daher geht das vor das Gericht. Das soll die Interessen des Kindes schützen. Die Interessen der Mutter könnten eventuell nicht identisch sein, mit denen des Kindes. Sicherlich werden beide emotional an dem Haus hängen, aber für das Kind ist es ein ziemlicher Klotz am Bein für eine sehr lange Zukunft. Wenn andere Geld für ihren Führerschein sparen, fängt dein Neffe dann an die Schulden seines Vaters abzutragen. Keine sehr schöne Zukunft.
Das Vormundschaftsgericht tritt immer in Vorschein, wenn Kinder Vermögen oder Schulden erben, was in irgendwelchen Wertsachen angelegt ist, für die eben auch ein gewisser "Unterhalt", Wartung, Steuer, Versicherungen,... zu zahlen ist. Nur wenn das Vermögen noch viel höher ist, als die Kosten, die in den Jahren bis zur Volljährigkeit anfallen, stimmt das Vormundschaftsgericht zu.
Aber mal was anderes...wenn dein Schwager wußte, dass er Leukämie hat, wieso hat er kein Testament gemacht? Gerade bei so etwas.

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Habe ich mich auch gefragt.

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ja, das hab ich mich auch gefragt...spätestens wenn das leben definitiv nichtmehr zu retten ist, heirate ich noch schnell und mache ein testament, damit alle abgesichert sind.

hat mein bekannter auch gemacht. gestorben vor 2 jahren, 2 wochen vor seinem tod noch schnell geheiratet und 3 monate vorher testament geschrieben....

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