noch während karenz schwanger - geld bei freistellung?

guten abend!

so zu meiner situation:

mein sohnemann ist bald 20 monate und ende april müsste ich wieder arbeiten gehen (bin krankenschwester), so und jetzt bin ich gerade wieder schwanger (ca. 7 woche). mein kinderbetreuungsgeld endet daher mit ende april. wenn ich jetzt freigestellt werde, was bekomme ich da an freistellungsgeld? bei meinem ersten kind wurde es ja an den letzten 3 arbeitsmonaten berechnet. oder wäre es gescheiter wenn ich noch etwas arbeiten gehen würde???

kennst sich da jemand aus? aja ich bin aus österreich!

hoffe ihr könnt mir tipps geben.

danke und gute nacht!

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hallo!

für eine freistellung (vorzeitiger mutterschutz) brauchst du einen grund - "schwanger sein" alleine ist dafür zu wenig. insoferne stellt sich die frage "was gescheiter ist" gar nicht.

soweit ich weiß: wenn du direkt von der karenz in den mutterschutz gehst, dann bekommst du 180% von der geringsten kbg variante - also dann ca 870 euro im monat bis 8 wochen nach errechnetem gebursttermin. danach hängt es halt von der gewählten variante des kbg ab.

am besten ist du rufst mal bei deiner krankenkasse an und fragst.

weiß dein arbeitgeber schon bescheid? hast du schon eine betreuungsmöglichkeit? du begibst dich nämlich in teufels küche, wenn du nicht zum dienstantritt erscheinst!

alles gute!

co

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hallo!
danke für deine antwort!

also mein arbeitgeber weiß noch nicht bescheid, da ich diese woche erst fa termin habe. aber anschließend wenn alles ok ist, werd ich gleich bescheid geben.

einfach schwanger sein, weiß ich reicht nicht. bei der ersten schwangerschaft bin ich auch schon in der 10. woche freigestellt worden aufgrund mega übelkeit und blutungen.
da ich auf einer notfall-station arbeite, darf ich sowieso nicht arbeiten wenn ich schwanger bin.

werd mal bei der krankenkasse anrufen!

dir auch alles gute!

lg 2bubenhaus

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hi!

nochmal ich ;-)

hier noch ein link:

http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.082100.html

da steht:

"Bezieherinnen einer Leistung nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) erhalten grundsätzlich das Wochengeld in der Höhe von 180 Prozent des Grundbetrages (436 Euro)."

finanztechnisch gesehen wäre es je nach deinem verdienst eventuell also günstiger wenn du noch arbeiten kannst. aber wenns wieder so wird, dann kannst eh nicht ...

ich drück dir die daumen, dass die jetztige schwangerschaft besser verläuft! :-)

alles gute!

co