Nun hats auch mich getroffen! Hartz IV-Frage wegen Wohnung!

Hallo!

Meine Tochter und ich wurden gerade erst von meinem Mann verlassen. Er war Alleinverdiener! Nun steh ich natürlich erstmal ganz schön dumm und Mittellos da.
Ich war heute bei der Arge um mich beraten zu lassen bzw. einen Antrag zu stellen.
Ich fragte die Sachbearbeiterin, wie hoch denn die Miete sein darf. Antwort: 252,- € Kaltmiete bei 60 m²!
Jetzt habe ich mich mal im Netz umgeschaut und ich habe keine Ahnung wie ich eine Wohnung zu diesem Preis hier finden soll!
Kennt sich jemand damit aus?

LG Anastasia (die den ganzen Tag Rotz und Wasser heult)

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Hallo. Dass dein Mann Dich und Deine Tochter verlassen hat tut mir sehr leid.

Hast Du schon mal bei Immobilienscout24 geschaut nach Wohnungen (sind aber heute Wartungsarbeiten). Dort gibt es sehr viele Wohnungsangebote und sicher auch welche die vom Amt genehmigt werden

LG Heidi

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Hallo

und Danke für deine Antwort!

ja ich habe dort geschaut und deshalb bin ich ja irritiert. Werden wirklich nur die genannten 252,- € gezahlt und kann man mit denen reden, wenn es 20-30 € mehr sind, oder muß ich alles drüber automatisch selbst zahlen!

LG

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Mein Mann hat auch mal Hartz VI bekommen, jedoch habe wir da schon in unserer Wohnung gewohnt. Da wurde für das erste halbe Jahr die komplette Miete bezahlt und danach hätten wir ausziehen müssen bzw. den Betrag der darüber war aus eigener Tasche zahlen müssen.

Da Du jedoch eine neue Wohnung brauchst und sie vom "Amt" genehmigen lassen musst gehe ich davon aus dass sie diesen Betrag wirklich nicht übersteigen darf. Ich glaube Du musst dem Amt auch 3 Wohnungsangebote vorlegen

LG Heidi

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Ist natürlich auch ein Anreiz dafür, sich einen Job zu suchen und Geld dazu zu verdienen. Du wirst leider nicht drum herum kommen, arbeiten zu gehen und Dein Hausfrauenleben aufgeben, wenn Du Dir etwas schönes leisten willst.

Ist halt mal so im Leben. Im übrigen gibt es Wohnungen, da wo Du wohnst, die Du Dir leisten kannst und die größer als 25 qm sind.

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An welcher Stelle habe ich denn gesagt, daß ich nicht arbeiten gehen will. Ich allerdings noch ne kleine Tochter zu versorgen, die nicht in den Kindergarten geht (ab September)

Ja, ich habe mittlerweile auch bezahlbare Wohnungen gefunden.



Danke für Dein Mitgefühl

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Hallo,

nicht wundern, wenn jetzt gleich antworten kommen, dass das hier ein Forum ist, an dem diskutiert wird. Mitgefühl kennt da nicht jeder bzw. ist nicht gewollt;-)

Du machst das schon und ich drück die Daumen, dass es aufwärts geht bei dir#pro

vg, m.

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Ich habe mir mein Leben auch nicht so vorgestellt und bin alles andere als scharf darauf von staatlichen Leistungen zu leben. Aber alles andere muß ja erstmal angeleiert werden und das geht nicht von jetzt auf gleich.

Ich hatte einfach gehofft jemanden zu finden, der mich darüber noch ein bißchen mehr informieren kann.

LG Anastasia

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"Ich hatte einfach gehofft jemanden zu finden, der mich darüber noch ein bißchen mehr informieren kann. "

Kein Thema - http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum - ggfs. findest Du dort sogar Leute aus Deiner Gegend, die entsprechend organisiert sind.

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Dankeschön!

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Warst Du denn schon beim Anwalt? Als erstes ist ja Dein Mann unterhaltspflichtig Dir gegenüber und Deiner Tochter. Vielleicht mußt Du ja dann gar kein ALGII beantragen.

Die Arge muß Dir auch erstmal ein halbes Jahr Deine jetzige Miete bezahlen, d.h. bis der Antrag durch ist + 1 halbes Jahr hast Du ja ca 7 Monate Zeit, etwas zu finden.

Gibt es bei Euch ein kostenloses Wochenblatt? Ich habe festgestellt, daß Vermieter günstige Wohnungen nicht im Internet anbieten, sondern dort, wo die Anzeigen wenig oder nichts kosten.

Hast Du schon geschaut, ob Du einen Kita-Platz für Dein Kind bekommst? Wie lange hast Du Elternzeit beantragt?

Ganz viele Fragen, das wichtigste ist aber erstmal der Anwalt.

Kopf hoch + Gruß GR

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Also wenn NACHWEISLICH über einen gewissen Zeitraum keine angemessene Wohnung im jeweiligen Landkreis zu finden ist, dann muss sich die Arge natürlich an den tatsächlichen Mietpreisen orientieren. Sie können dem Leistungsempfänger ja nicht einfach Summen vorgeben, die gar nicht zu erreichen sind.

AAAABER:

1. Treffer: http://www.immonet.de/thueringen/nordhausen-nordhausen-nordhausen-wohnung-mieten-58187d1213-11.html

2. Treffer: http://www.immonet.de/thueringen/nordhausen-nordhausen-nordhausen-erdgeschosswohnung-mieten-58187d1218-8.html

3. Treffer: http://www.immonet.de/thueringen/nordhausen-nordhausen-nordhausen-wohnung-mieten-58187d1213-5.html


3 angemessene Wohnungen, die ich innerhalb von 2 Minuten bei nur einer Immobilienplattform gefunden habe.
Wer sagt denn, dass du die 60 qm unbedingt ausschöpfen musst? Es heisst BIS ZU. Also sind durchaus auch Wohnungen mit 48 qm oder 55 qm als angemessen zu betrachten.

Und da es offensichtlich zumutbare und angemessene Wohnungen in deiner Region gibt wird dir die Arge auch tatsächlich nur diese 252 Euro Kaltmiete zahlen. Nimmst du eine teurere Wohnung, dann musst du die Differenz und alle damit verbundenen Mehraufwendungen aus eigener Tasche (sprich deinen Regelleistungen) bestreiten.

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Hallo,

wenn Dein Mann Euch verlässt bleiben Du und Dein Kind in der Wohnung und Dein Mann zahlt weiter unterhalt - mindestens für das Trennungsjahr, oder?????

Ausserdem ist Dein Kind noch unter drei Jahren. Solange sthet Dir in jedem Fall Unterhalt zu.

Anstatt zur ARGE solltest Du vielleicht besser einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Zeigt mir wiedereinmal wieviele Frauen sich von Männern abhängig machen und anschliessend zum Staat rennen - anstatt selber vorzusorgen.

LG, Andrea

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..du kennst mich nicht, also unterstell mir nichts!!!!

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???????

LG, Andrea

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Hi,

es tut mir Leid, was Dir passiert ist #schmoll

Dein Mann ist mit der Trennung allerdings finanziell NICHT aus dem Schneider. Er ist verpflichtet, Dir und Deiner Tochter Unterhalt zu bezahlen. Dir eine Zeitlang und Eurer Tochter, bis die volljährig ist.

Du stehst also nicht ohne alles da!!!

Suche Dir so schnell wie möglich einen Anwalt. Der rechnet Deine Unterhaltsansprüche aus und wird Deine Forderungen gegen Deinen Mann geltend machen!

Der ZWEITE Schritt ist dann der Gang zur Arge. Dort wird man Dich beraten, was Du an Hilfen bekommst und wie Du wieder in Arbeit kommst (bewerben musst Du Dich natürlich allein :-)) Oder hast Du sogar einen Vertrag, der wg. Elternzeit ruht? Das wäre natürlich ideal.

Wenn Du magst, kannst Du Dich zusätzlich noch an eine Familienberatungsstelle wenden. Die können Dir auch sagen, was nun zuerst ansteht und wie Du alles nötige koordiniert bekommst.

Liebe Grüße
Nele

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"Eurer Tochter, bis die volljährig ist. "

Ggf. auch länger.

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Stimmt, während ihrer Ausbildung auch noch.
Das hat mein Vater schmerzlich erfahren, als es 5 Jahre Studium wurden #freu

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