Mindestmietzeit, zulässig?

Hallo,

ich hab da mal eine Frage. Wir sind Ende letztens Jahres umgezogen, im Mietvertag steht eine Mindesmietzeit von 1 1/2 Jahrem.

Mir sagte man jetzt, das sowas nicht zulässig ist und wir trotzdem jeder Zeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ausziehen könnten. Stimmt das?

Schließlich haben wir den Mietvertrag ja so unterschrieben. :-(

Danke!

LG Mandy

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Hallo,

wenn es richtig formuliert ist, ist es auch zulässig.
Meist steht da: Die Parteien vereinbaren, dass wechselseitig auf die Dauer von ??? (maximal 4) Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages verzichtet wird.

freundliche Grüsse Werner

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http://www.bkp-kanzlei.de/html/mietrecht_zeitvertrag.html

steht alles zu drin :-D

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Hallo,

wenn ihr das unterschrieben habt, habt ihr dieser Vereinbarung zugestimmt. Es sei denn, ihr habt mündlich etwas anderes vereinbart und könnt dies mit z.B. einem Zeugen belegen. Dann steht die "Individualvereinbarung" über dem Geschriebenen.

Wenn nicht, habt ihr erst nach 1 1/2 Jahren die Möglichkeit, ordentlich zu kündigen. Eventuell könntet ihr mit ihm noch den Weg der Nachmietersuche verhandeln, manche Vermieter lassen da mit sich reden.

Lg Conni