Beamte und Gehalt während der Mutterschutzes...Gibt es Kundige???

Oh Mann, vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Bin gerade dabei mal unsere künftigen Finanzen anzuschauen und komme nicht Recht weiter.

Weiß jemand wie sich das Gehalt während des Mutterschutzes errechnet.
Konkret...wird das ganz normale Nettogehalt weitergezahlt? Oder gibt es da Abzüge wie bei der Berechnung des Elterngeldes?
Wird ab Geburt der Familienzuschlag dann mit Kind gerechnet oder ohne? Und wie berechnen sich die 8 Wochen, wenn das Kind mitten im Monat geboren wird. Wahrscheinlich kalendertäglich aber wie rechnet man das aus????????

Gibt es hier jemanden der sich damit auskennt?#bitte

Habe so viele Fragezeichen über meinen Kopf.


#danke

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Also ich habe mein Gehalt ganz normal weiter erhalten.

Familienzuschlag kommt drauf an, ob Dein Partner auch ein Anrecht darauf hat und wer den dann beantragt.

Wenn das Kind Mitten im Monat kommt wird das natürlich verrechnet. Nach welchem Schlüssel, kann ich Dir allerdings nicht genau sagen. Aber ich gehe auch davon aus, dass es tageweise sein wird.

Ich fand den Betrag den ich bekommen habe in Ordnung und muss gestehen, dass ich daher nicht nachgerechnet habe.

Und mit kleinem Kind zu Hause hat man anderes zu tun :-)

VG lachris





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Ich habe mein Gehalt FAST normal weiterbekommen. Denn leider hatte ich vergessen, meine Stundenreduzierung erneut zu beantragen. 3 Wochen vor dem Geburtstermin rief man mich dann an, ob das denn stimmen würde, dass ich nach den Sommerferien mit voller Stundenzahl einsteigen wolle. Ich war wie gelähmt und stammelte sowas wie "Nee, ich bekomm doch in 3 Wochen ein Baby. Volle Stundenzahl???" "Tja", sagte mir die nette Dame am Telefon, "das ist ja dann wohl dumm gelaufen. Dann bekommen Sie im Mutterschutz nun das volle Gehalt, danach gehen Sie ja sicher eh in Elternzeit." und lachte leise. Ich habe also promt mehr als doppelt so viel im Mutterschutz nach der Geburt erhalten als sonst. Aber wie gesagt: das war reine Glückssache.

Normalerweise entspricht das Mutterschutz-Entgeld der Besoldung.
LG
cori

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#danke#danke#danke

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Ich bin auch Beamtin. Magdalena kam am 22.12.2008 (ET war der 13.12.) zur Welt. Mein Mutterschutz ging vom 01.11.2008 bis 16.02.2009. Ich habe in dieser Zeit mein ganz normales Gehalt bezogen, für den Februar dann halt anteilig ca. 50 Prozent. Ab 17.02.2009 habe ich dann Elterngeld bekommen.

Da mein Mann auch Beamter ist, bekam er ab Geburt den kompletten Kinderzuschlag.

Während meinem Mutterschutz haben wir beide jeweils 50 Prozent des Familienzuschlags erhalten, als ich dann in Elternzeit war, hat er ihn zu 100 Prozent bekommen.

VG
Claudia #sonne

PS: Ich hab grad gesehen, dass Du auch aus Bayern kommst. Ich habe während der Elternzeit einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung von der Bezügestelle erhalten (die Höhe ist gestaffelt, abhängig von der Besoldungsstufe). Nur als Tipp, falls Du das noch nicht weißt ;-).

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Zur Beantragung des Zuschuss bekommt man automatisch ein Formblatt von der Bezügestelle.

lg

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Ne, nicht überall.
Ich hab das nur durch Zufall erfahren!

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bezüge laufen ganz normal weiter, der Zuschlag wurde nachgezahlt. Den Krankenkassenzuschuss musste ich beantragen, da hat mir keiner ein Formular geschickt.
Am besten ist noch, dass im Dezember ganz normal das Weihnachtsgeld kommt!!!

LG
Susanne

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Bei euch gibt's noch Weihnachtsgeld? Ich muss umziehen!!!

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Es wurde nirgendwo abgeschafft. In Bayern wirds einmalig ausbezahlt....in vielen anderen Bundesländern wurde es nicht abgeschafft sondern mtl. umgelegt...d.h. da ist damals das mtl. Gehalt mehr geworden bei uns eben nicht.

Weiß nicht was besser ist.

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