Haushaltshilfe und Steuern..einfach mal lesen

Hi ihr #herzlich

Und zwar geht es um folgendes, eine Freundin von mir ist jetzt in der 34 ssw mit ihrem 3 #schrei schwanger. Jetzt lag sie mit vorzeitigen Wehen im Krankenhaus und ist seit ca einer Woche wieder daheim. Ihr Frauenarzt hat ihr jetz eine Haushaltshilfe für jeweils 8 Stunden am Tag verschrieben.

Sie kann für die Zeit aber auch eine Freundin nehmen die für sie die Hausarbeit erledigt, sie rief mich letze Tage an und fragte ob ich das evt machen würde. Jetzt zur meiner eigentlichen Frage, wie sieht es mit Steuern aus, man wird ja in der Zeit von der Krankenkasse bezahlt, muss man das Geld dann am Ende des Jahres beim Lohnsteuerausgleich versteuern oder wie läuft das ab ???

Würde mich über Antworten freuen.

GglG Daniela

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Hi,
wenn du das privat machst bist du Arbeitnehmer und sie Arbeitgeberin. Mit allen Rechten und Pflichten.

Heißt, das ganze muss entweder (weil es unter 400 Euro/Monat bleibt) als Minijob angemeldet werden, oder es wird ein "Midijob". Entsprechend müssen Abgaben vom Arbeitgeber abgeführt werden (die zahlt nicht die Krankenkasse, die hat mit diesem Arbeitsverhältnis nichts zu tun).

Steuern müsstest du entsprechend abführen, entweder direkt (auf Lohnsteuerkarte, wenn über 400 Euro) oder eben über den Lohnsteuerjahresausgleich. Hängt halt auch von weiteren Einkünften in dem Jahr ab.

Weil das ganze nicht so einfach ist hatte mir meine KK damals angeboten, dass ihre Arbeitgeberberatung mit bei den ganzen Formaliäten hilft (ich war damals diejenige auf der Suche nach einer Hilfe). Nur weil die Krankenkasse für privat organisierte Hilfen nur 5,xx pro Stunde gezahlt hätte (brutto, nicht noch mal die Abgaben zusätzlich) wäre es meiner Freundin zu wenig gewesen, verständlicherweise, wir hätten draufzahlen müssen und wollen.

Wir haben dann einen entsprechenden Dienstleister gefunden, der das gemacht hat und dafür über 13 Euro pro Stunde abrechnen durfte. Höher qualifiziert als meine Freundin waren die Daman allerdings auch nicht...

Mir wurde damals deutlich davon abgeraten, das privat zu organisieren, vor allem dann, wenn es über die Minijobgrenze hinaus geht (und bei mir ging es um bis zu 16 Wochen mit 24 Wochenstunden...).

Viele Grüße
Miau2

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#danke für Deine schnelle Antwort, hatte mir das auch schon gedacht das es so sein wird, ist ja eigentlich nichts anderes als wenn es ein ganz normaler Job wäre ;-)

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Hi,
sie müßte sich dann anmelden, und ich denke da kann man als Laie nur abraten.
Bei mir macht mein Mann z.Zt. die Haushaltshilfe, weil er aber eben mein Mann ist, hat er unbezahlten Urlaub und bezieht von der KK den Verdienstausfall als Entgeltersatzleistung.
Einfacher wäre es wohl sich an einen gemeinnüzigen Verein zu wenden, die organisieren ebenfalls Haushaltshilfen und rechnen direkt mit der KK ab.

LG

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Frag mal bei der KK nach, mir wurde damals gesagt bis zu einer bestimmten Summe im Jahr darf man ähnlich wie beim Übungsleiterfreibetrag Steuer- und Sozialversicherungsfrei so bekommen.

Das weiß die KK aber!