Kindergartenzuschuss Arbeitgeber...wer kennt sich aus?

Hallo,

ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Der Chef meines Mannes hat uns jetzt angeboten anstatt einer Gehaltserhöhung die Kindergartengebühren unserer Tochter zu übernehmen. Auch nicht schlecht ;-)
Nur weiß ich grad nicht ob das Sinn macht, da unsere Tochter ein Kann-Kind ist. Bei uns ist das letzte Kindergartenjahr Beitragsfrei. Nun zahlen wir aber noch bis zum Sommer ganz normal die Kindergartengebühren,und wenn sie dann wirklich eingeschult wird (steht auch schon fest mittlerweile), dann bekommen wir die Gebühren wieder zurück, da ja eigentlich das letzte Jahr umsonst gewesen wäre.
Wenn nun der Chef ab Mai die Gebühren die wir momentan zahlen, übernimmt,macht das aber doch wenig Sinn,oder?Dann bekommt er sie ja eh im August zurückgezahlt.Oder?Kennt ihr euch da aus? Im August kommt dann unserer Kleinste in den Kindergarten,ab da macht es dann Sinn.Sollen wir ihm sagen, er soll das im August erst anfangen?Oder wie? Habt ihr eine Idee?

Lg
Sarah

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Hallo Sarah,

soweit ich das kenne, zahlt der Arbeitgeber das Geld ja an Euch. Das ist dann auch ein Steuervorteil meine ich, da das (glaube ich) ja direkt vom brutto abgezogen wird.
Ihr zahlt das Geld aber ganz normal an den Kiga.
Kommen die Gebühren zurück, dann direkt an Euch.
Da hat dann der Arbeitgeber ja nix mehr mit zu tun.
Ob das dann so rechtens ist kann ich natürlich nicht 100%ig sagen.

Hier mal ein Link, wo das auch noch kurz erklärt wird:
http://www.karriere.de/beruf/alles-geschenkt-alternativen-zur-gehaltserhoehung-6030/2/

Liebe Grüße,
Nina.

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Hallo!

Meines Erachtens macht es keinen Sinn. Wenn euer Kind nicht eingeschult wird, müsst ihr ab August doch eh keine Gebühren mehr bezahlen.

Wenn es eingeschult wird, erhaltet ihr das jetzt gezahlte Geld wieder. Lohnt sich für euch also daher nicht.

Gruß nakiki

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ab August geht unsere Kleinste in den Kindergarten. Von daher lohnt es sich dann schon

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Hallo!

Wie hoch soll denn die Gehaltserhöhung sein?
Der Kindergartenzuschuss vom AG ist steuer- und sozialabgabenfrei.
Daher würde ich die Gehaltserhöhung aufsplitten: Einen Teil als Kindergartenzuschuss (jedoch nur für die Kleine) und einen Teil als "normals" Brutto.

Außerdem solltet ihr daran denken, dass der Kitazuschuss nicht bei Berechnung für Lohnersatzleistungen (EG, ALGI, usw.) mit einfließt. Und ihr solltet eine Klausel festhalten, wie es weitergezahlt werden soll, wenn die Kleinste auch raus ist aus der Kita.

Gruß nakiki

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Bescheuerte Idee!!!!!

wenn das Kind nicht mehr in den Kiga geht, dann habt ihr Pech! Im übrigen zählen diese Beiträge nicht mit bei Kranken- und Arbeitslosengeld sowie bei der Rente.

Die Kigagebühren könnt ihr außerdem von der Steuer abgesetzen.

Hier hat imho nur der Chef einen Vorteil: er spart Sozialabgaben und kann nach Ablauf der Kigazeit Geld sparen.

Gruß

Manavgat