Arbeite im Einzelhandel und hab so viele Fragen. Bitte um Antworten.

Hallo Ihr Lieben,

hab da mal eine Frage bzgl. den Abeitszeiten im Einzelhandel und paar anderen Themen.

1.) Wie oft in der Woche dürfte ich eine 20 Uhr Schicht arbeiten?

2.) Sind Überstunden erlaubt? (Habe eine 30 Std. Woche)

3.) Wie oft habe ich Anspruch darauf auch mal einen freien Samstag im Monat zu bekommen?

4.) Ab dem 6. Monat darf ich nur noch 20 Std. die Woche arbeiten. Wie sieht es da mit der Bezahlung aus? Werden mir meine 30 Std. bezahlt die ich auch im Vertrag stehen habe?

5.) Wie hoch ist mein Pausenanspruch? Ich habe erst ab einer Stundenarbeitszahl von 6 eine 30 min. Pause, darunter darf ich keine Pause machen. Ist das rechtens so?

6.) Gibt es sonst noch Dinge auf die ich Anspruch habe wenn ich im Einzelhandel arbeite und Schwanger bin? Dinge die ich z . B. nicht darf etc....


LG

Mary #liebdrueck

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Hallöchen!
Also ich arbeite auch im Einzelhandel, ich versuche mal ein paar Fragen zu beantworten...
1. Darfst Du gar nicht mehr, nichtmal bis 20.15 Uhr
2.Du darfst max. 8 1/2 h am Tag arbeiten, also dürftest Du wohl so einige Überstunden machen. Eigentlich habe ich eine 21h Woche, arbeite aber auch mind. 30h..
3. Soweit ich weiß, ist das wie sonst auch, da hat man als Schwangere keine Vorteile..
4.Warum darfst Du da nur 20h arbeiten??
5. Hat man nach 4h nicht schon Anspruch auf ne Pause?! Also auch wenn man nicht schwanger ist..
6.Das wüßte ich auch gerne

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen :-)

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Hallöchen,

hab das hier gerade gelesen. Bin auch im Einzelhandel. Bin jetzt gerade verwirrt.
Wie ist das gemeint
"1. Darfst Du gar nicht mehr, nichtmal bis 20.15 Uhr" Darf man also nur bis 20 Uhr arbeiten?

Lg
Conni

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ja, bis max. 20 Uhr, danach ist verboten.. Hast Du noch länger gearbeitet? Wie weit bist Du denn??

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§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die

1.
von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2.
von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche

hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.
(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden

1.
in Gast- und Schankwirtschaften und im Übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
2.
in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
3.
als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr.

(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.
(5) An in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, +ie werdende oder stillende Mütter sind, darf Heimarbeit nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgegeben werden, dass sie von der werdenden Mutter voraussichtlich während einer 8-stündigen Tagesarbeitszeit, von der stillenden Mutter voraussichtlich während einer 7 1/4-stündigen Tagesarbeitszeit an Werktagen ausgeführt werden kann. Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über die Arbeitsmenge treffen; falls ein Heimarbeitsausschuss besteht, hat sie diesen vorher zu hören.
(6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.

(1) Wer eine werdende oder stillende Mutter beschäftigt, hat bei der Einrichtung und der Unterhaltung des Arbeitsplatzes einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte und bei der Regelung der Beschäftigung die erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutze von Leben und Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter zu treffen.
(2) Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen.
(3) Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig sitzen muss, hat ihr Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen ihrer Arbeit zu geben.
(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

1.
den Arbeitgeber zu verpflichten, zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen der werdenden oder stillenden Mütter oder ihrer Kinder Liegeräume für diese Frauen einzurichten und sonstige Maßnahmen zur Durchführung des in Absatz 1 enthaltenen Grundsatzes zu treffen,
2.
nähere Einzelheiten zu regeln wegen der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beurteilung einer Gefährdung für die werdenden oder stillenden Mütter, zur Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen und zur Unterrichtung der betroffenen Arbeitnehmerinnen nach Maßgabe der insoweit umzusetzenden Artikel 4 bis 6 der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (ABl. EG Nr. L 348 S. 1).

(5) Unabhängig von den auf Grund des Absatzes 4 erlassenen Vorschriften kann die Aufsichtsbehörde in Einzelfällen anordnen, welche Vorkehrungen und Maßnahmen zur Durchführung des Absatzes 1 zu treffen sind.




Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/index.html

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Ich kann leider nur zu Deinem Pausenanspruch etwas sagen:

Du hast während der SS ein Recht auf soviele Pausen, wie Du brauchst!

Du sollst natürlich nicht den ganzen Tag vor Dich hineiern, aber wenn Du zwischendurch mal 5 Minuten brauchst, dann ist das eben so!

Völlig egal, wie lange die Pause dann über den Tag gesehen war oder wie viele Stunden am Tag Du arbeitest.

Vit

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Also zu deiner ersten Frage kann ich nur sagen:
Du darfst devinitiv BIS 20 Uhr arbeiten nur alles was weiter hinaus läuft ist gesetzlich Verboten!!!!

Ich selber habe ein BV seid Dezember, ein Grund mit war dieser, weil wir Schichten bis 22 Uhr haben!!
Und die gesetzlich Verboten sind!!!

LG

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Hallo!
Du hättest doch aber auch Frühschichten machen können, oder geht das nicht.. Oder gab es noch andere Gründe für das Bv??
lg

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Hallo!

1. Jeden tag den Du arbeitest bis max. 20:00 uhr und keine 5 Min. danach. d.h. Du musst um punkt 20:00 uhr gehen (wurde von meiner Chefin gesagt).

2. Du darfst keine Überstunden machen.

3. Das mit dem freien samstag kann ich Dir nicht beantworten, ich denke das hängt von der Einteilung ab, aber wenn Du unbedingt einen möchtest dan frag doch danach.

4. Wieso darfts Du nach dem 6. Monat nur noch 20 std. arbeiten? Hoffentlich hast Du nichts unterschrieben, kriegst ja auch weniger gehalt dann und davon hängt Dein Elterngeld ab.

5. Nach 4 Stunden musst Du eine Pause bekommen, und immer wenn Du mal aufs klo oder so musst.

6. Keine schweren Sachen heben, nicht auf Leiter steigen, nicht bei der kühlung arbeiten, keine ständige stehende arbeit verrichten, am besten bist Du dan bei der Kasse aufgehoben (das meinen die Chefs).


Ich arbeite auch im Einzelhandel an der Kasse und all die Sachen wurden mir von meiner Chefin gesagt, nächste Woche muss ich dan noch so eine Sicherheitsunterweisung für schwangere unterschreiben, was man machen darf und was nicht. (ich glaube sowas ist neu, musste sowas bei meinen früheren schwangerschaften nicht unterschreiben, aber wir hatten auch einen anderen Chef)

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Warum darf man keine Überstunden mehr machen?? Ich mache jede Woche Überstunden..

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Du stehst unter Mutterschutz, das ist genauso wie das Du um 20 uhr heim gehen sollst, Du darft auch nicht am Sonntag oder Feiertag arbeiten.

Also wenn der Chef über die schwangerschaft bescheid weisst, dan muss es auch alles funktionieren, manche Chefs testen glaube ich aber auch wie weit die gehen können.

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