Finanzamt, außergew. Belastungen + Apothekenbelege

Hallo meine Lieben,

kennt sich hier jemand zu folgendem Thema aus:
es geht um die privat bezahlten Apothekenquittungen (da die Kasse halt Schnupfenmittel, Osanit etc. nicht zahlt), die als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommenssteuer angesetzt wurden. Das FA München will diese nicht anerkennen, weil sie "ohne ärztliche Verordnung" gekauft wurden - was für mich - sorry - total hirnrissig ist! Warum soll mir der KiA ein Rezept für ein Mittel ausstellen, das ich als Kassenpatient eh selbst zahlen muß???

Danke + Gruß - Bea

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Hallo!

Bevor du da jetzt viel Kraft und Energie reinsteckst: Ist es denn überhaupt relevant? Kommt ihr überhaupt über die zumutbare Belastungsgrenze?

Wenn nein, dann hark es ab.

Wenn ihr über die Grenze kommt: Wieviel Geld habt ihr denn für Medikamente im Jahr ausgegeben, dass es steuerlich ins Gewicht fällt? Lohnt sich der Aufwand, oder geht die Ersparnis für Porto drauf?

Wenn die Ersparnis (sprich Steuerrückzahlung) Gewicht hat:
Ich kanns verstehen. Es gibt viele Menschen, die medikamentenabhängig sind. Die könnten ja ihre Sucht von der Steuer absetzen!?
Wenn ihr soviel an Medis im Jahr ausgebt, solltet ihr vielleicht auf Hausmittel umsteigen. Spart Geld und man hat keinen Ärger mit dem FA!

Gruß nakiki

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Hallo Nakiki,

..wenn der Betrag so geringfügig wäre, würde ich keine Frage dazu stellen: es handelt sich um 1600,-- € für 2009, bei einer Höchstgrenze von 243,-- €.
Und nein: ich bin nicht medikamentenabhängig.

Und leider war das keine Antwort auf meine Frage, ob das so rechtlich zutrifft, also eine rechtliche Grundlage hat.

Trotzdem danke + Gruß - Bea

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Okay, wobei ich mich jetzt frage, wie solche Kosten enstehen können ohne ärztliche Verordnung, aber egal.

Hier der Link: http://www.steuerlinks.de/richtlinie/estr-2005/r33.4.html

Wie hat das FA denn seine Entscheidung begründet? Welcher Paragraph bzw. Richtlinie wurde angegeben? Dann könntet ihr euren Widerspruch darauf begründen.
Wobei, wenn keine ärztliche Verordnung vorliegt, wirds eh schwierig.

Gruß nakiki

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Hi,

ich denke, da nimmt es einer zu genau.
Hier sind zwei hilfreiche Links:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stspab0006.htm
http://www.finanztip.de/web/steuersparbuch/aussergewoehnliche-belastung.htm

LG
Barbara

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Hallo Barbara,

...danke Dir #ole

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Viel Erfolg! #klee
Kannst mich ja mal wissen lassen, wie weit ihr gehen musstet, um (euer gutes) Recht zu bekommen.

LG
Barbara

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Lassen Sie sich die Notwendigkeit durch eine ärztliche Verordnung bescheinigen. Tipp: Bei einer andauernden Erkrankung mit anhaltendem Verbrauch bestimmter Arznei-, Heil- und Hilfsmittel reicht die einmalige Vorlage einer Verordnung.

Steht in dem einen Link drin, den Dir eine andere Userin schon hat zukommen lassen.

#aha Doch, es ist tatsächlich so, dass der Arzt die Notwendigkeit des Medikamentes bestätigen muss (!!!), bevor man die selbst gekauften Medis absetzen kann!

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so abschließend noch für alle, die hier päpstlicher als der Papst sind:
Mein Internist wird mir jetzt eine unbefristete Bestätigung/Verordnung für meine privat bezahlten Reflux- und Erkältungsmittel ausstellen und zwar ab 2009. Sollte dies wieder nicht anerkannt werden, wird er mir für jede Apothekenquittung eine grüne Bescheinigung ausstellen.

Lieben Gruß - Bea

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Apropos "päpstlicher als der Papst".... - das kann er doch lt. Deiner Krankenkasse gar nicht!

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...er kann nicht eine Pauschalbescheinigung für alle privat bezahlten Mittel ausstellen. Aber aufgrund von meinem chronischen Reflux gibt es diverse Folgekrankheiten, die damit steuertechnisch abgedeckt werden #ole
Nur eine Frage der Formulierung :-p

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Hallo meine Steuerprofis,

...sorry, ich geh jetzt außer Haus und setze die gesamte, erkämpfte Steuerrückerstattung in Medikamente um, weil ich ja abhängig bin....#rofl

Wünsche Euch trotz unserer Erstattung noch einen schönen Tag!

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Wenn diese Kosten nicht 5 % eures Einkommen übersteigen, kannst du sie (soweit ich weiß) nicht geltend machen.

Find ich auch total doof!

LG, KayKay

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Danke - wie schon in den vorhergehenden Beiträgen mehrmals erwähnt: meine Höchstgrenze liegt bei 240,-- € im Jahr und meine Belege (da das ja scheinbar für manche super interessant ist...bestehen aus km-Geld, Arztrechnungen + privat bezahlten Arzneimitteln) machen 1600,-- € aus.

Also das Problem liegt nicht an der Höchstgrenze.

Aber ich habe es jetzt bereits in Zusammenarbeit mit unserem KiA und meinem Internisten geklärt.

Lieben Gruß - und sorry, Du kannst nix dafür, daß ich mich über bestimmte Leute nur wundern kann

Bea